Zone ES · Neftenbach

Zürich · BFS 223 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone ES in Neftenbach (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Vorgegebene Dokumentenbezeichnung beim Upload
  • QES oder Unterschriftenblatt per Post

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Neftenbach, in denen «ES» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Neftenbach · S. 3

Zonen- & Empfindlichkeitsstufeneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt, denen die nebenstehenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet werden:

1Bauzonen Zone ES Kernzonen K III Wohnzone 2 Geschosse, 25 % W2/25 II Wohnzone 2 Geschosse, 30 % W2/30 II Wohnzone 2 Geschosse, 40 % W2/40 II Wohnzone 3 Geschosse, 60 % W3/60 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 III Gewerbezone G4 III Industriezone I5 IV Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Ö III

2Erholungszonen Allgemeine Erholungszonen E III Chräen EC III Forst/Schützenhaus/Hundeschule EF III Sportplatz - Fussball ES III Pferdesport EP III

3Freihaltezone F Friedhof II übrige Freihaltezone -

4Reservezone R -

1Für die Abgrenzung der einzelnen Zonen ist der Zonenplan 1:5000 massgebend.

2Für den Perimeter des überkommunalen Ortsbildes Neftenbach gilt der Kernzonenplan Neftenbach 1:1000. Dieser geht dem allgemeinen Zonenplan vor.

3Für den entsprechend bezeichneten Geltungsbereich der Kernzone Aesch sowie für Anordnungen innerhalb dieses Bereichs gilt der Kernzonenplan Aesch 1:500. Dieser geht dem allgemeinen Zonenplan vor.

4Massgeblich für den Waldabstand sowie für die Waldfestlegung sind die entsprechenden Ergänzungspläne 1:500 resp. 1:1000.

5Die in der Bau- und Zonenordnung abgedruckten Verkleinerungen der Pläne sind nicht rechtsverbindlich.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 5BZO Neftenbach · S. 4

Grundmasse

2Für die Neubauten gelten folgende Grundmasse: Vollgeschosse max. 2

Dachgeschosse max. 2 Fassadenhöhe (traufseitig) max. 7.5 m Fassadenhöhe (giebelseitig) Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe (traufseitig) um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 7 m. Ausnützungsziffer max. 45% Grundabstand min. 5.0 m Gebäudelänge max. 40.0 m

3Der Ausbau des zweiten Dachgeschosses ist bei bestehenden und bei neuen Gebäuden nur insoweit zulässig, als dies die Belichtungsmöglichkeiten gemäss Art. 7 nachstehend erlauben.

4Die in den Kernzonenplan Neftenbach braun bezeichneten Bauten dürfen nur unter Beibehaltung der Lage, der kubischen Gestaltung und Wahrung des Charakters der Fassaden und des Daches umgebaut und ersetzt werden. Die ursprüngliche Materialisierung ist beizubehalten. Eine moderne Interpretation der strukturellen Merkmale der Fassaden in eine zeitgenössische Architektur ist bei besonders guter Gestaltung zulässig. Bei Umund Ersatzbauten sind Abweichungen von der Lage zulässig, wenn dies im Interesse des Gewässerraums liegt. Es ist eine Interessenabwägung erforderlich.

4 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 7BZO Neftenbach · S. 5

Dachform und Dachgestaltung

4Schleppgauben dürfen höchstens 1.00 m Fronthöhe aufweisen. Es sind nur überdeckte Dacheinschnitte in Form von Giebellukarnen oder Schleppgauben zulässig. Im Perimeter des überkommunalen Ortsbildes Neftenbach sind überdeckte Dacheinschnitte nicht erlaubt.

5Die Trauflinie des Hauptdaches darf durch Dachaufbauten nicht unterbrochen werden. Zudem muss die Scheitellinie der Aufbauten mindestens 1.00 m (in der Dachschräge gemessen) unterhalb des Firstes liegen. Ausserdem darf die Front der Dachaufbauten die Fassadenflucht nicht überragen.

6Einzelne Dachflächenfenster in stehender Rechteckform bis zu einer Lichtfläche von max. 0.50 m2 sind zulässig. Die Fenster dürfen die Dachebene nicht überragen.

