Zone Wasserturmplatz · Liestal

Basel-Landschaft · BFS 2829 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone Wasserturmplatz in Liestal (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Liestal, in denen «Wasserturmplatz» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 23aBZO Teilzonenreglement Siedlung «Zentrum» Liestal · S. 16

Spezialzone «Wasserturmplatz»26 1 Die Spezialzone Wasserturmplatz dient der Schaffung eines allseitig benutzbaren Platzes für das städtische Alltagsleben. 2 Die Spezialzone berücksichtigt alle VerkehrsteilnehmerInnen und bildet im Speziellen eine für Liestal zentrale ÖV-Haltestelle. 3 Im Baubereich ist eine Hochbaute zugelassen. Die Nutzung entspricht der Zentrumszone 1.

–maximale Grundfläche: 200 m2 (inkl. Vordach)

–maximale Gebäudehöhe: 7.5 m (gemessen ab höchstem Punkt des neuen Platzniveaus am Gebäude) 4 Kleinbauten gemäss § 92 RBV werden nur als Ausnahme zugelassen. 5 Als Gestaltungsrichtlinie dient das erstrangierte Projekt „RE-TOUCHÉ“ aus dem Studienauftrag der Stadt Liestal (Bericht vom 16.05.2007). 6 Die Spezialzone wird der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet. 25 vgl. Entwicklungsplan ‘95: Kap. 10.8 «Gewässer und gewässerbegleitende Freiräume», insbesondere Massnahme M 84

26Mutation 40/TZRS/6/2 mit RRB 90 vom 26.01.2010 Jermann Ingenieure + Geometer AG 16/32 VII. Überlagernde Zonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Spezialzone Wasserturmplatz dient der Schaffung eines allseitig benutzbaren Platzes für das städtische Alltagsleben.» · Art. Art. 23a

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 23a). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 23a, S. 160.85

Extrahiert aus der BZO Liestal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Wasserturmplatz

Was gilt in der Zone Wasserturmplatz in Liestal?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Liestal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Wasserturmplatz sein?
Laut BZO Liestal: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Liestal?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Liestal ein?
Baugesuche in Liestal laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Hochbau / Planung, Stadt Liestal, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Wasserturmplatz in der BZO Liestal?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Liestal erwähnen die Zone Wasserturmplatz namentlich, darunter Art. 23a. BZO Liestal lesen →

Weitere Zonen in Liestal