Zone Kernzone Aesch · Neftenbach
Zürich · BFS 223 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Kernzone Aesch in Neftenbach (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Vorgegebene Dokumentenbezeichnung beim Upload
- QES oder Unterschriftenblatt per Post
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Bausekretariat (Abteilung Bau)
- 052 305 06 86
- bau@neftenbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Neftenbach, in denen «Kernzone Aesch» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Neftenbach · S. 5
Kernzonenplan Aesch Die Lage, Stellung der Gebäude in der Kernzone Aesch haben sich nach dem Kernzonenplan Aesch, 1:500, zu richten. Dabei kann auf die Einhaltung von kantonalen und kommunalen Abstandsvorschriften verzichtet werden.
1Hauptgebäude haben Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von mindestens 40° aufzuweisen. Aufschieblinge sind zulässig.
2Der Hauptfirst muss in der Richtung der längeren Gebäudeseite verlaufen. Kehrfirste sind nur auf einer Seite des Hauptdaches gestattet. Sie müssen von der Trauffassade deutlich abgesetzt sein.
3Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss als vereinzelte Schleppgauben oder Giebellukarnen zulässig. Sie dürfen nicht länger als 1/3 der zugehörigen Fassade sein. Im Perimeter des überkommunalen Ortsbildes dürfen sie nicht länger als 1/4 der zugehörigen Fassade sein.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≥ 40 % | Art. 6, S. 5 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Neftenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.