Zone W Stalden · Oberengstringen

Zürich · BFS 245 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone W Stalden in Oberengstringen (Zürich) ist mit 9 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 14 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Vom Geometer beglaubigter aktueller Katasterplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterlagen in 3-facher Ausführung
  • Unterschrift von Gesuchsteller, Projektverfasser und Grundeigentümer auf allen Unterlagen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberengstringen, in denen «W Stalden» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Oberengstringen · S. 4

Zonen

1Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen und Empfindlichkeitsstufen (ES) eingeteilt, wobei in den Erholungszonen die ES nur für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gilt: 1. Bauzonen ES Kernzone K III Quartiererhaltungszone Kosthäuser Q III Zentrumszone Z III Wohnzonen

–Wohnzone 0.7 W/0.7 II

–Wohnzone Stalden WStalden II

–Wohnzone 1.1 W/1.1 II

–Wohnzone 1.3 W/1.3 II

–Wohnzone 1.7 W/1.7 II

–Wohnzone 1.9 W/1.9 II

–Wohnzone 2.3 W/2.3 II

–Wohnzone 2.5 W/2.5 II

–Wohnzone 2.8 W/2.8 II Wohn- und Gewerbezone 3.0 WG/3.0 III Gewerbezone 5.0 G/5.0 III Zone für öffentliche Bauten öB II 2. Freihalte- und Erholungszonen Erholungszonen

–"Zwischen den Hölzern" EA III

–"Im Ebrist" EB III

–"Unterhasennest" EF II

–Sport 1 "Brunewiis" ES1 III

–Sport 2 "Oberwerd" ES2 III Freihaltezone F - 1/20

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Art. 27BZO Oberengstringen · S. 10

Grundmasse

1Es gelten folgende Grundmasse: W/0.7 W Stalden W/1.1 W/1.3 W/1.7 W/1.9 W/2.3 W/2.5 W/2.8

a)Baumassenziffer max. m³/m²:

* ergänzend gilt Abs. 2.

2In der WStalden ist beim Gebäudeabstand wie auch beim kleinen Grenzabstand eine nachbarliche Näherbauvereinbarung für Hauptgebäudeteile mit einer Gesamthöhe von max. 3.50 m möglich.

1Die Gesamtlänge kommt beim Anbau von Klein- und Anbauten an Hauptgebäude zur Anwendung (vgl. Skizze im Anhang) 7/20

W/0.7W StaldenW/1.1W/1.3W/1.7W/1.9W/2.3W/2.5W/2.8
a) Baumassenziffer max. m³/m²:
• Hauptgebäude0.7-1.11.31.71.92.32.52.8
• Klein- und Anbauten0.2-0.30.30.30.30.40.40.5
b) Fassadenhöhe traufseitig max. m4.54.87.57.57.57.510.510.513.5
c) Gesamthöhe max. m-7.0-------
d) Gebäudelänge max. m201425252525404040
e) Gesamtlänge1 max. m--30303030505050
f) Gebäudebreite max. m-11-------
g) Grenzabstände mind. m:
• grosser Grenzabstand85.58888888
• kleiner Grenzabstand53.5*5555555
• Gebäudeabstand-7.0*-------

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 52BZO Oberengstringen · S. 15

Klein- und Anbauten

1Für Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV beträgt der Grenzabstand mindestens 1.75 m, in der WStalden 3.50 m.

2Dieser verminderte Grenzabstand ist ohne schriftliche Zustimmung des Nachbarn nur bis zu einem Drittel der Länge der gemeinsamen Grenze gestattet.

3In der WStalden ist eine nachbarliche Näherbauvereinbarung für Klein- und Anbauten mit einer Gesamthöhe von max. 3 m möglich, sofern die zugehörige Fassade nicht mehr als ein Drittel der nachbarlichen Grenze beansprucht.

2BDV Nr. 0514 / 22, teilweise Nichtgenehmigung vom 18.08.2022 12/20

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Art. 53BZO Oberengstringen · S. 16

Strassenabstand

1Für oberirdische Gebäude gelten bei fehlenden Baulinien die Abstandsbestimmungen im Planungs- und Baugesetz. In der WStalden gilt generell ein Strassen- bzw. Wegabstand von 3.5 m.

2In der Kernzone kann der Strassenabstand vorbehältlich der Verkehrssicherheit und dem Gewässerabstand bis auf 2 m reduziert werden.

3Für unterirdische Gebäude oder Gebäudeteile gilt bei fehlenden Baulinien ein Strassen- bzw. Wegabstand von 3.5 m.

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Art. 54BZO Oberengstringen · S. 16

Dachgestaltung

1In den Wohnzonen und in der Wohn- und Gewerbezone sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte nur unterhalb des oberen Drittels der Dachfläche gestattet (vgl. Skizze im Anhang); sie dürfen zudem insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein.

2Einzelne Dachflächenfenster sind gestattet. Sie haben eine hochrechteckige Form aufzuweisen und dürfen eine Fläche von je 0.5 m² nicht überschreiten.

3In der WStalden sind nur geneigte Dächer zwischen 10° und 30° zulässig. Tonnendächer sind nicht zugelassen.

4Nicht begehbare Flachdächer und Dächer mit bis zu 5° Neigung, deren Fläche 30 m2 übersteigt, sind zu begrünen – sofern die Nutzung von Sonnenenergie dem nachweislich nicht entgegensteht – und so zu gestalten, dass das darauf anfallende Regenwasser möglichst weitgehend zurückgehalten, von Pflanzen aufgenommen wird und verdunsten kann.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 14 mArt. 27, S. 100.95
Grenzabstand (gross)≥ 5.5 mArt. 27, S. 100.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 27, S. 100.95
Gebäudeabstand≥ 7 mArt. 27, S. 100.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 4.8 mArt. 27, S. 100.90
Gesamthöhe≤ 7 mArt. 27, S. 100.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 52, S. 150.90
Strassenabstand≥ 3.5 mArt. 53, S. 160.90
Gebäudebreite≤ 11 mArt. 27, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Oberengstringen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W Stalden

Was gilt in der Zone W Stalden in Oberengstringen?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 14 m. Insgesamt sind 9 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oberengstringen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W Stalden einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudeabstand ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Oberengstringen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberengstringen?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberengstringen ein?
Baugesuche in Oberengstringen laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Werke · Hochbau, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W Stalden in der BZO Oberengstringen?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Oberengstringen erwähnen die Zone W Stalden namentlich, darunter Art. 1, Art. 27, Art. 52. BZO Oberengstringen lesen →

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