7Dachflächen-Lichtbänder, Glasziegel oder schmale Dachabsätze sind zulässig, wenn sie sich gut in das Dach und den Gesamteindruck des Gebäudes einfügen. Bei vollflächigen Solaranlagen können bei sorgfältiger Gestaltung einzelne Module auch als Dachflächenfenster ausgebildet sein. Diese sind im Einzelfall bezüglich ihrer Proportionen und Gestaltung sowie allfälligen Beschattungselementen zu beurteilen. Im Übrigen sind Dachfenster und Dachaufbauten – ausgenommen Kamine und Ventilationsschächte – nur für das erste Dachgeschoss zulässig.

8Dachaufbauten und Dachfenster sowie technische Aufbauten sind hinsichtlich Art, Grösse, Verteilung, Material und Farbe gut auf das Dach, die Fassade und die Umgebung abzustimmen.

9Die Dächer sind mit der Umgebung angepassten Ziegeln, die einen Farbton von braun bis rot besitzen, einz …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 8BZO Neftenbach · S. 6

Gestaltung der Bauten/Fassaden

5Im Perimeter des überkommunalen Ortsbildes sind Balkone nur auf der Traufseite zulässig. Ist im Kernzonenplan Neftenbach ein Fassadenbereich festgelegt, so ist die Fassade innerhalb der bezeichneten Lage anzuordnen. Die entsprechende Fassade ist in Anlehnung an die ursprüngliche Fassade ortsbildgerecht zu gestalten.

1Allgemeines: Die traditionelle Umgebungsgestaltung (Gärten, Vorplätze, Grünflächen etc.) ist zu erhalten und bei Umbauten oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. In der Regel sind offene, chaussierte oder gepflästerte Hauszugänge sowie mit niedrigen Sockelmäuerchen und/oder ortsüblichen Zäunen eingefasste Vorgärten zu schaffen bzw. zu erhalten.

2Vorgärten: Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten Vorgärten sind als ortstypische, qualitativ hochwertige Grünflächen zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie dürfen nicht für die oberirdische Parkierung zweckentfremdet werden. Ein flächengleicher Abtausch ist möglich, sofern eine zusammenhängende Fläche erhalten bleibt.

3Freiräume: Die Freiräume sind als strukturierte, begrünte Umgebungsflächen von Bebauung frei zu halten.

4Bäume: Es sind einheimische, standortgerechte Bäume zu verwenden. Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten markanten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang durch standortgerechte einheimische Arten zu ersetzen.

5Brunnen: Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten Brunnen sind zu erhalten. Bei einem Ersatz infolge bautechnischer Mängel sind sie durch Brunnen mit gleichwertiger ortstypischer Erschei- …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 9BZO Neftenbach · S. 6

Umgebungsgestaltung

6 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020

7Aufwertung Strassenräume, Gassen und Höfe: Die im Kernzonenplan Neftenbach entsprechend bezeichneten Bereiche sind mit Bezug auf das Ortsbild und die Lage im traditionellen Ortskern als aufenthaltsfreundliche Aussenräume mit ortstypischen Strukturen, Elementen und Belägen aufzuwerten.

8Raumwirksame Mauern: Die bezeichneten raumwirksamen Mauern sind als Begrenzungselemente in die Gestaltung der Strassenräume einzubeziehen und als traditionelle Mauern zu bewahren.

9Terrainveränderungen: Terrainveränderungen und Abgrabungen zur Belichtung von Untergeschossen sind nicht gestattet. Kleinere Veränderungen können jedoch bewilligt werden, sofern eine gute Einordnung gewährleistet ist.

10Reklamen: Es sind nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wirkender Form und Grösse gestattet.

11Parkplätze: Die gemäss Art. 35 erforderlichen Parkplätze für Bewohner sind soweit möglich in Garagen innerhalb der Gebäudehülle anzuordnen. Erforderliche offene Parkplätze sind zurückhaltend zu gestalten und mit einem herkömmlichen, durchlässigen Belag zu versehen.

1Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Renovationen, Veränderungen von Fassaden- und Dachmaterialien oder deren Farbgebung, Änderungen an Fenstern, Türen, Toren und weiteren Fassadenelementen sowie die Gestaltung und Nutzweise des Umschwungs mit Vorplätzen, sind bewilligungspflichtig.

2Der Abbruch von Gebäuden wird nur bewilligt, wenn die entstehende Lücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt od …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 23BZO Neftenbach · S. 10

Nutzweise Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche mit den Nutzungen Sport- und Freizeitanlage, Freibad, Friedhof, Familiengärten, Parkanlagen und dergleichen in Einklang stehen. 2.5.2 Erholungszone Chräen (EC)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 25BZO Neftenbach · S. 10

Nutzweise Es sind öffentliche Fest- und Veranstaltungslokalitäten für wechselnde Veranstaltungen zulässig.

