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Art. 9 · Spezielle Wohnzonen SW

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 8 · Original-PDF

1In der speziellen Wohnzone Mülirain gilt die talseitige Fassadenhöhe von 10.00 m.

2Die spezielle Wohnzone Bosmatt 1 umfasst die bestehenden Bauten auf den Parzellen Nr. 4068 und 4139. Sie haben im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung Bestands-garantie. Die bestehenden Bauten und allfällige Ersatzneubauten dürfen in ihrem Volumen um bis zu 30 % erweitert werden. Dabei ist die talseitige Fassadenhöhe von 8.50 m auch im Rahmen eines Gestaltungsplanes einzuhalten.

3In der speziellen Wohnzone Bosmatt 2 sind Nutzungen in minimal 3 bzw. max. 4 Gebäuden zu konzentrieren, die talseitig in einer Bautiefe anzuordnen sind. Die max. Gebäudelänge beträgt 20 m.

4In den speziellen Wohnzonen darf nur im Rahmen eines Bebauungsplanes gebaut werden, der eine besonders hohe Wohn- und Aussenraumqualität sowie die Pflege der angrenzenden Hecken sicherstellt. Die Erarbeitung des Bebauungsplanes Mülirain muss auf der Grundlage eines Konkurrenzverfahrens gemäss Art. 55 erfolgen.

5Im Rahmen des Bebauungsplanes sind in der speziellen Wohnzone Bosmatt 2 Abweichungen bis zu 6 m zusätzliche Fassadenhöhe und in der speziellen Wohnzone Mülirain Abweichungen bis zu 3 m zusätzliche Fassadenhöhe zulässig.

6Der Stadtrat kann den Wohnungsmix und den Ausbaustandard festlegen.

7Das Terrain ist, soweit der Aussenraum nicht für Verkehrsflächen genutzt wird, in seinem natürlichen Verlauf zu belassen. Wo der Aussenraum nicht privat genutzt wird, ist er naturnah zu gestalten.

BezeichnungAbkürzungWohnen zulässigNicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Stark störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Ausnützungsziffer x gemäss § 8ff PBVGrünflächenzifferu talseitige Fassadenhöhe gemäss PBG § 122 Abs. 4Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVErgänzungsbestimmungen
Wohnzone AW-Ajajaaneinnein0.30--7.00II--
Wohnzone BW-Bjajaaneinnein0.35--10.00II--
Wohnzone CW-Cjajaaneinnein0.40--10.00II--
Wohnzone DW-Djajaaneinnein0.55y--12.00II/IIIb--
Wohnzone EW-Ejajaaneinnein0.70--15.00II/III--
Wohnzone FW-Fjajaaneinnein0.80--18.00II/III--
Wohnzone GW-Gjajaaneinnein0.80--cII/III--
Wohnzone mit VolumenerhaltungW-VEjajaaneinneinVolu- mend----II/IIIArt. 8
Spezielle Wohn- zone Bosmatt 1 / 2SW-B 1 / 2jajaneinneinGR legt fest--18.00IIArt. 9
Spezielle Wohn- zone MülirainSW-MjajaneinneinGR legt fest--10.00IIArt. 9
Wohn- und Arbeits- zone AWAr-Ajajajanein0.70/ 0.60e--13.50III--
Wohn- und Arbeits- zone BWAr-Bjajajanein0.75/ 0.60e/g--16.50III--
Wohn- und Arbeits- zone C SchweighofhWAr-Cjajafjafnein1.20s--23.00III--
Wohn- und Arbeits- zone D EichhofWAr-DjaijajaneinArt. 9----IIIArt. 10
Wohn- und Arbeits- zone E KleinfeldWAr-Ejapjaqjaqnein----15.00III--
Wohn- und Arbeits- zone F PangasWAr-Fjajajanein0.75--491.50 m.ü.M.IIIArt. 11
Wohn- und Arbeits- zone G Schällen- mattWAr-Gjajajafnein0.80--13.50tIII--
ZentrumszoneZjajajanein----IIIArt. 12
Zentrumserweite- rungszoneZEjajajanein1.20j----IIIArt. 12
ZentrumszoneIII
ZMjajajanein----21.00kArt. 13
Mattenhof
ZentrumszoneIIIArt.
ZBjajajanein------
Bell-Areal13a
Arbeitszone AAr-A§ 46 Abs. 3 PBGnjajanein--m0.20l16.50mIIIArt. 14
Arbeitszone A-EZAr-A-EZjajanein--0.20l16.50IIIArt. 14
Arbeitszone BAr-Bjajanein--0.20l19.50IIIArt. 14

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.