← BZO Liestal · Inhaltsverzeichnis

Art. 38 · Aufhebung und Anpassung kommunale Ergänzungsbestimmungen

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 23 · Original-PDF

Quartierplan / Quartierplanpflicht 1 In den im Zonenplan bezeichneten Zonen mit Quartierplanpflicht kann nur aufgrund eines rechtsgültigen Quartierplanes (ordentliches Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) gebaut werden.

§41 / §42 RBG Anhang P Detailaussagen zu den einzelnen Gebieten 2 In den im Zonenplan bezeichneten Quartierplanpflichtgebieten kann der Stadtrat bauliche Veränderungen, angemessene Erweiterungen bestehender Bauten sowie ausnahmsweise Neubauten von der Quartierplanpflicht befreien, wenn Siehe Erwägungen RRB

a.die Veränderungen von untergeordneter Bedeutung sind

b.keine wesentlichen Zielsetzungen des Entwicklungsplans ’95 der Stadt Liestal verletzt werden

c.kein Präjudiz für allfällige spätere Quartierpläne geschaffen wird.

Infrastrukturbeitrag für öffentliche Einrichtungen und Quartieranlagen 3 Im Gebiet mit Quartierplanpflicht Fraumatt sowie bei allen anderen Quartierplänen (ordentliches Verfahren oder vereinfachtes Verfahren), welche einen lnfrastrukturbedarf (z.B. Kindergarten, Kinderhort, Quartierzentrum) auslösen, sind innerhalb des Quartierplangebietes die notwendigen Flächen für die erforderlichen öffentlichen Quartierinfrastrukturanlagen auszuscheiden und unentgeltlich an die Stadt abzutreten oder zur Verfügung zu stellen. Bezüglich Grösse und Standort sind die Wünsche der Stadt zu berücksichtigen. Die Stadt bestimmt den Zeitpunkt für den Bau der Anlage.

Die Höhe des Beitrages bemisst sich nach der Anzahl Wohnungen (1 Kindergarten pro 300 Wohnungen). Die Eigentümer des Quartierplanes leisten an die Erstellungskosten einen anteilmässigen Beitrag. Die entsprechenden Kosten sind vor Inangriffnahme der Bauarbeiten durch Bankgarantie, Vorauszahlung oder eine andere, mit der Stadt eingegangene Verpflichtung, sicherzustellen. Bei kleinen Quartierplanungen kann anstelle der Flächenausscheidung ein angemessener Einkauf in eine andere Anlage erfolgen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 23/57

hindernisfreie Wohnungen 5 Im Rahmen eines Quartierplans sind hindernisfreie Wohnungen zu erstellen.

Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, 13.12.2002

Wettbewerb Siehe Erwägungen RRB 6 Beim Quartierplan im ordentlichen Verfahren kann die Durchführung eines Wettbewerbs oder Studienauftrages verlangt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und entweder ein zusätzliches Geschoss realisiert wird oder die Ausnützung folgende Werte erreicht oder überschreitet:

Wettbewerb oder Studienauftrag nach SIA 142 - 66 % in den Zonen W2 - 69 % in den Zonen WG2 - 88 % in der Zone WG3 (alle WG3) - 106 % in der Zone WG4

Energiekonzept 7 Gleichzeitig mit dem Quartierplan ist ein Energiekonzept zu erarbeiten, das eine möglichst sparsame und umweltschonende Energieerzeugung zum Ziel hat. Bauten haben den Minergie- oder einen vergleichbaren Standard zu erfüllen. § 38 Aufhebung und Anpassung kommunale Ergänzungsbestimmungen

Innerhalb des Perimeters des Teilzonenplanes Zentrum werden folgende kommunalen Ergänzungsbestimmungen aufgehoben, soweit sie nicht bereits für das gesamte Gemeindegebiet aufgehoben wurden:

a)in allen Zonen des Teilzonenplanes Zentrum: 4, 8, 11, 16, 23, 24, 26, 27, 28

b)zusätzlich in der Kernzone: 19, 20, 21, 22

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.