Zone WA3 · Küttigen

Aargau · BFS 4008 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone WA3 in Küttigen (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Katasterplan beim Nachführungsgeometer bestellen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kantonales Baugesuchsformular
  • Meldepflicht Baukontrollen mit Meldekarten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Küttigen, in denen «WA3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bauordnung · S. 10

Massvorschriften

1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen Massvorschriften Bauzonen Zone W2/ W2+ W3 WA2 / WA 2+ WA3 DI D+ DK A ÖBA Ausnützungsziffer maximal 0.50-

a)Die Gesamthöhe 1 gilt für Flachdachbauten inkl. Attikageschoss, die Gesamthöhe 2 für Bauten mit Schrägdächern

b)Zulässige Zuschläge W2, WA2 und D gemäss § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 7 Abs 5 und § 15Abs 2

c)In Hanglagen mit mehr als 10% Neigung erhöht sich das Mass der maximal zulässigen Gesamthöhe um je 0 50 m d) Werden in den Zonen DK, D, WA2 und WA3 Erdgeschosse zu mehr als 50% gewerblich genutzt, darf die Gesamthöhe um 1 00 m vergrössert werden e) Richtwerte f) In lärmvorbelasteten Gebieten bzw, gemäss Eintrag im Bauzonenplan

2Wo nachfolgend nichts anderes festgelegt wird, ist sowohl die offene als auch die geschlossene Bauweise zulässig.

3Für alle übrigen Zonen innerhalb des Gemeindegebietes ist der Kulturlandplan und für die entsprechenden Bestimmungen die Nutzungsordnung Kulturland massgebend.

ZoneW2/ W2+W3WA2 / WA 2+WA3DI D+DKAÖBA
Ausnützungsziffer maximal0.50- 0.65 c’0.650.50 - 0.65 010.650.60- 0.70 b)---
Vollgeschosse23232——
Gesamthöhe 1 ac!10.5013.5010 50 °’13.50°*10.50 d)11.50 0 B)12.00--
Gesamthöhe 2 ac)11.5014.5011.50°’14.50 °*11.50 d>13.00 °”12.00-
Grenzabstand klein4.004 004.004 004 004.00 e)4 00-
Grenzabstand gross4.007.004.007.004 004 00 e)4 00—
Empfindlichkeitsstufe LSVll/lll 0ll/lll nIIIIIIIIIIIIIIIll/lll

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 6BZO Bauordnung · S. 11

IVohn- und Arbeitszonen WA 2 und WA 3

1Die Wohn- und Arbeitszonen WA2 und WA3 sind für Wohnungen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Verkaufsgeschäfte sind auf eine Grösse von maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Geschäft beschränkt.

2In der Wohn- und Arbeitszone WA3 ist der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nur gestattet, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise mit Mehrfamilienhäusern oder anderen verdichteten Wohnformen bebaut werden können.

3Innerhalb der überlagerten Zone WA2+ sind dreigeschossige Wohnbauten bis zu einer Gesamthöhe von 10.50 m in der Ebene und 11.00 m am Hang zulässig, sofern sie ein nicht begehbares Flachdach und kein Attikageschoss aufweisen. Für solche Bauten gelten die Abstands- und Ausnützungsvorschriften der Wohn- und Arbeitszone WA3.

4In der Zone WA 3 können eingeschossige Gewerbebauten bis zu einer Gesamthöhe von 4.00 m mit einem allseitigen Grenzabstand von 4.00 m errichtet werden.

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Art. 7BZO Bauordnung · S. 11

1Die Dorfzone D umfasst den Übergangsbereich zwischen der Dorfkernzone und den eigentlichen Neubaugebieten unter Einbezug der wichtigsten ursprünglichen Gebäudegruppen. An die Bauten in dieser Zone werden deshalb besonders hohe Anforderungen bezüglich Rücksichtnahme auf Kulturobjekte und typische Gebäudegruppen, die Aussenraumgestaltung und die Einpassung in die Topografie gestellt. Dorfzone D 3

2Die Dorfzone ist für Wohnen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie bestehende Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. Verkaufsgeschäfte sind auf eine Grösse von maximal 500 m2 Nettoladenfläche pro Geschäft beschränkt.

3Mit Ausnahme der Bereiche D+ sind Hauptgebäude in der Regel mit Satteldächern mit einer gleichseitigen Neigung von 35 - 50° einzudecken, deren Firstrichtung parallel zur Längsseite des Gebäudes verläuft.

4Ersatz- oder Umbauten werden nur bewilligt, wenn sie gestalterisch und ortsbaulich mindestens gleichwertige Qualitäten wie das vorhandene Gebäude aufweisen.

5Innerhalb der überlagerten Zone D+ sind dreigeschossige Wohnbauten bis zu einer Gesamthöhe von 10.50 m in der Ebene und 11.00 m am Hang zulässig, sofern sie ein nicht begehbares Flachdach und kein Attikageschoss aufweisen. Für solche Bauten gelten die Abstands- und Ausnützungsvorschriften der Wohn- und Arbeitszone WA3.

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Art. 20BZO Bauordnung · S. 18

1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, WA 2, WA3 und D zulässig. Sie erfordern eine zusammenhängende Landfläche von mindestens 2'000 m2.

2Bei Arealüberbauungen darf ein zusätzliches Geschoss erstellt werden, sofern die entsprechenden Bauten weder ein Attikageschoss noch ein Schrägdach aufweisen. Ein Kumulieren mit den speziellen Höhenbestimmungen für die überlagerten Zonen W2+, WA2+ und D+ ist ausgeschlossen.

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Art. 35BZO Bauordnung · S. 23

1Für die Erstellung von Mobilfunkantennen, die in der Umgebung als solche erkennbar sind, werden die Bauzonen in verschiedene Prioritäten eingeteilt.

2Eine Mobilfunkantenne gemäss Absatz 1 darf

–in erster Priorität in der Arbeitszone A

–in zweiter Priorität in den Wohn- und Arbeitszonen WA2 und WA3 sowie den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen mit Ausnahme von Schul- und Kindergartenarealen

–in dritter Priorität in den Wohnzonen W2, W3 und in der Dorfzone D erstellt werden. In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine Mobilfunkantenne gemäss Absatz 1 nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen W2, W3 und in der Dorfzone eine Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zonen bezweckt.

3Eine neue Mobilfunkantenne in Bauzonen, die in der Umgebung als solche erkennbar ist, muss mit einer bestehenden Antenne koordiniert werden, falls dies möglich ist. Falls die neue Antenne auch in einer Bauzone übergeordneter oder gleicher Priorität möglich wäre, ist - unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen - in umfassender Interessenabwägung zu entscheiden, ob sie dort zu erstellen oder mit der bestehenden Antenne zu koordinieren ist. 15

4Die Mobilfunkanbieter nehmen die Standortevaluation in Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde vor. Diese kann verlangen, dass innerhalb der Zonen mit gleicher Priorität Alternativstandorte geprüft werden. 5. Vollzug und Verfahren

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4, § 4 (Tabelle). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.65Art. 4, S. 100.90
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 4, S. 100.90
Gesamthöhe≤ 14.5 mArt. 4, S. 100.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 4, S. 100.90
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 4, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Küttigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA3

Was gilt in der Zone WA3 in Küttigen?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Küttigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA3 sein?
Laut BZO Küttigen: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Küttigen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küttigen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Küttigen ein?
Zuständig ist Abteilung Bau, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Küttigen