Art. 7 · Dachform und Dachgestaltung
BZO Neftenbach · S. 5 · Original-PDF
4Schleppgauben dürfen höchstens 1.00 m Fronthöhe aufweisen. Es sind nur überdeckte Dacheinschnitte in Form von Giebellukarnen oder Schleppgauben zulässig. Im Perimeter des überkommunalen Ortsbildes Neftenbach sind überdeckte Dacheinschnitte nicht erlaubt.
5Die Trauflinie des Hauptdaches darf durch Dachaufbauten nicht unterbrochen werden. Zudem muss die Scheitellinie der Aufbauten mindestens 1.00 m (in der Dachschräge gemessen) unterhalb des Firstes liegen. Ausserdem darf die Front der Dachaufbauten die Fassadenflucht nicht überragen.
6Einzelne Dachflächenfenster in stehender Rechteckform bis zu einer Lichtfläche von max. 0.50 m2 sind zulässig. Die Fenster dürfen die Dachebene nicht überragen.
7Dachflächen-Lichtbänder, Glasziegel oder schmale Dachabsätze sind zulässig, wenn sie sich gut in das Dach und den Gesamteindruck des Gebäudes einfügen. Bei vollflächigen Solaranlagen können bei sorgfältiger Gestaltung einzelne Module auch als Dachflächenfenster ausgebildet sein. Diese sind im Einzelfall bezüglich ihrer Proportionen und Gestaltung sowie allfälligen Beschattungselementen zu beurteilen. Im Übrigen sind Dachfenster und Dachaufbauten – ausgenommen Kamine und Ventilationsschächte – nur für das erste Dachgeschoss zulässig.
8Dachaufbauten und Dachfenster sowie technische Aufbauten sind hinsichtlich Art, Grösse, Verteilung, Material und Farbe gut auf das Dach, die Fassade und die Umgebung abzustimmen.
9Die Dächer sind mit der Umgebung angepassten Ziegeln, die einen Farbton von braun bis rot besitzen, einzudecken, sofern nicht spezielle Gründe ein anderes Material erfordern.
10Die im Kernzonenplan Neftenbach eingetragenen Hauptfirstrichtungen sind verbindlich.
5 Kommunale Nutzungsplanung Neftenbach Bau- und Zonenordnung 2020
1Bauvorhaben haben sich durch ihre Ausmasse, Form und Massstäblichkeit gut in die herkömmliche charakteristische Bausubstanz einzuordnen.
2Bei Um- und Ersatzbauten ist nach Möglichkeit auf die ursprüngliche Gliederung von Wohnteil, Tenn und Stall zu achten.
3Sofern dies dem Gebäudecharakter entspricht, sind Fenster mit Einfassungen, Sprossen und Klappläden zu versehen. Fenster haben in der Regel die Form eines stehenden Rechtecks aufzuweisen, so dass gute Proportionen erreicht werden.
4Die Dachvorsprünge haben Balkone und Laubengänge vollständig zu überdecken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.