10 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020 2.5.3 Erholungszone Forst/Schützenhaus/ Hundeschule (EF)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 27BZO Neftenbach · S. 11

Nutzweise Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche in direktem Zusammenhang mit den Nutzungen Werkhof Forstbetrieb, Entsorgung, Hundeschule und Hundesport sowie dem Schützenhaus stehen. 2.5.4 Erholungszone Sportplatz – Fussball (ES)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 29BZO Neftenbach · S. 11

Nutzweise Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche in direktem Zusammenhang mit der Nutzung als Fussballplatz stehen. Die Beleuchtung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken und die Durchlässigkeit der Anlage ist sicherzustellen. 2.5.5 Erholungszone Pferdesport (EP)

1In der Erholungszone gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften. Die maximale Fassadenhöhe (traufseitig) beträgt für Wohnbauten 5 m, für pferdesportliche Bauten 8 m.

2Im entsprechend bezeichneten Bereich der Erholungszone EP gilt ein Bauverbot für Hochbauten. Es sind lediglich pferdesportliche Anlagen aber keine Gebäude zulässig.

3Im Bereich der übrigen Erholungszone EP beträgt die maximal zulässige oberirdische Baumasse 1’065 m3 für Wohnbauten und maximal 3’618 m3 für die dem Pferdesport und der Pferdehaltung dienenden Bauten.

4Zusätzlich darf eine gedeckte Führanlage (Durchmesser max. 15 m) erstellt werden.

5Die Beleuchtung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 35BZO Neftenbach · S. 12

Fahrzeugabstellplätze je 100 m2 Geschossfläche 1.0 Läden, Kleingewerbe je 60 m2 Geschossfläche 1.0 In den übrigen Fällen bestimmt sich die Art und der Umfang der Fahrzeugabstellplätze aufgrund der konkreten Bedürfnisse. Bruchteile ab 0,5 sind aufzurunden.

2Besucher-Parkplätze: Bei Mehrfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern ist ab und pro vier Wohneinheiten zusätzlich ein Besucherabstellplatz zu erstellen, der als solcher zu bezeichnen und dauernd zu diesem Zweck freizuhalten ist. Bei anderen Nutzungen ist zusätzlich eine angemessene Anzahl der verlangten Abstellplätze als Kunden- und Besucherabstellplätze zu bezeichnen. Die genaue Anzahl richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen.

12 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020

3Gestaltung der Parkplätze: Fahrzeugabstellplätze sind nach Möglichkeit mittels wasserdurchlässigem Belag (z. B. Kies, Verbundsteine oder Rasengittersteine etc.) anzulegen. Auf die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist, insbesondere in der Kernzone, Rücksicht zu nehmen.

4Ersatzabgabe: Kann ein Baupflichtiger die nach Art. 35 Abs. 1 und 2 erforderlichen Fahrzeugabstellplätze auf dem Baugrundstück oder in nützlicher Entfernung davon nicht erstellen, so hat er der Gemeinde eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Leistung der Ersatzabgabe ergibt keinen Anspruch auf dauernd und allein verfügbare Abstellplätze. Die Ersatzabgabe wird von der Baubehörde festgesetzt und erhoben. Sie ist vor Baubeginn zu entrichten. Wird die Höhe der Ersatzabgabe bestritten, so ist der festgesetzte Betrag …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. 28, S. 110.80
Grünflächenziffer≥ 5 %Art. 28, S. 110.50

Extrahiert aus der BZO Neftenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ES

Was gilt in der Zone ES in Neftenbach?
Gebäudehöhe ≤ 8 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Neftenbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ES sein?
Laut BZO Neftenbach: Gebäudehöhe ≤ 8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neftenbach?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Neftenbach ein?
Baugesuche in Neftenbach laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bausekretariat (Abteilung Bau), Schulstrasse 3/7, Postfach, 8413 Neftenbach. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ES in der BZO Neftenbach?
10 Artikel der Bau- und Zonenordnung Neftenbach erwähnen die Zone ES namentlich, darunter Art. 1, Art. 5, Art. 7. BZO Neftenbach lesen →

Weitere Zonen in Neftenbach