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Art. 43 · Zonenzulässigkeit

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 26 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in den Zonen W1, W2, W3, W3+ und WG3 zulässig, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche minimal 1500 m2 beträgt und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen gemäss § 39 BauV erfüllt sind. Höhenmasse

2In den Zonen W3, W3+ und VVG3 dürfen die Gesamthöhen im Rahmen von Arealüberbauungen um 3 m erhöht werden. Die Grundlage für ein zusätzliches Vollgeschoss ist ein positives Fachgutachten.

3In den Zonen W1 und W2 kann im Rahmen von Arealüberbauungen gegenüber der Einzelbauweise ein zusätzliches Vollgeschoss zugelassen werden, sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- oder Dachgeschoss erstellt wird. Die Grundlage dazu ist ein positives Fachgutachten.

4Zusammen mit den Baugesuchunterlagen sind ein Modell der Überbauung sowie die relevanten Schattendiagramme einzureichen. BNO Muri vom 21. Juni 2018 24 5. TEIL Bauvorschriften 5.1 Öffentliche Einrichtungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.