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Art. 25 · Mehrlängenzuschlag

BZO Nürensdorf · S. 10 · Original-PDF

1. Wird eine Fassade länger als 15 m, so ist der senkrecht zu ihr gemessene kleine Grundabstand um einen Drittel der Mehrlänge zu vergrössern, jedoch nur bis zu folgenden Höchstwerten: Mehrlängenzuschlag Zone W1 W2 W3 W4 Höchstwert 8,0 m 10,0 m 11,0 m 12,0 m 2. Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Hauptgebäuden werden zusammengerechnet, wenn der Gebäudeabstand zwischen ihnen weniger als 7,0 m beträgt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.