Möriken-Wildegg
Ausnützungsziffer in Möriken-Wildegg
Die Ausnützungsziffer ist in Möriken-Wildegg in 6 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.35 bis 0.7. Rechtsgrundlage ist meist Art. 19 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2/0.35 | ≤ 0.35 | Art. 19, S. 11 |
| W2/0.45 | ≤ 0.45 | Art. 19, S. 11 |
| W3 | ≤ 0.7 | Art. 19, S. 11 |
| WA3 | ≤ 0.65 | Art. 19, S. 11 |
| Z | ≥ 0.7 | Art. 19, S. 16 |
| Zentrumszone Wildegg | ≥ 0.7 | Art. 19, S. 16 |
Extrahiert aus der BZO Möriken-Wildegg (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 19 im Wortlaut, Seite 11
§ 19 Wohnzone 2 / 0.35 (W2/0.35) 0.35 7.5 m Ebene 8.0 m Hang 10.5 m Attika 9.5 m 5 m 12.0 m II § 20 Wohnzone 2 / 0.45 (W2/0.45) 0.45 7.5 m Ebene 8.0 m Hang 10.5 m Attika 9.5 m 4 m 12.0 m II § 20 Wohnzone 3 (W3) 0.7 10.5 m 14.5 m 6 m 15.0 m II § 20 Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) - mit Gewerbeanteil von mind. 20 % - ansonsten 0.75 0.65 11.0 m 15.0 m 5 m 18.0 m III § 21 Zone Lauématt (1.0) 16.0 m 19.0 m § 22 Abs.5 III § 22 Arbeitszone I (A I) – – (13.0 m) § 23 Abs.2 III § 23 Arbeitszone II (A II) – § 24 Abs. 2 § 24 Abs.2 § 24 Abs.2f IV § 24 Zone für öffentliche Bau- ten und Anlagen (ÖBA) – § 25 Abs. 2 § 25 Abs.2 § 25 Abs.2f II / III § 25 Grünzone – – – – – § 26 Ermittlung Fassadenhöhe siehe Abs. 2; Werte in (Klammern) Abs. 3; Empfindlichkeitsstufe gemäss § 43 Lärmschutzverordnung (SR 814.41) BNO Möriken-Wildegg 12 2 Bei der Ermittlung der Fassadenhöhe ist folgendes zu be- achten: a) Für Gebäude mit Schrägdächern gilt die Fassadenhöhe traufseitig, sofern es sich nicht um Attikageschosse1 han- delt (siehe Schemaskizze im Anhang). b) Für Gebäude mit Attikageschoss gilt die Fassadenhöhe talseitig, wenn das massgebende Terrain steiler als 10% ist. Wenn das massgebende Terrain gleich oder flacher als 10% ist, gilt für Gebäude mit an der Fassadenlinie hochgezogenem Attikageschoss dort eine um 2 m ver- grösserte Fassadenhöhe. Auf Flachdächer aufgesetzte Geschosse müssen die Vorschriften von Attikageschos- sen gemäss § 25 BauV einhalten (siehe Schemaskizzen im Anhang). c) Als Hang gilt eine Neigung des massgebenden Terrains von mehr als 10 %. 3 Die Masse in Klammern gelten bei Neubauten als Richtwert. Der Gemeinderat kann unter Abwägung der betroffenen pri- vaten und öffentlichen Interessen Abweichungen nach unten und oben von diesem Richtwert festlegen, falls ortsbaulich und architektonisch eine bessere Lösung erzielt wird.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Möriken-Wildegg?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.35 bis 0.7, festgelegt in 6 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Möriken-Wildegg?
Meist in Art. 19 der Bau- und Zonenordnung Möriken-Wildegg, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
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