Zone Zentrumszone 1 · Liestal
Basel-Landschaft · BFS 2829 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone Zentrumszone 1 in Liestal (Basel-Landschaft) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 30 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau / Planung, Stadt Liestal
- 061 927 52 71
- hochbau-planung@liestal.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Liestal, in denen «Zentrumszone 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 16BZO Teilzonenreglement Siedlung «Zentrum» Liestal · S. 11
Geschosszahl, Bebauungsziffer, Baumasse, Definitionen19 1 In den Zentrumszonen dürfen maximal 3 Vollgeschosse realisiert werden. 2 Es sind folgende Bebauungsziffern20 zulässig: Zentrumszone 1: max. 30 % Zentrumszone 2: max. 25 % Zentrumszone 3: frei Ist aufgrund der Situierung des Grundstückes die Erstellung von 3 Vollgeschossen nicht möglich, kann in begründeten Fällen von der maximalen Bebauungsziffer abgewichen werden. Dabei darf die projektierte Bruttonutzung (VG+DG) die mögliche Bruttonutzung nach Regelbauweise nicht überschreiten. Die Flächen der Bauten der Kategorie A und B werden bei der Berechnung der Bebauungsziffer und bei der anrechenbaren Parzellenfläche21 nicht angerechnet. Die am 29. Januar 2002 bestehende Bebauungsfläche von Bauten der Kategorie C in der Ortsbildschutzzone gemäss § 26 ist beim Ersatz bestehender Bauten sowie beim Wiederaufbau zerstörter Bauten gewährleistet, auch wenn damit die zulässige Bebauungsziffer überschritten wird. 3 Der Stadtrat kann für betrieblich notwendige Erweiterungen Ausnahmen von den Bebauungsziffern gemäss Abs. 2 und § 18 Abs. 4 des Teilzonenreglementes gestatten. 4 In den Zentrumszonen 1 und 2 sind folgende Werte einzuhalten: zulässige Wohnungszahl pro Baukörper frei zulässige Nutzungsziffer in % frei zulässige Fassadenhöhe in m 10.50 m zulässige Gebäudehöhe in m 13.50 m Gebäudelänge in m frei Dachform und Dachneigung frei Dachaufbauten gemäss ZR 7/6322 zugelassen
Definitionen Sockelgeschoss, Fassadenhöhe, Gebäudehöhe 5 Die Oberkante des Sockelgeschosses darf allseitig höchstens 0.50 m über dem tie …
Art. 17BZO Teilzonenreglement Siedlung «Zentrum» Liestal · S. 12
Nutzungsvorschriften Einzelbauweise / Quartierplanung
Nutzungsvorschriften Einzelbauweise 1 In den Zentrumszonen 1 und 2 sind bei Einzelbauweise Mischnutzungen (Wohnen und Arbeiten) anzustreben. Neben den Wohnnutzungen sind nicht oder nur mässig störende Betriebe zulässig.
Nutzungsvorschriften Quartierplanung 2 Im Rahmen von Quartierplänen sind in den Zentrumszonen 1 und 2 innerhalb des Planungsperimeters Mischnutzungen zwingend vorzusehen. Die Bewilligungsbehörde kann die Anteile der Nutzungen Wohnen / Arbeiten im Rahmen des Quartierplanes festlegen. In der Zentrumszone 1 sind angrenzend an öffentliche Fussgängerbereiche Wohnungen im Erdgeschoss in der Regel nicht zulässig.
Zentrumszone 3 3 Die Zentrumszone 3 umfasst das Bahnhofsareal. Bauten und Anlagen, die nicht für den Bahnbetrieb erforderlich sind, können nur aufgrund eines Quartierplanes nach § 41 RBG bewilligt werden. Vorbehalten bleibt § 18 Abs. 6 des Teilzonenreglementes.
Art. 23aBZO Teilzonenreglement Siedlung «Zentrum» Liestal · S. 16
Spezialzone «Wasserturmplatz»26 1 Die Spezialzone Wasserturmplatz dient der Schaffung eines allseitig benutzbaren Platzes für das städtische Alltagsleben. 2 Die Spezialzone berücksichtigt alle VerkehrsteilnehmerInnen und bildet im Speziellen eine für Liestal zentrale ÖV-Haltestelle. 3 Im Baubereich ist eine Hochbaute zugelassen. Die Nutzung entspricht der Zentrumszone 1.
–maximale Grundfläche: 200 m2 (inkl. Vordach)
–maximale Gebäudehöhe: 7.5 m (gemessen ab höchstem Punkt des neuen Platzniveaus am Gebäude) 4 Kleinbauten gemäss § 92 RBV werden nur als Ausnahme zugelassen. 5 Als Gestaltungsrichtlinie dient das erstrangierte Projekt „RE-TOUCHÉ“ aus dem Studienauftrag der Stadt Liestal (Bericht vom 16.05.2007). 6 Die Spezialzone wird der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet. 25 vgl. Entwicklungsplan ‘95: Kap. 10.8 «Gewässer und gewässerbegleitende Freiräume», insbesondere Massnahme M 84
26Mutation 40/TZRS/6/2 mit RRB 90 vom 26.01.2010 Jermann Ingenieure + Geometer AG 16/32 VII. Überlagernde Zonen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 16, S. 11 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 30 % | Art. 16, S. 11 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 16, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 16, S. 11 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Liestal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zentrumszone 1
Was gilt in der Zone Zentrumszone 1 in Liestal?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zentrumszone 1 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Liestal?
Wo reiche ich das Baugesuch in Liestal ein?
Wo steht die Zone Zentrumszone 1 in der BZO Liestal?
Weitere Zonen in Liestal
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