Zone W2 · Küttigen
Aargau · BFS 4008 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W2 in Küttigen (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Katasterplan beim Nachführungsgeometer bestellen
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Kantonales Baugesuchsformular
- Meldepflicht Baukontrollen mit Meldekarten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Bau
- 062 839 93 10
- bau@kuettigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Küttigen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bauordnung · S. 10
Massvorschriften
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen Massvorschriften Bauzonen Zone W2/ W2+ W3 WA2 / WA 2+ WA3 DI D+ DK A ÖBA Ausnützungsziffer maximal 0.50-
a)Die Gesamthöhe 1 gilt für Flachdachbauten inkl. Attikageschoss, die Gesamthöhe 2 für Bauten mit Schrägdächern
b)Zulässige Zuschläge W2, WA2 und D gemäss § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 7 Abs 5 und § 15Abs 2
c)In Hanglagen mit mehr als 10% Neigung erhöht sich das Mass der maximal zulässigen Gesamthöhe um je 0 50 m d) Werden in den Zonen DK, D, WA2 und WA3 Erdgeschosse zu mehr als 50% gewerblich genutzt, darf die Gesamthöhe um 1 00 m vergrössert werden e) Richtwerte f) In lärmvorbelasteten Gebieten bzw, gemäss Eintrag im Bauzonenplan
2Wo nachfolgend nichts anderes festgelegt wird, ist sowohl die offene als auch die geschlossene Bauweise zulässig.
3Für alle übrigen Zonen innerhalb des Gemeindegebietes ist der Kulturlandplan und für die entsprechenden Bestimmungen die Nutzungsordnung Kulturland massgebend.
| Zone | W2/ W2+ | W3 | WA2 / WA 2+ | WA3 | DI D+ | DK | A | ÖBA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer maximal | 0.50- 0.65 c’ | 0.65 | 0.50 - 0.65 01 | 0.65 | 0.60- 0.70 b) | -- | - | |
| Vollgeschosse | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | — | — | |
| Gesamthöhe 1 ac! | 10.50 | 13.50 | 10 50 °’ | 13.50°* | 10.50 d) | 11.50 0 B) | 12.00 | -- |
| Gesamthöhe 2 ac) | 11.50 | 14.50 | 11.50°’ | 14.50 °* | 11.50 d> | 13.00 °” | 12.00 | - |
| Grenzabstand klein | 4.00 | 4 00 | 4.00 | 4 00 | 4 00 | 4.00 e) | 4 00 | - |
| Grenzabstand gross | 4.00 | 7.00 | 4.00 | 7.00 | 4 00 | 4 00 e) | 4 00 | — |
| Empfindlichkeitsstufe LSV | ll/lll 0 | ll/lll n | III | III | III | III | III | ll/lll |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 5BZO Bauordnung · S. 10
1Die Wohnzonen W2 und W3 sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind gestattet. Wohnzonen W2 und W3
2In der Wohnzone W3 ist der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nur gestattet, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise mit Mehrfamilienhäusern oder anderen verdichteten Wohnformen bebaut werden können. 2 11.00 m am Hang zulässig, sofern sie ein nicht begehbares Flachdach und kein Attikageschoss aufweisen. Für solche Bauten gelten die Abstands- und Ausnützungsvorschriften der Wohnzone W3.
4Die schwarz schraffierten Bereiche der Wohnzone W2 bezeichnen Gebiete, die infolge ihrer exponierten Lage im Gelände oder der Nähe zur Dorfzone eine besonders gute Eingliederung in die Topographie und die bauliche Umgebung erfordern. In Hanglagen bedarf namentlich die Gestaltung der Umgebung - unter weitgehender Wahrung des ursprünglichen Terrainverlaufs - besonderer Sorgfalt, in der Nähe der Dorfzone diejenige der Dächer und Dachaufbauten.
