Art. 15 · Dichte, Ausnützungsziffer
BZO Bauordnung · S. 16 · Original-PDF
1Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten optimal auszunützen. Bei Neubauten kann die Bewilligung verweigert werden, wenn ein Grundstück offensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen, zonengemässen Überbauung nicht erbracht werden kann, Dichte, Ausnützungsziffer
2Werden in der Wohnzone W2 auf einem Grundstück von weniger als 2'000 m2 pro 1'000 m2 mindestens 3 Wohneinheiten erstellt, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer auf 0.60. Diese Ausnützungsziffer gilt auch für Terrassenhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten, sofern die Hangneigung mehr als 20% beträgt.
3Für Wintergärten, verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten ohne heiztechnische Installationen wird ein Ausnützungsbonus von 10 % der anrechenbaren Geschossfläche, maximal die effektive Grösse, jedoch nicht mehr als 25 m2 pro Wohneinheit gewährt.
4Im Rahmen der kantonalen Vorschriften zur Definition von Dachgeschossen gelten die Dorfkern- und die Dorfzone sowie die exponierten Bereiche der Wohnzone W2 als Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild.
5Die übrigen Bauvorschriften gehen dem Anspruch auf Ausschöpfung der Ausnützungsziffer vor. • §15 Kulturobjekte
1Die im Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Kulturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind fachgerecht zu unterhalten. 12 6 Weitere Zonen nach Art. 18 RPG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.