Zone WG3/60% · Oberglatt
Zürich · BFS 92 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone WG3/60% in Oberglatt (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 12 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch Acht Grad Ost AG
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung mindestens vierfach
- Angaben über äussere Materialien und Farben
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau und Immobilien
- 044 852 37 80
- bauabteilung@oberglatt.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberglatt, in denen «WG3/60%» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Oberglatt · S. 4
Zonenordnung1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: 1. Bauzonen ES Kernzonen
–Zweigeschossige Kernzone K2/20%
–Zweigeschossige Kernzone K2/28% Wohnzonen
–Zweigeschossige Wohnzone W2/30% 11
–Zweigeschossige Wohnzone W2/35% 11
–Zweigeschossige Wohnzone W2/40% 11
–Dreigeschossige Wohnzone W3/50% 11
–Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/48%
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60% 111 Zentrumszone Z4/90% 11 Industrie- und Gewerbezonen
–Industriezone 6 16 111
–Industriezone 8 18 11
–Gewerbezone 4 G4 111
–Gewerbezone 5 G5 111 Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Ec, ED, EE 3. Kommunale Freihaltezone 4. Reservezone
Art. 26BZO Oberglatt · S. 11
Nutzweise der Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG ln den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/48% und WG3/60% sind ausser Wohnungen mässig störende Betriebe gestattet. 3. Vorschriften für die Zentrumszone24
Art. 30BZO Oberglatt · S. 13
Zulässigkeit36 1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2/30%, W2/35%, W2/40%, W3/50%, WG2/48% und WG3/60% sowie Z4/90% zulässig.
2Die Arealfläche muss mindestens 3000 m2 umfassen.
Art. 31BZO Oberglatt · S. 13
Massvorschriften37 Das zonengemässe Ausnützungsmass darf um 1/8 überschritten werden. 2 ln den Zonen W2/40%, WG2/48%, W3/50% und WG3/60% sowie in der Z4/90% ist ein zusätzliches Vollgeschoss zulässig. Die Fassadenhöhe erhöht sich um 3.3 m.
33Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel 34Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel 35Teilrevision vom 20. März 2024, Anpassung Titel 36Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung 37Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung, Anpassung aufgrund IVHB
–13 - ln der Zone W3/50% und WG3/60% sind max. zwei anrechenbare Dachgeschosse zulässig. ln den Zonen W3/50%, WG3/60% und Z4/90% sind bei Ausnützung des zusätzlichen Vollgeschosses nur Bauten mit Lift zulässig.
4Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften. Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb oder an der Grenze der Arealfläche bemessen sich die Abstände wie bei der Einzelbebauung. Die Grenzabstände der Gebäude, die in der Höhe von der zonengemässen Bebauung abweichen, sind jedoch um die Mehrhöhe zu vergrössern.
6Der Strassenabstand zu arealinternen Erschliessungen beträgt 3.5 m. Art. 32 ...38 2. Gestaltungsplanpflichtgebiete39
Art. 36BZO Oberglatt · S. 15
Mehrlängenzuschlag47 ln den Kern- und Wohnzonen sind bei Fassaden von mehr als 12 m Länge die betreffenden Grundabstände um 1/3 (resp. 1/5 in der Zone K2/20%) der Mehrlänge, jedoch höchstens bis auf folgende Grenzabstände heraufzusetzen:
–Zonen W2/40%, WG2/48%, W3/50% WG3/60%, K2/20%und K2/28%: 12 m
–Zonen W2/30% und W2/35%: grosser Grenzabstand kleiner Grenzabstand 12 m 7 m
42Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
43Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen
44Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
45Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung
46Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen
47Teilrevision vom 20. März 2024, Absätze gestrichen
–15 -
2Bei einem Gebäudeabstand von weniger als 7 m werden die Fassadenlängen der benachbarten Hauptgebäude zur Bestimmung des Mehrlängenzuschlages zusammengezählt.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 23, S. 9 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 12 m | Art. 36, S. 15 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 23, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 23, S. 9 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11.4 m | Art. 23, S. 9 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 23, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Oberglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.