Zone W2 · Liestal
Basel-Landschaft · BFS 2829 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W2 in Liestal (Basel-Landschaft) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.56, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau / Planung, Stadt Liestal
- 061 927 52 71
- hochbau-planung@liestal.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Liestal, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 5
Grundmasse der Bauzonen1 zul. Vollgeschosszahl * zul. Ausnützungsziffer % zul. Fassadenhöhe m zul. Gebäudehöhe m zul. Gebäudelänge m Lärmempfindlichkeitsstufe gem. LSV zul. Wohnungszahl pro Bau- körper
Spezialzone Wohnen Bestand s. Art. 8 II Spezialzone Gärtnerei (siehe Art. 13) III s. Art. 13 Zone für Sport- und Freizeitanlagen III Spezialzone Tierpark (siehe Art. 14) II OeWA - - - s. Art. 2a
Jermann Ingenieure + Geometer AG 5/57
| Zonen | ES | |
|---|---|---|
| a) | Kernzone | III |
| b) | Zentrumszonen 1, 2 und 3 | III |
| c) | Zone für öffentliche Werke und Anlagen | II / III / keine2 |
| d) | Spezialzone «Allee» | keine |
| e) | Grünzone | keine |
| f) | Uferschutzzone | keine |
Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 3BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 7
Wohnzone
Kommentar 1 Wohnzone W2
§ 21 Abs. 1 RBG Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist. Zugelassen sind namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr. 2 Wohnzone W2a
Leisenberg/Hurli Mutation Nr. 1/45 vom 10.1.2000
Art. 38BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 23
Quartierplan / Quartierplanpflicht 1 In den im Zonenplan bezeichneten Zonen mit Quartierplanpflicht kann nur aufgrund eines rechtsgültigen Quartierplanes (ordentliches Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) gebaut werden.
§41 / §42 RBG Anhang P Detailaussagen zu den einzelnen Gebieten 2 In den im Zonenplan bezeichneten Quartierplanpflichtgebieten kann der Stadtrat bauliche Veränderungen, angemessene Erweiterungen bestehender Bauten sowie ausnahmsweise Neubauten von der Quartierplanpflicht befreien, wenn Siehe Erwägungen RRB
a.die Veränderungen von untergeordneter Bedeutung sind
b.keine wesentlichen Zielsetzungen des Entwicklungsplans ’95 der Stadt Liestal verletzt werden
c.kein Präjudiz für allfällige spätere Quartierpläne geschaffen wird.
Infrastrukturbeitrag für öffentliche Einrichtungen und Quartieranlagen 3 Im Gebiet mit Quartierplanpflicht Fraumatt sowie bei allen anderen Quartierplänen (ordentliches Verfahren oder vereinfachtes Verfahren), welche einen lnfrastrukturbedarf (z.B. Kindergarten, Kinderhort, Quartierzentrum) auslösen, sind innerhalb des Quartierplangebietes die notwendigen Flächen für die erforderlichen öffentlichen Quartierinfrastrukturanlagen auszuscheiden und unentgeltlich an die Stadt abzutreten oder zur Verfügung zu stellen. Bezüglich Grösse und Standort sind die Wünsche der Stadt zu berücksichtigen. Die Stadt bestimmt den Zeitpunkt für den Bau der Anlage.
Die Höhe des Beitrages bemisst sich nach der Anzahl Wohnungen (1 Kindergarten pro 300 Wohnungen). Die Eigentümer des Quartierplanes leist …
Art. 42BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 24
RBG 2 Die Mindestfläche für einen Quartierplan, der nach dem vereinfachten Verfahren erlassen wird, beträgt 2'500 m2. 3 Quartierpläne im vereinfachten Verfahren werden vom Stadtrat erlassen. Es gelten für das vereinfachte Quartierplanverfahren die folgenden Rahmenbedingungen:
Art der Nutzung
a.Es gelten die Nutzungsbestimmungen dieses Reglements resp. die Nutzungsbestimmungen gemäss § 18 sowie § 21 ff. RBG.
§ 18 sowie § 21 ff. RBG Jermann Ingenieure + Geometer AG 24/57
Ausnützungsziffer
Anhang N Übersicht über die Ausnützungs-Zuschläge
b.Zulässig ist eine Bruttogeschossnutzung von maximal
–62 % in den Zonen W2
–65 % in den Zonen WG2
–85 % in der Zone WG3 (alle WG3)
–100 % in der Zone WG4
Dachform
c.Die Dachform ist frei, im Rahmen des Quartierplans aber einheitlich festzulegen.
Dachgeschosse
d.Bei Flachdächern (Attikageschosse) in Hanglagen darf das Geschoss an die Fassade der Vollgeschosse gestellt werden (ausgenommen talseits: Rückversetzung von mind. 4 m).
Anhang H Skizze
Terrassierte Bauweise
e.Bei mindestens 4 m rückwärtigem Versatz von Vollgeschoss zu Vollgeschoss ist pro Baukörper ein zusätzliches Geschoss (Voll-, Dach- oder Attikageschoss) zulässig. In den 2geschossigen Zonen dürfen bergseits höchstens 2, in den 3geschossigen 3 und in den 4geschossigen 4 Geschosse sichtbar sein. Gestattet sind nur flach geneigte Pultdächer und Flachdächer.
