Zone W3+ · Muri (AG)
Aargau · BFS 4236 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone W3+ in Muri (AG) (Aargau) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 15 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung über eBau-Portal
- Übergangsphase: zusätzlich 2 Papierexemplare
- Unterzeichnete Einreichbestätigung aller Beteiligten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 056 675 52 40
- bauundplanung@muri.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Muri (AG), in denen «W3+» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9
Wohnzonen VV1 / W2 / VV3 / VV3+
1Die Wohnzonen W1, W2, W3 und W3+ dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen sind zugelassen. Sie haben sich dem Wohncharakter der Umgebung anzupassen. Läden bis 100 m2 Nettoladenfläche pro Gebäude sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als bei Wohnnutzungen entstehen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 7
2In den Wohnzonen W3 und W3+ ist der Neubau von freistehenden Einfamilienhäusern nur in Baulücken oder auf Restgrundstücken zulässig, wenn keine andere zonengemässe Bebauung realisiert werden kann.
3Werden in den Wohnzonen VV1 und W2 auf überbaut geltenden Parzellen, die weniger als 1'500 m2 anrechenbare Grundstücksflächen aufweisen, zusätzliche eigenständige Wohneinheiten realisiert, so erhöht sich die zulässige Ausnützung um 10%. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung mit angemessener Durchgrünung. Eine Kumulierung dieses Nutzungsbonus mit denjenigen von ehrhöhten Energiestandards (§ 35 BauV) und von Arealüberbauungen (§ 39 BauV) ist nicht zulässig.
Art. 43BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26
Zonenzulässigkeit
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W1, W2, W3, W3+ und WG3 zulässig, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche minimal 1500 m2 beträgt und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen gemäss § 39 BauV erfüllt sind. Höhenmasse
2In den Zonen W3, W3+ und VVG3 dürfen die Gesamthöhen im Rahmen von Arealüberbauungen um 3 m erhöht werden. Die Grundlage für ein zusätzliches Vollgeschoss ist ein positives Fachgutachten.
3In den Zonen W1 und W2 kann im Rahmen von Arealüberbauungen gegenüber der Einzelbauweise ein zusätzliches Vollgeschoss zugelassen werden, sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- oder Dachgeschoss erstellt wird. Die Grundlage dazu ist ein positives Fachgutachten.
4Zusammen mit den Baugesuchunterlagen sind ein Modell der Überbauung sowie die relevanten Schattendiagramme einzureichen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 24 5. TEIL Bauvorschriften 5.1 Öffentliche Einrichtungen
Art. 55BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 49
1Die Berechnung der notwendigen Anzahl Parkfelder für Personenwagen richtet sich nach der in § 43 BauV verbindlich erklärten VSSNorm. Ist das vereinfachte Verfahren gemäss der VSS-Norm SN 640281 anzuwenden, ist das minimale und maximale Parkfelderangebot wie folgt zu ermitteln: Minimale und maximale Anzahl Parkfelder Zone Bewohner Personal Kunden, Besucher min. / max. min. / max. min. !max. Kernzonen K / KB 70%! 90% 50%! 80% 50%! 80% Zonen WG3 / D 80% / 100% 50% / 100% 50%!100% Zone W3 / W3+
90% / 100% 50% / 100% 90% / 100% Zone A 75% / 100% 90% / 100%
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 49) verbindlich lesbar.
Für jedes nicht erstellte Parkfeld unter dem minimalen Angebot ist eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Ersatzabgabe beträgt einen Viertel der Kosten, die für die benötigte Fläche (25 m2, eingeschlossen Verkehrsflächenanteil) und den Bau aufzuwenden wären. Der Gemeinderat legt die Höhe im Einzelfall fest. Er befreit von der Ersatzgabe, wenn die Voraussetzungen von § 55 Abs. 3 BauG und § 58 Abs. 2 BauG erfüllt sind.
3Der Gemeinderat kann in der Kernzonen K und KB in der Wohnund Gewerbezone WG3, in der Arbeitszone A sowie in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE eine Parkplatzbewirtschaftung und ein Parkleitsystem verfügen und Private an den Kosten beteiligen lassen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 47 Beilage Teilrückweisung Gemeindeversammlung 21. Juni 2018 Vorläufig verbleibende Bestimmungen aus der BNO vom 29. Juni 2000
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen W1, W2, W3 und W3+ dienen dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen sind zugelassen.» · Art. Art. 12
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.7 | Art. 12, S. 7 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 12, S. 7 | 0.75 |
| Gebäudehöhe | ≤ 15 m | Art. 12, S. 7 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 12, S. 7 | 0.75 |
| Gebäudelänge | ≤ 8 m | Art. 12, S. 7 | 0.70 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 12, S. 7 | 0.85 |
| Parkfelder | ≥ 90% % | Art. 55, S. 49 | 0.70 |
Extrahiert aus der BZO Muri (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W3+
Was gilt in der Zone W3+ in Muri (AG)?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3+ sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3+ einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Muri (AG)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Muri (AG) ein?
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