Zone Ar-C · Kriens

Luzern · BFS 1059 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Hinweis: Für Kriens gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Kriens ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone Ar-C in Kriens (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 24 m, Grenzabstand (klein) ≥ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plankopf gemäss städtischer Vorlage
  • Liegenschaftsentwässerungsplan mit Gefälle- und Materialangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Beurteilung nach altem Recht (Anhang 1 PBG/PBV)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kriens, in denen «Ar-C» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 8
BezeichnungAbkürzungWohnen zulässigNicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Stark störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Ausnützungsziffer x gemäss § 8ff PBVGrünflächenzifferu talseitige Fassadenhöhe gemäss PBG § 122 Abs. 4Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVErgänzungsbestimmungen
Wohnzone AW-Ajajaaneinnein0.30--7.00II--
Wohnzone BW-Bjajaaneinnein0.35--10.00II--
Wohnzone CW-Cjajaaneinnein0.40--10.00II--
Wohnzone DW-Djajaaneinnein0.55y--12.00II/IIIb--
Wohnzone EW-Ejajaaneinnein0.70--15.00II/III--
Wohnzone FW-Fjajaaneinnein0.80--18.00II/III--
Wohnzone GW-Gjajaaneinnein0.80--cII/III--
Wohnzone mit VolumenerhaltungW-VEjajaaneinneinVolu- mend----II/IIIArt. 8
Spezielle Wohn- zone Bosmatt 1 / 2SW-B 1 / 2jajaneinneinGR legt fest--18.00IIArt. 9
Spezielle Wohn- zone MülirainSW-MjajaneinneinGR legt fest--10.00IIArt. 9
Wohn- und Arbeits- zone AWAr-Ajajajanein0.70/ 0.60e--13.50III--
Wohn- und Arbeits- zone BWAr-Bjajajanein0.75/ 0.60e/g--16.50III--
Wohn- und Arbeits- zone C SchweighofhWAr-Cjajafjafnein1.20s--23.00III--
Wohn- und Arbeits- zone D EichhofWAr-DjaijajaneinArt. 9----IIIArt. 10
Wohn- und Arbeits- zone E KleinfeldWAr-Ejapjaqjaqnein----15.00III--
Wohn- und Arbeits- zone F PangasWAr-Fjajajanein0.75--491.50 m.ü.M.IIIArt. 11
Wohn- und Arbeits- zone G Schällen- mattWAr-Gjajajafnein0.80--13.50tIII--
ZentrumszoneZjajajanein----IIIArt. 12
Zentrumserweite- rungszoneZEjajajanein1.20j----IIIArt. 12
ZentrumszoneIII
ZMjajajanein----21.00kArt. 13
Mattenhof
ZentrumszoneIIIArt.
ZBjajajanein------
Bell-Areal13a
Arbeitszone AAr-A§ 46 Abs. 3 PBGnjajanein--m0.20l16.50mIIIArt. 14
Arbeitszone A-EZAr-A-EZjajanein--0.20l16.50IIIArt. 14
Arbeitszone BAr-Bjajanein--0.20l19.50IIIArt. 14

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 14BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 12

Arbeitszonen Ar-A, Ar-A-EZ, Ar-B, Ar-C

1Die Verkehrserschliessung in Ar-A darf umliegende Wohngebiete nicht beeinträchtigen.

2Ar-C südlich Steinhofweg Für die Parzelle 5524 gilt eine Höhenbeschränkung von 485 m. ü. Meer.

3Ar-A Talacker Für die Arbeitszone Ar-A Talacker gilt folgende Nutzungsbeschränkung: Ausser der landwirtschaftlichen Nutzung sind nur Bauten und Anlagen des gewerblichen Gartenbaus zulässig. Bei Neubauten ist nur eine talseitige Fassadenhöhe von maximal 4.50 m zulässig.

4Ar-A-EZ (Einkaufszentrum zulässig) Im Gebiet der Arbeitszone Ar-A-EZ gemäss Zonenplan ist auch ein Einkaufszentrum mit Lebensmittelverkauf im Rahmen der Bestimmungen des PBG zulässig.

