Zone ZE · Kriens

Luzern · BFS 1059 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Hinweis: Für Kriens gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Kriens ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone ZE (Zentrumserweite- rungszone) in Kriens (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 1.2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plankopf gemäss städtischer Vorlage
  • Liegenschaftsentwässerungsplan mit Gefälle- und Materialangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Beurteilung nach altem Recht (Anhang 1 PBG/PBV)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kriens, in denen «ZE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 8
BezeichnungAbkürzungWohnen zulässigNicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Stark störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Ausnützungsziffer x gemäss § 8ff PBVGrünflächenzifferu talseitige Fassadenhöhe gemäss PBG § 122 Abs. 4Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVErgänzungsbestimmungen
Wohnzone AW-Ajajaaneinnein0.30--7.00II--
Wohnzone BW-Bjajaaneinnein0.35--10.00II--
Wohnzone CW-Cjajaaneinnein0.40--10.00II--
Wohnzone DW-Djajaaneinnein0.55y--12.00II/IIIb--
Wohnzone EW-Ejajaaneinnein0.70--15.00II/III--
Wohnzone FW-Fjajaaneinnein0.80--18.00II/III--
Wohnzone GW-Gjajaaneinnein0.80--cII/III--
Wohnzone mit VolumenerhaltungW-VEjajaaneinneinVolu- mend----II/IIIArt. 8
Spezielle Wohn- zone Bosmatt 1 / 2SW-B 1 / 2jajaneinneinGR legt fest--18.00IIArt. 9
Spezielle Wohn- zone MülirainSW-MjajaneinneinGR legt fest--10.00IIArt. 9
Wohn- und Arbeits- zone AWAr-Ajajajanein0.70/ 0.60e--13.50III--
Wohn- und Arbeits- zone BWAr-Bjajajanein0.75/ 0.60e/g--16.50III--
Wohn- und Arbeits- zone C SchweighofhWAr-Cjajafjafnein1.20s--23.00III--
Wohn- und Arbeits- zone D EichhofWAr-DjaijajaneinArt. 9----IIIArt. 10
Wohn- und Arbeits- zone E KleinfeldWAr-Ejapjaqjaqnein----15.00III--
Wohn- und Arbeits- zone F PangasWAr-Fjajajanein0.75--491.50 m.ü.M.IIIArt. 11
Wohn- und Arbeits- zone G Schällen- mattWAr-Gjajajafnein0.80--13.50tIII--
ZentrumszoneZjajajanein----IIIArt. 12
Zentrumserweite- rungszoneZEjajajanein1.20j----IIIArt. 12
ZentrumszoneIII
ZMjajajanein----21.00kArt. 13
Mattenhof
ZentrumszoneIIIArt.
ZBjajajanein------
Bell-Areal13a
Arbeitszone AAr-A§ 46 Abs. 3 PBGnjajanein--m0.20l16.50mIIIArt. 14
Arbeitszone A-EZAr-A-EZjajanein--0.20l16.50IIIArt. 14
Arbeitszone BAr-Bjajanein--0.20l19.50IIIArt. 14

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 11

Zentrumszone Z, Zentrumserweiterungszone ZE 1

1Die Zonen Z und ZE bezwecken die Entwicklung und Gestaltung eines lebendigen Ortszentrums mit einem möglichst breiten und qualitativ guten Angebot an vielfältigen Zentrumsnutzungen. Die Nutzungen sollen eine soziokulturelle Durchmischung begünstigen. Entlang öffentlicher Strassen und Plätze sind im Erdgeschoss keine Wohnungen zulässig.

2Gebäudehöhen, Geschosszahlen und Gebäudelängen in der Zentrumszone Z richten sich nach den umliegenden Baustrukturen und dem Richtplan gemäss Abs. 3. Erhaltenswerte Baustrukturen gemäss Inventar sind bei Neubauten und baulichen Veränderungen zu beachten.

3Die weiteren Rahmenbedingungen für Bebauung, Nutzungsdifferenzierung, Erschliessung, Platzgestaltung und Begrünung in den Zonen Z und ZE werden vom Einwohnerrat in einem Richtplan festgelegt.

4Für ortsbildprägende Bauvorhaben kann der Stadtrat einen Gestaltungsplan oder Bebauungsplan verlangen.

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Art. 30BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 18

Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen 1

1Die Minimalfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und Bau- und Zonenreglement im Rahmen von § 75 Abs. 2 und 3 PBG abgewichen werden kann, beträgt: a. 2'000 m2 in den Zonen Z und ZE, bzw. 4'000 m2 in den übrigen Zonen, mit Abweichungen zur Fassadenhöhe und/oder zur zonengemässigen Ausnützung. b. 2'000 m2 ohne Abweichungen zur Geschosszahl Fassadenhöhe oder zur zonengemässen Ausnützung.

2Der Stadtrat kann folgende Abweichungen von der Fassadenhöhe und der Ausnützungsziffer gewähren (vgl. § 75 Abs. 2 PBG): a. Erhöhung AZ bis zu 15 % und b. in den Wohnzonen A, B und C keine Erhöhung der talseitigen Fassadenhöhe c. in allen übrigen Bauzonen Erhöhung der talseitigen Fassadenhöhe um 3 m.

3Gestaltungspläne haben Nachbarzonen und ortsplanerische Kriterien zu beachten, ebenso die Rahmenbedingungen eines allfällig vorhandenen räumlichen Konzeptes.

4Der Stadtrat legt Abweichungen je nach dem Masse fest, in dem die Qualitätsanforderungen erfüllt sind.

5In den Wohn-/Arbeitszonen sind Wohnen, Gewerbe und Geschäfte so einander zuzuordnen, dass die umliegenden Quartiere sowie die Lärmschutzanforderungen optimal berücksichtigt werden.

6Der Stadtrat kann die Art der zu realisierenden Wohnungen festlegen.

7Der Stadtrat erlässt für die Anforderungen an Gestaltungspläne eine Verordnung.

Hinweis auf PBG§ 61Öffentliche Auflage, Einsprachen
§ 62Behandlung der Einsprachen
§ 63Beschlussfassung
§ 64Genehmigung, Rechtswirkung

Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Hinweis auf PBG§ 65Zweck
§ 66Form und allgemeiner Inhalt
§ 67Besonderer Inhalt
§ 68Verhältnis zum Zonenplan sowie Bau- und Zo-
nenreglement
§ 69Planungsverfahren
§ 70 § 71Rechtswirkung Kosten

Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Hinweis auf PBG§ 72Zweck
§ 73Form und Inhalt
§ 74Gestaltungsplanpflicht
§ 75Verhältnis zu Nutzungsplänen und zum Bau-
und Zonenreglement
§ 76Modell und Profile
§ 77Auflageverfahren
§ 78Behandlung der Einsprachen, Entscheid,
§ 79grundbuchliche Behandlung Kosten
§ 80Geltungsdauer

Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IIIWohnen jaGewerbe nicht störend jaGewerbe mässig störend jaGewerbe stark störend nein

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1.2Art. 10, S. 80.80

Extrahiert aus der BZO Kriens (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZE

Was gilt in der Zone ZE in Kriens?
Ausnützungsziffer ≤ 1.2. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kriens erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kriens?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kriens ein?
Baugesuche in Kriens laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bau- und Umweltdepartement, Stadtplatz 1, 6010 Kriens. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZE in der BZO Kriens?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Kriens erwähnen die Zone ZE namentlich, darunter Art. 10, Art. 12, Art. 30. BZO Kriens lesen →

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