Art. 18 · Ringzone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 9 · Original-PDF
1Die Ringzone bezweckt das Weiterentwickeln der historisch gewachsenen Stadt erweiterung unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Ortsbildschutz, insbesondere das städtebauliche Grundmuster, einzelne Schutzobjekte und die Nähe zur Altstadt.
2Es ist eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Nutzungsdurchmischung für Wohnen und nicht bis mässig störende Betriebsnutzungen zulässig.
3Bauliche Erneuerungen und die Schliessung von Baulücken haben sich gut in das bestehende, historische Ortsbild einzuordnen und dürfen insbesondere den Charakter der Altstadt und der weiteren Schutzzonen nicht beeinträchtigen. Die Materialisierung und Farbgebung haben sich an den bestehenden Bauten zu orientieren. Die Qualitäten der ortsüblichen Freiraumstrukturen, z.B. Vor gärten und öffentliche Durchwegung, sind zu erhalten.
4Die zulässige Ausnützung und die Grenz- und Gebäudeabstände werden vom Stadtrat unter Berücksichtigung der bestehenden Struktur (Bau- und Freiraum struktur) bestimmt, auch gegenüber angrenzenden Zonen.
5Die zulässige Anzahl Vollgeschosse ist im Bauzonenplan bezeichnet. Im schraf fierten Bereich R4- sind grundsätzlich 3 Vollgeschosse zulässig. Sofern eine städtebaulich bessere Lösung erreicht wird, können situativ 4 Vollgeschosse in Anspruch genommen werden. Dach- bzw. Attikageschosse sind nur bei beson ders guter Einordnung zulässig.
6Innere und äussere Sanierungen und Renovationen, die Einfluss auf das innere und äussere Erscheinungsbild und die Struktur haben, sind bewilligungspflichtig. Allfällige archäologische und denkmalpflegerische Voruntersuchungen haben vor der Projektierung zu erfolgen. Vorhaben sind vor Inangriffnahme mit der Stadtverwaltung zu besprechen und bei den entsprechenden Fachstellen früh zeitig anzuzeigen. Die Stadtverwaltung gewährleistet die kostenlose Erstbera tung und Begehung und kann vor Einleitung des Baubewilligungsverfahrens situativ fachkundige Personen beiziehen.
7Der Stadtrat kann bei wesentlichen, stadtbildprägenden Vorhaben die Durch führung eines qualitätssichernden Verfahrens (insbesondere Wettbewerb oder Studienauftrag) einfordern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.