Muri (AG)
Ausnützungsziffer in Muri (AG)
Die Ausnützungsziffer ist in Muri (AG) in 6 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.35 bis 1.2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 12 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| D | ≤ 0.35 | Art. 11, S. 7 |
| Kernzone Brüht | ≤ 1.2 | Art. 9, S. 48 |
| W1 | ≤ 0.45 | Art. 12, S. 7 |
| W2 | ≤ 0.6 | Art. 12, S. 7 |
| Wohnzone 3 | ≤ 0.5 | Art. 5, S. 50 |
| W3+ | ≤ 0.7 | Art. 12, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Muri (AG) (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Muri (AG)?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.35 bis 1.2, festgelegt in 6 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Muri (AG)?
Meist in Art. 12 der Bau- und Zonenordnung Muri (AG), auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.