| Zone | W2/ W2+ | W3 | WA2 / WA 2+ | WA3 | DI D+ | DK | A | ÖBA |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer maximal | 0.50- 0.65 c’ | 0.65 | 0.50 - 0.65 01 | 0.65 | 0.60- 0.70 b) | -- | - | |
| Vollgeschosse | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | — | — | |
| Gesamthöhe 1 ac! | 10.50 | 13.50 | 10 50 °’ | 13.50°* | 10.50 d) | 11.50 0 B) | 12.00 | -- |
| Gesamthöhe 2 ac) | 11.50 | 14.50 | 11.50°’ | 14.50 °* | 11.50 d> | 13.00 °” | 12.00 | - |
| Grenzabstand klein | 4.00 | 4 00 | 4.00 | 4 00 | 4 00 | 4.00 e) | 4 00 | - |
| Grenzabstand gross | 4.00 | 7.00 | 4.00 | 7.00 | 4 00 | 4 00 e) | 4 00 | — |
| Empfindlichkeitsstufe LSV | ll/lll 0 | ll/lll n | III | III | III | III | III | ll/lll |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 15BZO Bauordnung · S. 16
1Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten optimal auszunützen. Bei Neubauten kann die Bewilligung verweigert werden, wenn ein Grundstück offensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen, zonengemässen Überbauung nicht erbracht werden kann, Dichte, Ausnützungsziffer
2Werden in der Wohnzone W2 auf einem Grundstück von weniger als 2'000 m2 pro 1'000 m2 mindestens 3 Wohneinheiten erstellt, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer auf 0.60. Diese Ausnützungsziffer gilt auch für Terrassenhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten, sofern die Hangneigung mehr als 20% beträgt.
3Für Wintergärten, verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten ohne heiztechnische Installationen wird ein Ausnützungsbonus von 10 % der anrechenbaren Geschossfläche, maximal die effektive Grösse, jedoch nicht mehr als 25 m2 pro Wohneinheit gewährt.
4Im Rahmen der kantonalen Vorschriften zur Definition von Dachgeschossen gelten die Dorfkern- und die Dorfzone sowie die exponierten Bereiche der Wohnzone W2 als Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild.
5Die übrigen Bauvorschriften gehen dem Anspruch auf Ausschöpfung der Ausnützungsziffer vor. •
Art. 20BZO Bauordnung · S. 18
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, WA 2, WA3 und D zulässig. Sie erfordern eine zusammenhängende Landfläche von mindestens 2'000 m2.
2Bei Arealüberbauungen darf ein zusätzliches Geschoss erstellt werden, sofern die entsprechenden Bauten weder ein Attikageschoss noch ein Schrägdach aufweisen. Ein Kumulieren mit den speziellen Höhenbestimmungen für die überlagerten Zonen W2+, WA2+ und D+ ist ausgeschlossen.
Art. 35BZO Bauordnung · S. 23
1Für die Erstellung von Mobilfunkantennen, die in der Umgebung als solche erkennbar sind, werden die Bauzonen in verschiedene Prioritäten eingeteilt.
2Eine Mobilfunkantenne gemäss Absatz 1 darf
–in erster Priorität in der Arbeitszone A
–in zweiter Priorität in den Wohn- und Arbeitszonen WA2 und WA3 sowie den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen mit Ausnahme von Schul- und Kindergartenarealen
–in dritter Priorität in den Wohnzonen W2, W3 und in der Dorfzone D erstellt werden. In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine Mobilfunkantenne gemäss Absatz 1 nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen W2, W3 und in der Dorfzone eine Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zonen bezweckt.
3Eine neue Mobilfunkantenne in Bauzonen, die in der Umgebung als solche erkennbar ist, muss mit einer bestehenden Antenne koordiniert werden, falls dies möglich ist. Falls die neue Antenne auch in einer Bauzone übergeordneter oder gleicher Priorität möglich wäre, ist - unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen - in umfassender Interessenabwägung zu entscheiden, ob sie dort zu erstellen oder mit der bestehenden Antenne zu koordinieren ist. 15
4Die Mobilfunkanbieter nehmen die Standortevaluation in Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde vor. Diese kann verlangen, dass innerhalb der Zonen mit gleicher Priorität Alternativstandorte geprüft werden. 5. Vollzug und Verfahren
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind gestattet.» · Art. Art. 5, § 5 Abs. 1
Empfindlichkeitsstufe II/III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4, § 4 (Tabelle). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 4, S. 10 | 0.75 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 4, S. 10 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 11.5 m | Art. 4, S. 10 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 4, S. 10 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 4, S. 10 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Küttigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.