Zone G · Neftenbach
Zürich · BFS 223 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone G in Neftenbach (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 80 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Vorgegebene Dokumentenbezeichnung beim Upload
- QES oder Unterschriftenblatt per Post
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Bausekretariat (Abteilung Bau)
- 052 305 06 86
- bau@neftenbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Neftenbach, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Neftenbach · S. 6
Gestaltung der Bauten/Fassaden
5Im Perimeter des überkommunalen Ortsbildes sind Balkone nur auf der Traufseite zulässig. Ist im Kernzonenplan Neftenbach ein Fassadenbereich festgelegt, so ist die Fassade innerhalb der bezeichneten Lage anzuordnen. Die entsprechende Fassade ist in Anlehnung an die ursprüngliche Fassade ortsbildgerecht zu gestalten.
1Allgemeines: Die traditionelle Umgebungsgestaltung (Gärten, Vorplätze, Grünflächen etc.) ist zu erhalten und bei Umbauten oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. In der Regel sind offene, chaussierte oder gepflästerte Hauszugänge sowie mit niedrigen Sockelmäuerchen und/oder ortsüblichen Zäunen eingefasste Vorgärten zu schaffen bzw. zu erhalten.
2Vorgärten: Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten Vorgärten sind als ortstypische, qualitativ hochwertige Grünflächen zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie dürfen nicht für die oberirdische Parkierung zweckentfremdet werden. Ein flächengleicher Abtausch ist möglich, sofern eine zusammenhängende Fläche erhalten bleibt.
3Freiräume: Die Freiräume sind als strukturierte, begrünte Umgebungsflächen von Bebauung frei zu halten.
4Bäume: Es sind einheimische, standortgerechte Bäume zu verwenden. Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten markanten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang durch standortgerechte einheimische Arten zu ersetzen.
5Brunnen: Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten Brunnen sind zu erhalten. Bei einem Ersatz infolge bautechnischer Mängel sind sie durch Brunnen mit gleichwertiger ortstypischer Erschei- …
Art. 19BZO Neftenbach · S. 10
Grundmasse I 5 G 4 Baumassenziffer max. 5 m3/m2 4 m3/m2 Grundabstand min. 5 m 5 m Gebäudelänge max. 80 m 80 m Fassadenhöhe (traufseitig) max. 13.5 m 10.0 m Fassadenhöhe (giebelseitig) bei Flachdach Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe (traufseitig) auf den fassadenbündigen Seiten um 3.3 m.
1Nebst Gewerbe- sind auch Handels- und Dienstleistungsbauten erlaubt.
Art. 23BZO Neftenbach · S. 10
Nutzweise Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche mit den Nutzungen Sport- und Freizeitanlage, Freibad, Friedhof, Familiengärten, Parkanlagen und dergleichen in Einklang stehen. 2.5.2 Erholungszone Chräen (EC)
Art. 36BZO Neftenbach · S. 14
Spielplätze, Ruhe- und Gartenflächen
1Kleinbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und deren Gesamthöhe 4 m, bei Schrägdächern 5 m, nicht übersteigt, können in einem Abstand von 3.5 m von Grenzen und Gebäuden erstellt werden, sofern ihre Grundfläche je 50 m2 nicht übersteigt.
2Bei der Berechnung der Gebäudelänge und der Fassadenmehrlänge sind Kleinbauten und Anbauten bis zu einer Grundfläche von höchstens 50 m2 nicht zu berücksichtigen.
3Für die Dacheindeckung ist ortsübliches Material zu verwenden.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 4 m3/m2 | Art. 19, S. 10 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 19, S. 10 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 80 m | Art. 19, S. 10 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Neftenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.