Zone WG3 · Muri (AG)
Aargau · BFS 4236 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone WG3 in Muri (AG) (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung über eBau-Portal
- Übergangsphase: zusätzlich 2 Papierexemplare
- Unterzeichnete Einreichbestätigung aller Beteiligten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 056 675 52 40
- bauundplanung@muri.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Muri (AG), in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 51
Wohn- und Gewerbezone WG3
1In Die Wohn- und Gewerbezone WG3 ist für Wohnen und mässig störendes Gewerbe sowie für landwirtschaftliche Bauten bestimmt. Zweck
2Auf bestehende Wohnbauten ist besondere Rücksicht zu nehmen. Immissionen
3Die Anlagen sind zu durch grünen. Als Richtwert ist eine Grün flächenziffer von 0.1 anzustreben. Grünflächen
4In den speziell gekennzeichneten Gebieten ist eine Ausnützungsziffer von 1.0 zulässig, sofern über das gesamte Areal ein Gestaltungsplan realisiert wird. Gestaltungsplan
Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
Wohn- und Gewerbezone WG3
1Die Wohn- und Gewerbezone WG3 ist für Wohnen sowie für mässig störendes Gewerbe, Dienstleistungen und Landwirtschaft bestimmt. Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zulässig.
2Der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern ist nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann. Spezialbestimmung Luzernerstrasse
3Im gelb umrandeten Bereich der WG3 hat die Überbauung vor allem entlang der Luzernerstrasse nach einem ortsbaulich klaren Konzept zu erfolgen, indem der Strassenraum mit ortsbaulich und architektonisch gut gestalteten Bauten gefasst wird. Im Erdgeschoss ist ein angemessener Anteil zur Strasse hin mit publikumsorientierten Nutzungen vorzusehen. Ostseitig der Luzernerstrasse sind die Vorplätze so zu planen, dass eine durchgehende Baumreihe gepflanzt werden kann.
Art. 43BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26
Zonenzulässigkeit
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W1, W2, W3, W3+ und WG3 zulässig, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche minimal 1500 m2 beträgt und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen gemäss § 39 BauV erfüllt sind. Höhenmasse
2In den Zonen W3, W3+ und VVG3 dürfen die Gesamthöhen im Rahmen von Arealüberbauungen um 3 m erhöht werden. Die Grundlage für ein zusätzliches Vollgeschoss ist ein positives Fachgutachten.
3In den Zonen W1 und W2 kann im Rahmen von Arealüberbauungen gegenüber der Einzelbauweise ein zusätzliches Vollgeschoss zugelassen werden, sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- oder Dachgeschoss erstellt wird. Die Grundlage dazu ist ein positives Fachgutachten.
4Zusammen mit den Baugesuchunterlagen sind ein Modell der Überbauung sowie die relevanten Schattendiagramme einzureichen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 24 5. TEIL Bauvorschriften 5.1 Öffentliche Einrichtungen
Art. 55BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 49
1Die Berechnung der notwendigen Anzahl Parkfelder für Personenwagen richtet sich nach der in § 43 BauV verbindlich erklärten VSSNorm. Ist das vereinfachte Verfahren gemäss der VSS-Norm SN 640281 anzuwenden, ist das minimale und maximale Parkfelderangebot wie folgt zu ermitteln: Minimale und maximale Anzahl Parkfelder Zone Bewohner Personal Kunden, Besucher min. / max. min. / max. min. !max. Kernzonen K / KB 70%! 90% 50%! 80% 50%! 80% Zonen WG3 / D 80% / 100% 50% / 100% 50%!100% Zone W3 / W3+
90% / 100% 50% / 100% 90% / 100% Zone A 75% / 100% 90% / 100%
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 49) verbindlich lesbar.
Für jedes nicht erstellte Parkfeld unter dem minimalen Angebot ist eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Ersatzabgabe beträgt einen Viertel der Kosten, die für die benötigte Fläche (25 m2, eingeschlossen Verkehrsflächenanteil) und den Bau aufzuwenden wären. Der Gemeinderat legt die Höhe im Einzelfall fest. Er befreit von der Ersatzgabe, wenn die Voraussetzungen von § 55 Abs. 3 BauG und § 58 Abs. 2 BauG erfüllt sind.
3Der Gemeinderat kann in der Kernzonen K und KB in der Wohnund Gewerbezone WG3, in der Arbeitszone A sowie in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE eine Parkplatzbewirtschaftung und ein Parkleitsystem verfügen und Private an den Kosten beteiligen lassen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 47 Beilage Teilrückweisung Gemeindeversammlung 21. Juni 2018 Vorläufig verbleibende Bestimmungen aus der BNO vom 29. Juni 2000
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohn- und Gewerbezone WG3 ist für Wohnen und mässig störendes Gewerbe sowie für landwirtschaftliche Bauten bestimmt.» · Art. Art. 10
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 10, S. 51 | 0.55 |
| Parkfelder | ≥ 80% % | Art. 55, S. 49 | 0.70 |
Extrahiert aus der BZO Muri (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WG3
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Muri (AG)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Muri (AG) ein?
Wo steht die Zone WG3 in der BZO Muri (AG)?
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