Anhang I Skizze
Zulässige Wohnungszahl pro Baukörper
f.W2: frei übrige Zonen: gemäss Art. 2
Fassadenhöhe
g.gem. Art. 2 zuzüglich 0.50 m …
Art. 50BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 27
RBG 2 In der Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan wird die Situierung, kubische Erscheinung, Dachform, Materialund Farbwahl der Überbauung sowie Umgebungsgestaltung, Parkierung und interne Erschliessung festgelegt. Sie ist mit allen Festlegungen vor der Eingabe des Baugesuches vom Stadtrat zu beschliessen und verbindlich zu erklären. Diese Bestimmungen der Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan werden somit zum verbindlichen Bestandteil der Bewilligung. Siehe Erwägungen RRB 3 Die Mindestfläche für eine Überbauung nach einheitlichem Plan beträgt 2'000 m2. 4 In Abweichung zu den Zonenvorschriften sind folgende maximalen Werte möglich:
Ausnützungsziffer
Anhang N Übersicht über die Ausnützungszuschläge
a.Zulässig ist eine Bruttogeschossnutzung von maximal
–60 % in der Zonen W2
–65 % in der Zonen WG2
–83 % in der Zone WG3 (alle WG3)
–100 % in der Zone WG4
Dachgeschosse
b.Bei Flachdächern (Attikageschosse) in Hanglagen darf das Geschoss an die Fassade der Vollgeschosses gestellt werden (ausgenommen talseits: Rückversetzung von mind. 4 m).
Anhang H Skizze Jermann Ingenieure + Geometer AG 27/57
Terrassierte Bauweise
c.Bei mindestens 4 m rückwärtigem Versatz von Vollgeschoss zu Vollgeschoss ist pro Baukörper ein zusätzliches Geschoss (Voll-, Dach- oder Attikageschoss) zulässig. In den zweigeschossigen Zonen dürfen bergseits höchstens zwei, in den 3geschossigen 3 und in den 4geschossigen 4 Geschosse sichtbar sein. Gestattet sind nur flach geneigte Pultdächer oder Flachdächer.
Anhang I Skizze
Zulässi …
Art. 53BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 34
Inkrafttreten
Die Zonenvorschriften Siedlung treten mit der rechtskräftigen Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Jermann Ingenieure + Geometer AG 34/57 I Beschlussdaten Jermann Ingenieure + Geometer AG 35/57 1. Mutation Zonenreglement Jermann Ingenieure + Geometer AG 36/57 2. Mutation Zonenreglement Jermann Ingenieure + Geometer AG 37/57 Anhang Anhang A: Sockelgeschoss und Vollgeschoss in WG3a (Erzenbergstr.) gemäss Art. 5 Jermann Ingenieure + Geometer AG 38/57 Anhang B: Dach- und Sockelgeschoss gemäss Art. 31 Ansicht Jermann Ingenieure + Geometer AG 39/57 Anhang C: Garagen im Hauptbau gemäss Art. 31 Abs. 8 Beispiel W2 Jermann Ingenieure + Geometer AG 40/57 Anhang D: Kompensation Sockelgeschoss bei Verzicht auf Dachgeschoss gemäss Art. 31 Abs.9 Beispiel W2 Jermann Ingenieure + Geometer AG 41/57 Anhang E: Bergseitiges Attikageschoss im geneigtem Gelände gemäss Art. 32 Abs. 4 Jermann Ingenieure + Geometer AG 42/57 Anhang F: Gebäudeprofil Art. 32 Abs. 1+2 und Gebäudelänge bei versetzten resp. terrassierten Geschossen gemäss Art. 32 Abs. 3 sowie Art. 34 Abs. 2 Beispiel W2 Beispiel W2 Jermann Ingenieure + Geometer AG 43/57 Anhang G: Dachaufbauten und Dacheinschnitte gemäss Art. 31 Abs. 11 - 13 sowie Art. 35 Abs. 3 – 5 und 7 Dachaufbauten und Dacheinschnitte Gemäss Art.
35Abs. 3-5 Dachaufbaute Art. 35 Abs. 3 und 5 Gesamtbreite und Fassadenhöhe bei Quergiebeln und Kreuzfirsten Art. 35 Abs. 4 Attikageschoss als Dachgeschoss Art. 31 Abs. 11-13, Art. 35 Abs. 7 Jermann Ingenieure + Geometer AG 44/57 Anhang H: Attikageschoss und Fassaden …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.56 | Art. 2, S. 5 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 2, S. 5 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 6 m | Art. 2, S. 5 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 9.5 m | Art. 2, S. 5 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 2, S. 5 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Liestal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2
Was gilt in der Zone W2 in Liestal?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Liestal?
Wo reiche ich das Baugesuch in Liestal ein?
Wo steht die Zone W2 in der BZO Liestal?
Weitere Zonen in Liestal
G1G2W2aWG2WG3WG3aWG3bWG3cWG3dWG4WasserturmplatzZentrumszoneZentrumszone 1Zentrumszone 2Zentrumszone 3