Zone Wohnzone 3 · Muri (AG)

Aargau · BFS 4236 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Hinweis: Die Kernzone Brühl (KB) wurde an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 zurückgewiesen (Teilrückweisung von § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Zeile KB, § 14 sowie Teilen von § 55). Dort gelten vorläufig weiterhin §§ 4 und 5 der Bau- und Nutzungsordnung vom 29. Juni 2000; sie sind der geltenden BNO als Beilage angehängt.

Die Zone Wohnzone 3 in Muri (AG) (Aargau) ist mit 9 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung über eBau-Portal
  • Übergangsphase: zusätzlich 2 Papierexemplare
  • Unterzeichnete Einreichbestätigung aller Beteiligten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Muri (AG), in denen «Wohnzone 3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 50

1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen Ausnutzung GebäudeEmpfindlichZonenFirsthöhe Grenzabstand vorschriften höhe keitsstufe klein gross Wohnzone 3 0.5 10 m 15m 6m 10 m II

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 12, S. 70.80
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 9, S. 500.85
Firsthöhe≤ 15 mArt. 9, S. 500.85
Parkfelder≥ 90% %Art. 55, S. 490.70
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 5, S. 500.85
Gebäudehöhe≤ 10 mArt. 5, S. 500.85
Firsthöhe≤ 15 mArt. 5, S. 500.85
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 5, S. 500.85
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 5, S. 500.85

Extrahiert aus der BZO Muri (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Wohnzone 3

Was gilt in der Zone Wohnzone 3 in Muri (AG)?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 9 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Muri (AG) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Wohnzone 3 sein?
Laut BZO Muri (AG): Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 15 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Wohnzone 3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Muri (AG). Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Muri (AG)?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Muri (AG) ein?
Baugesuche in Muri (AG) laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Marktstrasse 4 (Postadresse: Seetalstrasse 6), 5630 Muri. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Muri (AG)