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Art. 35 · Grundmasse

BZO Nürensdorf · S. 12 · Original-PDF

1. In der Zone E1 sind Gebäude mit max. 1 Vollgeschoss und 1 anrechenbares Dachgeschoss zulässig. Die Gebäudeund Grenzabstände betragen mindestens 3.5 m. Grundmasse 2. In der Zone E2 gelten die Grundmasse der Kernzone C. 3. In der Zone E3 sind Klein- und Anbauten im Sinne von

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.