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Oberglatt

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Masse in Oberglatt

Gebäudehöhe in Oberglatt

Die Gebäudehöhe ist in Oberglatt in 7 von 14 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 5 m bis 11.4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 23 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.

ZoneGebäudehöheFundstelle
Ec≤ 5 mArt. 29a, S. 12
W2/30%≤ 8.1 mArt. 23, S. 9
W2/35%≤ 8.1 mArt. 23, S. 9
W2/40%≤ 8.1 mArt. 23, S. 9
W3/50%≤ 11.4 mArt. 23, S. 9
WG2/48%≤ 8.1 mArt. 23, S. 9
WG3/60%≤ 11.4 mArt. 23, S. 9

Extrahiert aus der BZO Oberglatt (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gebäudehöhe in Oberglatt?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 5 m bis 11.4 m, festgelegt in 7 von 14 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Oberglatt?

Meist in Art. 23 der Bau- und Zonenordnung Oberglatt, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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