Zone W-A · Kriens

Luzern · BFS 1059 · Gemeindeprofil · alle 22 Zonen

Hinweis: Für Kriens gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Kriens ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone W-A (Wohnzone A) in Kriens (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.3. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Plankopf gemäss städtischer Vorlage
  • Liegenschaftsentwässerungsplan mit Gefälle- und Materialangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Beurteilung nach altem Recht (Anhang 1 PBG/PBV)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Kriens, in denen «W-A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 6

Nachverdichtung in der Wohnzone W-A, W-B, W-C / Ausnützungszuschlag für Kulturobjekt 1

1Die zulässige anrechenbare Geschossfläche (aGF) darf für die bestehenden Bauten, die vor Inkrafttreten dieses Reglements bestanden haben, und für Ersatzneubauten um bis zu 60 m2 aGF überschritten werden, wenn mindestens eine zusätzliche, eigenständige Wohnung von mindestens 60 m2 aGF realisiert wird. Von den übrigen Vorschriften dieses Seite 6/38 Stadt Kriens Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch Reglements darf nicht abgewichen werden. In der W-A sind Ausnahmen nur zulässig, wenn sie für das Quartierbild verträglich sind. In den übrigen Zonen sind Ausnahmen nicht zulässig.

2Der Stadtrat kann bezüglich Eingliederung ins Quartier Auflagen verfügen. Es wird empfohlen, das Projekt vor Baugesucheingabe beim Stadtrat zur Vorprüfung einzureichen.

3Die Überschreitung der zulässigen aGF kann nicht mit einem allfälligen Zuschlag für Gestaltungs- und Bebauungspläne sowie Kulturobjekte kumuliert werden.

4Der Stadtrat kann für Mehrleistungen zur Erhaltung (z. B. Inventarisierung, Dokumentation, Pflege und Restaurierung) sowie zur Gestaltung von Kulturobjekten auf der Parzelle des Kulturobjektes die Ausnützungsziffer bis 15 % erhöhen. Ein Bonus bis zu 15 % für Kulturobjekte ist nur bei einer Erhaltung und fachgerechten Renovation oder Restaurierung zuzusprechen. In Kombination eines anderen Bauprojektes auf derselben Parzelle muss zwingend dargelegt werden, wie das Kulturobjekt zukünftig genutzt wird und welche Massnahmen zur Erhaltung ergriffen werden, wenn das Kultur …

Hinweis auf PBG§ 1aTräger der Planung
§ 2Ziele und Grundsätze der Raumplanung
§ 3Zuweisung der Aufgaben
§ 4Zuweisung der Aufgaben
§ 6Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Tabelle von S. 6 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Hinweis auf PBG§ 7Kantonaler Richtplan
§ 8Regionale Richtpläne
§ 9Kommunale Richtpläne
§ 10Inhalt der Richtpläne
§ 11Verbindlichkeit der Richtpläne
§ 12Vorprüfung der Richtpläne
§ 13Verfahren für die Richtpläne
§ 14Anpassung der Richtpläne
§ 40Kommunaler Erschliessungsrichtplan

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Hinweis auf PBG§ 15Nutzungspläne
§ 16Bau- und Nutzungsvorschriften
§ 17Zuständigkeit
§ 18 § 19Anordnungen des Regierungsrates Vorprüfung
§ 20Genehmigungspflicht
§ 21 § 22Veröffentlichung Anpassung

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Hinweis auf PBG§ 23Zweck und Anwendungsbereich der Bauziffern
§ 24Ausnützungsziffer
§ 25Überbauungsziffer
§ 26Baumassenziffer
§ 27Grünflächenziffer
§ 28Versiegelungsanteil
§ 29Berechnungsweise

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im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 8
BezeichnungAbkürzungWohnen zulässigNicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Stark störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Ausnützungsziffer x gemäss § 8ff PBVGrünflächenzifferu talseitige Fassadenhöhe gemäss PBG § 122 Abs. 4Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVErgänzungsbestimmungen
Wohnzone AW-Ajajaaneinnein0.30--7.00II--
Wohnzone BW-Bjajaaneinnein0.35--10.00II--
Wohnzone CW-Cjajaaneinnein0.40--10.00II--
Wohnzone DW-Djajaaneinnein0.55y--12.00II/IIIb--
Wohnzone EW-Ejajaaneinnein0.70--15.00II/III--
Wohnzone FW-Fjajaaneinnein0.80--18.00II/III--
Wohnzone GW-Gjajaaneinnein0.80--cII/III--
Wohnzone mit VolumenerhaltungW-VEjajaaneinneinVolu- mend----II/IIIArt. 8
Spezielle Wohn- zone Bosmatt 1 / 2SW-B 1 / 2jajaneinneinGR legt fest--18.00IIArt. 9
Spezielle Wohn- zone MülirainSW-MjajaneinneinGR legt fest--10.00IIArt. 9
Wohn- und Arbeits- zone AWAr-Ajajajanein0.70/ 0.60e--13.50III--
Wohn- und Arbeits- zone BWAr-Bjajajanein0.75/ 0.60e/g--16.50III--
Wohn- und Arbeits- zone C SchweighofhWAr-Cjajafjafnein1.20s--23.00III--
Wohn- und Arbeits- zone D EichhofWAr-DjaijajaneinArt. 9----IIIArt. 10
Wohn- und Arbeits- zone E KleinfeldWAr-Ejapjaqjaqnein----15.00III--
Wohn- und Arbeits- zone F PangasWAr-Fjajajanein0.75--491.50 m.ü.M.IIIArt. 11
Wohn- und Arbeits- zone G Schällen- mattWAr-Gjajajafnein0.80--13.50tIII--
ZentrumszoneZjajajanein----IIIArt. 12
Zentrumserweite- rungszoneZEjajajanein1.20j----IIIArt. 12
ZentrumszoneIII
ZMjajajanein----21.00kArt. 13
Mattenhof
ZentrumszoneIIIArt.
ZBjajajanein------
Bell-Areal13a
Arbeitszone AAr-A§ 46 Abs. 3 PBGnjajanein--m0.20l16.50mIIIArt. 14
Arbeitszone A-EZAr-A-EZjajanein--0.20l16.50IIIArt. 14
Arbeitszone BAr-Bjajanein--0.20l19.50IIIArt. 14

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Wohnen zulässig» · Art. Art. 7

Empfindlichkeitsstufe IIWohnen jaGewerbe nicht störend jaaGewerbe mässig störend neinGewerbe stark störend nein

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.3Art. 7, S. 80.90
Fassadenhöhe≤ 7 mArt. 7, S. 80.90

Extrahiert aus der BZO Kriens (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W-A

Was gilt in der Zone W-A in Kriens?
Ausnützungsziffer ≤ 0.3. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Kriens erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kriens?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Kriens ein?
Baugesuche in Kriens laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bau- und Umweltdepartement, Stadtplatz 1, 6010 Kriens. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W-A in der BZO Kriens?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Kriens erwähnen die Zone W-A namentlich, darunter Art. 5, Art. 7. BZO Kriens lesen →

Weitere Zonen in Kriens