5Ar mit Bebauungsplanpflicht In der im Zonenplan speziell bezeichneten Arbeitszone Nidfeld ist der Erlass eines Bebauungsplanes zwingend.

6Grünflächenziffern Ar-D C Grabenhof / Ar-A Buhölzli / Eichwäldli Bei der Berechnung der Grünflächenziffer für die Parzelle Nr. 4582 (Grabenhof) kann das westlich davon liegende Gebiet der Arbeitszone Ar-C mit einbezogen werden. Bei der Berechnung der Grünflächenziffer bei den Parzellen Nr. 1300 / 5575 (Buhölzli) können die angrenzenden Grünzonen mit einbezogen werden. Bei der Berechnung der Grünflächenziffer für die Parzelle Nr. 1310 (Eichwäldli) können die Grünzonen auf der Parzelle Nr. 1310 mit einbezogen werden. Für die Grünflächenziffer der Parzelle Nr. 2772 wird die Grünzone entlang des Baches einberechnet.

7Areal A der Ar-A Buhölzli gemäss Zonenplan In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet (Areal A: Buhölzli) sind - un …

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Art. 19BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 9

Ergänzungen zu Art. 7 Tab. Grundmasse Bauzonen a Untersagt ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe. b Aufstufung gemäss Zonenplan. c In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet dürfen keine Gebäudeteile die Höhe von 508 m.ü. Meer überragen. d Massgebend für das zulässige Bauvolumen (Bestand und Ersatz) ist das beim Inkrafttreten dieses Reglements bestehende Bauvolumen. Bei rechtsgültigen Gestaltungsund Bebauungsplänen ist das im Rahmen dieser Nutzungspläne festgelegte zulässige Bauvolumen, jedoch mindestens das heute bestehende Bauvolumen, massgebend. e AZ max. 0.70 resp. 0.75 / davon für Wohnen 0.60 f nicht gestattet sind umschlags- und transportorientierte Nutzungen. g In der WAr-B entlang der Luzerner- und Obernauerstrasse kann die zulässige Ausnützungsziffer überschritten und die anrechenbare Geschossfläche soweit erhöht werden, dass für Wohnen und Arbeiten mindestens vier nutzbare Geschosse realisierbar sind. h Mit Gestaltungsplanpflicht; von den Massen in der obigen Tabelle darf im Rahmen des Gestaltungsplanes nicht abgewichen werden. i Wohnungen sind unter besonderer Beachtung der Lärmschutzanforderungen gestattet. j Im Rahmen von Bebauungsplänen kann der Einwohnerrat die Massvorschriften betr. Fassadenhöhe unabhängig der Zonenvorschriften neu festlegen. k Ausnahme Hochhäuser gemäss Art. 11 l Für die Arbeitszonen Ar-A, Ar-B, Ar-C beträgt die Grünflächenziffer mind. 0.20. Bei Änderungen von bestehenden Bauten oder bereits versiegelten Flächen kann der Stadtrat Ausnahmen gestatten. Die Details legt der Stadtrat in einer Ver …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 20 %Art. 19, S. 90.80
Fassadenhöhe≤ 24 mArt. 12, S. 80.75
Grenzabstand (klein)≥ 8 mArt. 34, S. 200.90
Gebäudehöhe≤ 24 mArt. 12, S. 80.85

Extrahiert aus der BZO Kriens (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ar-C

Was gilt in der Zone Ar-C in Kriens?
Gebäudehöhe ≤ 24 m, Grenzabstand (klein) ≥ 8 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kriens erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Ar-C sein?
Laut BZO Kriens: Gebäudehöhe ≤ 24 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ar-C einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Kriens. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kriens?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kriens ein?
Baugesuche in Kriens laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bau- und Umweltdepartement, Stadtplatz 1, 6010 Kriens. Ablauf nach der Einreichung →

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