Zone EP · Neftenbach
Zürich · BFS 223 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone EP in Neftenbach (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Vorgegebene Dokumentenbezeichnung beim Upload
- QES oder Unterschriftenblatt per Post
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Bausekretariat (Abteilung Bau)
- 052 305 06 86
- bau@neftenbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Neftenbach, in denen «EP» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Neftenbach · S. 3
Zonen- & Empfindlichkeitsstufeneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt, denen die nebenstehenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet werden:
1Bauzonen Zone ES Kernzonen K III Wohnzone 2 Geschosse, 25 % W2/25 II Wohnzone 2 Geschosse, 30 % W2/30 II Wohnzone 2 Geschosse, 40 % W2/40 II Wohnzone 3 Geschosse, 60 % W3/60 II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 III Gewerbezone G4 III Industriezone I5 IV Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Ö III
2Erholungszonen Allgemeine Erholungszonen E III Chräen EC III Forst/Schützenhaus/Hundeschule EF III Sportplatz - Fussball ES III Pferdesport EP III
3Freihaltezone F Friedhof II übrige Freihaltezone -
4Reservezone R -
1Für die Abgrenzung der einzelnen Zonen ist der Zonenplan 1:5000 massgebend.
2Für den Perimeter des überkommunalen Ortsbildes Neftenbach gilt der Kernzonenplan Neftenbach 1:1000. Dieser geht dem allgemeinen Zonenplan vor.
3Für den entsprechend bezeichneten Geltungsbereich der Kernzone Aesch sowie für Anordnungen innerhalb dieses Bereichs gilt der Kernzonenplan Aesch 1:500. Dieser geht dem allgemeinen Zonenplan vor.
4Massgeblich für den Waldabstand sowie für die Waldfestlegung sind die entsprechenden Ergänzungspläne 1:500 resp. 1:1000.
5Die in der Bau- und Zonenordnung abgedruckten Verkleinerungen der Pläne sind nicht rechtsverbindlich.
Art. 29BZO Neftenbach · S. 11
Nutzweise Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche in direktem Zusammenhang mit der Nutzung als Fussballplatz stehen. Die Beleuchtung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken und die Durchlässigkeit der Anlage ist sicherzustellen. 2.5.5 Erholungszone Pferdesport (EP)
1In der Erholungszone gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften. Die maximale Fassadenhöhe (traufseitig) beträgt für Wohnbauten 5 m, für pferdesportliche Bauten 8 m.
2Im entsprechend bezeichneten Bereich der Erholungszone EP gilt ein Bauverbot für Hochbauten. Es sind lediglich pferdesportliche Anlagen aber keine Gebäude zulässig.
3Im Bereich der übrigen Erholungszone EP beträgt die maximal zulässige oberirdische Baumasse 1’065 m3 für Wohnbauten und maximal 3’618 m3 für die dem Pferdesport und der Pferdehaltung dienenden Bauten.
4Zusätzlich darf eine gedeckte Führanlage (Durchmesser max. 15 m) erstellt werden.
5Die Beleuchtung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche in direktem Zusammenhang mit der Nutzung als Fussballplatz stehen.» · Art. 29
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 5 m | Art. 29, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Neftenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.