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Muri (AG)
Firsthöhe in Muri (AG)
Die Firsthöhe ist in Muri (AG) in 1 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 15 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 9 der Bau- und Zonenordnung.
Die Firsthöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zum First, dem höchsten Punkt des Dachs.
| Zone | Firsthöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wohnzone 3 | ≤ 15 m | Art. 9, S. 50 |
| Wohnzone 3 | ≤ 15 m | Art. 5, S. 50 |
Extrahiert aus der BZO Muri (AG) (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Firsthöhe in Muri (AG)?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 15 m, festgelegt in 1 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Firsthöhe in der Bauordnung Muri (AG)?
Meist in Art. 9 der Bau- und Zonenordnung Muri (AG), auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.