Oberglatt
Ausnützungsziffer in Oberglatt
Die Ausnützungsziffer ist in Oberglatt in 6 von 14 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 0.6. Rechtsgrundlage ist meist Art. 23 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2/30% | ≤ 0.3 | Art. 23, S. 9 |
| W2/35% | ≤ 0.35 | Art. 23, S. 9 |
| W2/40% | ≤ 0.4 | Art. 23, S. 9 |
| W3/50% | ≤ 0.5 | Art. 23, S. 9 |
| WG2/48% | ≤ 0.48 | Art. 23, S. 9 |
| WG3/60% | ≤ 0.6 | Art. 23, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Oberglatt (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Oberglatt?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 0.6, festgelegt in 6 von 14 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Oberglatt?
Meist in Art. 23 der Bau- und Zonenordnung Oberglatt, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.