Zone WAr-B · Kriens

Luzern · BFS 1059 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Hinweis: Für Kriens gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Kriens ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone WAr-B (Wohn- und Arbeits- zone B) in Kriens (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.75. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plankopf gemäss städtischer Vorlage
  • Liegenschaftsentwässerungsplan mit Gefälle- und Materialangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Beurteilung nach altem Recht (Anhang 1 PBG/PBV)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kriens, in denen «WAr-B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 9BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 8
BezeichnungAbkürzungWohnen zulässigNicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Stark störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Ausnützungsziffer x gemäss § 8ff PBVGrünflächenzifferu talseitige Fassadenhöhe gemäss PBG § 122 Abs. 4Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVErgänzungsbestimmungen
Wohnzone AW-Ajajaaneinnein0.30--7.00II--
Wohnzone BW-Bjajaaneinnein0.35--10.00II--
Wohnzone CW-Cjajaaneinnein0.40--10.00II--
Wohnzone DW-Djajaaneinnein0.55y--12.00II/IIIb--
Wohnzone EW-Ejajaaneinnein0.70--15.00II/III--
Wohnzone FW-Fjajaaneinnein0.80--18.00II/III--
Wohnzone GW-Gjajaaneinnein0.80--cII/III--
Wohnzone mit VolumenerhaltungW-VEjajaaneinneinVolu- mend----II/IIIArt. 8
Spezielle Wohn- zone Bosmatt 1 / 2SW-B 1 / 2jajaneinneinGR legt fest--18.00IIArt. 9
Spezielle Wohn- zone MülirainSW-MjajaneinneinGR legt fest--10.00IIArt. 9
Wohn- und Arbeits- zone AWAr-Ajajajanein0.70/ 0.60e--13.50III--
Wohn- und Arbeits- zone BWAr-Bjajajanein0.75/ 0.60e/g--16.50III--
Wohn- und Arbeits- zone C SchweighofhWAr-Cjajafjafnein1.20s--23.00III--
Wohn- und Arbeits- zone D EichhofWAr-DjaijajaneinArt. 9----IIIArt. 10
Wohn- und Arbeits- zone E KleinfeldWAr-Ejapjaqjaqnein----15.00III--
Wohn- und Arbeits- zone F PangasWAr-Fjajajanein0.75--491.50 m.ü.M.IIIArt. 11
Wohn- und Arbeits- zone G Schällen- mattWAr-Gjajajafnein0.80--13.50tIII--
ZentrumszoneZjajajanein----IIIArt. 12
Zentrumserweite- rungszoneZEjajajanein1.20j----IIIArt. 12
ZentrumszoneIII
ZMjajajanein----21.00kArt. 13
Mattenhof
ZentrumszoneIIIArt.
ZBjajajanein------
Bell-Areal13a
Arbeitszone AAr-A§ 46 Abs. 3 PBGnjajanein--m0.20l16.50mIIIArt. 14
Arbeitszone A-EZAr-A-EZjajanein--0.20l16.50IIIArt. 14
Arbeitszone BAr-Bjajanein--0.20l19.50IIIArt. 14

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 19BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 9

Ergänzungen zu Art. 7 Tab. Grundmasse Bauzonen a Untersagt ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe. b Aufstufung gemäss Zonenplan. c In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet dürfen keine Gebäudeteile die Höhe von 508 m.ü. Meer überragen. d Massgebend für das zulässige Bauvolumen (Bestand und Ersatz) ist das beim Inkrafttreten dieses Reglements bestehende Bauvolumen. Bei rechtsgültigen Gestaltungsund Bebauungsplänen ist das im Rahmen dieser Nutzungspläne festgelegte zulässige Bauvolumen, jedoch mindestens das heute bestehende Bauvolumen, massgebend. e AZ max. 0.70 resp. 0.75 / davon für Wohnen 0.60 f nicht gestattet sind umschlags- und transportorientierte Nutzungen. g In der WAr-B entlang der Luzerner- und Obernauerstrasse kann die zulässige Ausnützungsziffer überschritten und die anrechenbare Geschossfläche soweit erhöht werden, dass für Wohnen und Arbeiten mindestens vier nutzbare Geschosse realisierbar sind. h Mit Gestaltungsplanpflicht; von den Massen in der obigen Tabelle darf im Rahmen des Gestaltungsplanes nicht abgewichen werden. i Wohnungen sind unter besonderer Beachtung der Lärmschutzanforderungen gestattet. j Im Rahmen von Bebauungsplänen kann der Einwohnerrat die Massvorschriften betr. Fassadenhöhe unabhängig der Zonenvorschriften neu festlegen. k Ausnahme Hochhäuser gemäss Art. 11 l Für die Arbeitszonen Ar-A, Ar-B, Ar-C beträgt die Grünflächenziffer mind. 0.20. Bei Änderungen von bestehenden Bauten oder bereits versiegelten Flächen kann der Stadtrat Ausnahmen gestatten. Die Details legt der Stadtrat in einer Ver …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IIIWohnen jaGewerbe nicht störend jaGewerbe mässig störend jaGewerbe stark störend nein

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.75Art. 19, S. 90.75
Fassadenhöhe≤ 16.5 mArt. 7, S. 80.90

Extrahiert aus der BZO Kriens (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WAr-B

Was gilt in der Zone WAr-B in Kriens?
Ausnützungsziffer ≤ 0.75. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kriens erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kriens?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kriens ein?
Baugesuche in Kriens laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bau- und Umweltdepartement, Stadtplatz 1, 6010 Kriens. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WAr-B in der BZO Kriens?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Kriens erwähnen die Zone WAr-B namentlich, darunter Art. 9, Art. 19. BZO Kriens lesen →

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