Zone ZSch · Ingenbohl
Schwyz · BFS 1364 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone ZSch in Ingenbohl (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.3. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Geschäftsfeld Bau (Bauamt), Bereich Baugesuche
- +41 41 825 05 10
- bauamt@ingenbohl.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ingenbohl, in denen «ZSch» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 17BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 18
17 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl IV. ZONENVORSCHRIFTEN
Art. 35 Zoneneinteilung
Bauzonen
Kernzone 1 K1
Kernzone 2 K2
Kernzone 3 K3
Zentrumszone (Seeklinik) Z
Wohnzone 5 Geschosse W5
Wohnzone 4 Geschosse W4/W4b
Wohnzone 3 Geschosse W3
Wohnzone 2 Geschosse W2
Wohn- und Gewerbezone WG
Gewerbezone G
Industriezone I
Intensiverholungszone INH
Institutszone InstZ
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
Schutzzone alte Sust
Zone Schiller und Zone Schiller-Residenz ZSch, ZSchR
Uferzone UZ
Abbau- und Rekultivierungszone ARZ
Rekultivierungs-, Ablagerungs- und
Erschliessungszone RAEZ
Gartenzone GA
Freihaltezone F
Nichtbauzonen
Landwirtschaftszone LWZ
Naturschutzzone NSZ
Landschaftsschutzzone LSZ
Gefahrenzone GFZ
Wasserschutzzone WSZ
Übriges Gemeindegebiet UeG
Geschützte Einzelobjekte
Art. 36 Kernzonen: Allgemeine Bestimmungen
1Die Kernzonen K1 und K2 bezwecken den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns mit seinen ortbildprägenden Strukturen, Bauten und Ensembles. Die Kernzonen sind für Wohnbauten, touristische sowie kulturelle Bauten und Anlagen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsbauten bestimmt.
2Die Kernzone K3 bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns. Die Bauten sind so zu gestalten, dass sich ein städtebaulich guter Übergang zum Dorfkern ergibt.
Art. 26BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 27
26 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl 2Soweit das bestehende Gebäude (alte Sust) nach den Auflagen der kantonalen Denkmalpflege umgebaut und umgenutzt wird, sind dessen Bruttogeschossflächen bei der Ausnützungsziffer nicht anzurechnen. Die Nutzung kann auf die angrenzenden Flächen der Wohnzone W2 umgelagert werden.
Art. 47 Zone Schiller und Zone Schiller-Residenz, ZSch, ZSchR
1Die Zone Schiller ist für maximal 2-geschossige Wohnbauten bestimmt.
2Im Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht gemäss Zonenplan sind mindestens folgende zusätzliche Anforderungen zu erfüllen:
- Optimale Einordnung der kubischen Gestaltung in das Landschaftsbild; - Anpassung der kubischen Gestaltung an die charakteristischen Landschaftselemente, die nicht verändert werden dürfen, innerhalb der Zone; - Die Ausnützungsziffer von 0.30 wird über das ganze Gestaltungsplangebiet gerechnet. Der Bonus für den Gestaltungsplan ist darin inbegriffen. Eine Umlagerung und Differenzierung der Ausnützungsziffer innerhalb der Überbauung ist anzustreben.
3Die Zone Schiller-Residenz, südlich der Kantonsstrasse, ist für eine Wohnanlage mit naturnaher Umgebungsgestaltung im Seeuferbereich bestimmt. Mit Ausnahme geringfügiger Anpassungen darf das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Reglements auf Grund rechtskräftiger Baubewilligungen realisierte Gebäudevolumen nicht vergrössert werden.
4In der Zone Schiller-Residenz ist der öffentliche Zugang zum Seeufer zu gewährleisten und dessen Begehung zu erleichtern.
Art. 48 Uferzone (Uferpromenade, Sport und Tourismus), Uf
1D …
Art. 27BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 3
27 Zone Schiller und Zone Schiller-Residenz,
ZSch, ZSchR
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 47, S. 27 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.3 | Art. 47, S. 27 | 0.50 |
Extrahiert aus der BZO Ingenbohl (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.