Zone ZM · Kriens

Luzern · BFS 1059 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Hinweis: Für Kriens gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Kriens ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone ZM in Kriens (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 21 m, Firsthöhe ≤ 80 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plankopf gemäss städtischer Vorlage
  • Liegenschaftsentwässerungsplan mit Gefälle- und Materialangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Beurteilung nach altem Recht (Anhang 1 PBG/PBV)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kriens, in denen «ZM» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 8
BezeichnungAbkürzungWohnen zulässigNicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Stark störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Ausnützungsziffer x gemäss § 8ff PBVGrünflächenzifferu talseitige Fassadenhöhe gemäss PBG § 122 Abs. 4Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVErgänzungsbestimmungen
Wohnzone AW-Ajajaaneinnein0.30--7.00II--
Wohnzone BW-Bjajaaneinnein0.35--10.00II--
Wohnzone CW-Cjajaaneinnein0.40--10.00II--
Wohnzone DW-Djajaaneinnein0.55y--12.00II/IIIb--
Wohnzone EW-Ejajaaneinnein0.70--15.00II/III--
Wohnzone FW-Fjajaaneinnein0.80--18.00II/III--
Wohnzone GW-Gjajaaneinnein0.80--cII/III--
Wohnzone mit VolumenerhaltungW-VEjajaaneinneinVolu- mend----II/IIIArt. 8
Spezielle Wohn- zone Bosmatt 1 / 2SW-B 1 / 2jajaneinneinGR legt fest--18.00IIArt. 9
Spezielle Wohn- zone MülirainSW-MjajaneinneinGR legt fest--10.00IIArt. 9
Wohn- und Arbeits- zone AWAr-Ajajajanein0.70/ 0.60e--13.50III--
Wohn- und Arbeits- zone BWAr-Bjajajanein0.75/ 0.60e/g--16.50III--
Wohn- und Arbeits- zone C SchweighofhWAr-Cjajafjafnein1.20s--23.00III--
Wohn- und Arbeits- zone D EichhofWAr-DjaijajaneinArt. 9----IIIArt. 10
Wohn- und Arbeits- zone E KleinfeldWAr-Ejapjaqjaqnein----15.00III--
Wohn- und Arbeits- zone F PangasWAr-Fjajajanein0.75--491.50 m.ü.M.IIIArt. 11
Wohn- und Arbeits- zone G Schällen- mattWAr-Gjajajafnein0.80--13.50tIII--
ZentrumszoneZjajajanein----IIIArt. 12
Zentrumserweite- rungszoneZEjajajanein1.20j----IIIArt. 12
ZentrumszoneIII
ZMjajajanein----21.00kArt. 13
Mattenhof
ZentrumszoneIIIArt.
ZBjajajanein------
Bell-Areal13a
Arbeitszone AAr-A§ 46 Abs. 3 PBGnjajanein--m0.20l16.50mIIIArt. 14
Arbeitszone A-EZAr-A-EZjajanein--0.20l16.50IIIArt. 14
Arbeitszone BAr-Bjajanein--0.20l19.50IIIArt. 14

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 11

Zentrumszone Mattenhof ZM 1, 2, 4

1Für die Zentrumszone Mattenhof gilt eine Gestaltungsplanpflicht, auf der Parzelle Nr. 2988 gilt nur eine Bebauungsplanpflicht.

2Im Rahmen des notwendigen Gestaltungs- resp. Bebauungsplanes ist ein städtebaulich attraktives Projekt mit einer hohen Verdichtung anzustreben. Der Gemeinderat kann dies mit Mindestbaumassen sicherstellen.

3In der Zentrumszone Mattenhof ZM sind zulässig: - Wohnungen, die über einer Fassadenhöhe von 4 Metern liegen; - In den im Zonenplan festgelegten Bereichen sind folgende Hochhäuser im Rahmen der Anforderungen gemäss Art. 53 BZR zulässig: - im Bereich östlich der Nidfeld- und Horwerstrasse maximal 2 Hochhäuser bis 45 m Firsthöhe, - auf der Parzelle Nr. 2988 ein Hochhaus (Ausrichtung zum Mattenplatz) mit einer maximalen Höhenkote gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes (HK) von 504.00 m ü. M.; die Gemeinde kann ein zweites Hochhaus (Ausrichtung Bahnhofplatz) Seite 11/38 Stadt Kriens Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch mit einer maximalen HK bis zu 562.50 m ü. M. bewilligen, wenn auf dieser Parzelle eine öffentliche Einrichtung von regionalem Interesse realisiert wird, - im übrigen Bereich sind Hochhäuser zulässig, wenn die Anforderungen gemäss Art. 53 BZR erfüllt sind und wenn dies das Gesamtkonzept gemäss Art. 20 vorsieht, - auf der Parzelle Nr. 2988 ist zusätzlich eine Sport- und Eventhalle zulässig.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Wohnungen, die über einer Fassadenhöhe von 4 Metern liegen» · Art. Art. 13

Wohnen jaGewerbe nicht störend jaGewerbe mässig störend jaGewerbe stark störend nein

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 21 mArt. 12, S. 80.75
Firsthöhe≤ 80 mArt. 13, S. 350.75
Gebäudehöhe≤ 21 mArt. 12, S. 80.85

Extrahiert aus der BZO Kriens (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZM

Was gilt in der Zone ZM in Kriens?
Gebäudehöhe ≤ 21 m, Firsthöhe ≤ 80 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kriens erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZM sein?
Laut BZO Kriens: Gebäudehöhe ≤ 21 m, Firsthöhe ≤ 80 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kriens?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kriens ein?
Baugesuche in Kriens laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bau- und Umweltdepartement, Stadtplatz 1, 6010 Kriens. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZM in der BZO Kriens?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Kriens erwähnen die Zone ZM namentlich, darunter Art. 12, Art. 13. BZO Kriens lesen →

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