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Art. 30 · Zulässigkeit
BZO Oberglatt · S. 13 · Original-PDF
36 1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2/30%, W2/35%, W2/40%, W3/50%, WG2/48% und WG3/60% sowie Z4/90% zulässig.
2Die Arealfläche muss mindestens 3000 m2 umfassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.