Zone W1 · Muri (AG)

Aargau · BFS 4236 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Hinweis: Die Kernzone Brühl (KB) wurde an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 zurückgewiesen (Teilrückweisung von § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Zeile KB, § 14 sowie Teilen von § 55). Dort gelten vorläufig weiterhin §§ 4 und 5 der Bau- und Nutzungsordnung vom 29. Juni 2000; sie sind der geltenden BNO als Beilage angehängt.

Die Zone W1 in Muri (AG) (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.45, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung über eBau-Portal
  • Übergangsphase: zusätzlich 2 Papierexemplare
  • Unterzeichnete Einreichbestätigung aller Beteiligten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Muri (AG), in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9

Wohnzonen VV1 / W2 / VV3 / VV3+

1Die Wohnzonen W1, W2, W3 und W3+ dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen sind zugelassen. Sie haben sich dem Wohncharakter der Umgebung anzupassen. Läden bis 100 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als bei Wohnnutzungen entstehen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 7

2In den Wohnzonen W3 und W3+ ist der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann.

3Werden in den Wohnzonen VV1 und W2 auf überbaut geltenden Parzellen, die weniger als 1'500 m2 anrechenbare Grundstücksflächen aufweisen, zusätzliche eigenständige Wohneinheiten realisiert, so erhöht sich die zulässige Ausnützung um 10%. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung mit angemessener Durchgrünung. Eine Kumulierung dieses Nutzungsbonus mit denjenigen von ehrhöhten Energiestandards (§ 35 BauV) und von Arealüberbauungen (§ 39 BauV) ist nicht zulässig.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 43BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26

Zonenzulässigkeit

1Arealüberbauungen sind in den Zonen W1, W2, W3, W3+ und WG3 zulässig, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche minimal 1500 m2 beträgt und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen gemäss § 39 BauV erfüllt sind. Höhenmasse

2In den Zonen W3, W3+ und VVG3 dürfen die Gesamthöhen im Rahmen von Arealüberbauungen um 3 m erhöht werden. Die Grundlage für ein zusätzliches Vollgeschoss ist ein positives Fachgutachten.

3In den Zonen W1 und W2 kann im Rahmen von Arealüberbauungen gegenüber der Einzelbauweise ein zusätzliches Vollgeschoss zugelassen werden, sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- oder Dachgeschoss erstellt wird. Die Grundlage dazu ist ein positives Fachgutachten.

4Zusammen mit den Baugesuchunterlagen sind ein Modell der Überbauung sowie die relevanten Schattendiagramme einzureichen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 24 5. TEIL Bauvorschriften 5.1 Öffentliche Einrichtungen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohnzonen W1, W2, W3 und W3+ dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen sind zugelassen.» · Art. Art. 12

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.45Art. 12, S. 70.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 12, S. 70.85
Gebäudehöhe≤ 11 mArt. 12, S. 70.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 12, S. 70.85
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 12, S. 70.85

Extrahiert aus der BZO Muri (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Muri (AG)?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.45, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Muri (AG) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Muri (AG): Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Muri (AG). Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Muri (AG)?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Muri (AG) ein?
Baugesuche in Muri (AG) laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Marktstrasse 4 (Postadresse: Seetalstrasse 6), 5630 Muri. Ablauf nach der Einreichung →

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