Zone WG4 · Ingenbohl
Schwyz · BFS 1364 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone WG4 in Ingenbohl (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.9, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Geschäftsfeld Bau (Bauamt), Bereich Baugesuche
- +41 41 825 05 10
- bauamt@ingenbohl.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ingenbohl, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 22BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 23
22 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl 3In den Wohn- bzw. Wohngewerbezonen 3, 4 und 5 sind neue Einfamilienhäuser nicht gestattet. Vorbehalten bleibt deren Erstellung im Rahmen eines Gestaltungsplans.
4Im Gestaltungsplangebiet Gumi sind ausschliesslich Einzelbauten gestattet. Terrassenhäuser und Abweichungen gegenüber der Normalbauweise (Art. 65 Abs. 1) sind unzulässig, ausgenommen gestaltungsplaninterne Strassenabstandsunterschreitungen.
Art. 39 Wohn- und Gewerbezone, WG2, WG3 und WG4
Die Wohn- und Gewerbezone ist für Wohnbauten und für gewerbliche Bauten mit höchstens mässigen Immissionen bestimmt. Vorbehalten bleiben die besonderen Vorschriften für die WG3 Hetschgen (Art. 64 Abs. 2).
Art. 40 Gewerbezone, G
1Die Gewerbezone ist in erster Linie für Gewerbebetriebe bestimmt.
2Es sind höchstens mässig störende Betriebe gestattet.
3Pro Gebäude sind max. 2 Wohnungen gestattet, wobei die anrechenbaren Geschossflächen für Wohnen max. 50 % der gewerblich genutzten Flächen betragen dürfen.
4Zur Gewährleistung einer angemessenen Weiterentwicklung bestehender Betriebe kann der Gemeinderat in bereits weitgehend überbauten Gewerbezonen von der Einhaltung der maximal zulässigen Überbauungsziffer dispensieren. Eine Ausnahmebewilligung gemäss §
73PBG ist nicht erforderlich.
Art. 41 Gewerbesonderzone Gütschtunnel
1Die Gewerbesonderzone Gütschtunnel ist für die gewerbliche Nutzung bestimmt. Umbauten innerhalb des bestehenden Tunnelvolumens aus betrieblichen Gründen sind zulässig. Die Nutzungen über Terrain werden durch die Gewer …
Art. 23BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 3
23 Wohn- und Gewerbezone, WG2, WG3
und WG4
Art. 28BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 29
28 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl Art. 51 Tabelle der Grundmasse
Zone K1 K2 K3 Z W2 W3 W4 W5 WG2 WG3 WG4 G I Zone K1 K2 K3 Z W2 W3 W4 W5 WG2 WG3 WG4 G I Max. Vollgeschosszahl VG (mit Planungsverfahren Art. 48) 3 (5) [*1] 3 (5) 4 4 2 3 4 [*2] 5 2 3 4 - - Gebäudehöhe in m (mit Planungsverfahren Art. 48) 10.5 (16.5) 10.5 (16.5) 13.5 13 7.50 10.5 13.5 16.5 7.50 10.5 13.5 13.5 Firsthöhe in m (mit Planungsverfahren Art. 48) 14 (20) 14 (20) 17 17 [*3] 11 14 17 20 11 14 17 17 20 Gebäudelänge [*4] 30 m 40 m 40 m 40 m 30 m 40 m 40 m Grenzabstand [*5] nach kantonalem Recht Ausnützungsziffer
[*6] - - 1.0 1.0 0.5 0.75 0.90 1.0 0.5 0.75 0.90 - - Überbauungsziffer [*7] - - - - - - - - - 50
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.
% Mehrausnützung bei
Gestaltungsplan - 10% 10% 10% 10% 10% 10% - 10% 10% - - Minimale Arealfläche bei Gestaltungsplan 1500 1500 1500 1500 3000 3000 3000 3000 - 3000 3000 3000 -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.
*1 = Beim im Kernzonenplan bezeichneten Gebiet der reduzierten Höhenentwicklung kann die Anzahl der Vollgeschosse auch mit einem qualifizierten Planungsverfahren und/oder mit einem Gestaltungsplan nicht erhöht werden.
*2 = Für den Gestaltungsplanbonus in der W4b bleiben die Einschränkungen nach Art. 65 Abs. 2 vorbehalten.
*3 = Im Gestaltungsplangebiet Seeklinik dürfen die im Gestaltungsplan und den dazugehörenden Sondervorschriften vom 20.6.1990 vorgesehenen maximalen Firsthöhen nicht überschritten werden.
*4 = Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten oberirdischen Fassade in der senkrechten Projektion, ohne Nebenbauten im Sinne von § 61 PBG. In der Kernzone 2 und 3 gilt für die str …
Art. 29BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 30
29 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl PBG ist, ausgenommen in der Kernzone Gütsch (Art. 36b Abs. 6), nicht erforderlich. Gegenüber angrenzenden Zonen sind in der Industrie-, Gewerbe und Kernzone die ordentlichen Grenzabstände gemäss §§ 60 ff. PBG einzuhalten.
*6 = Die Ausnützungsziffer von 1.0 in der Zentrumszone (Seeklinik) und der Kernzone K3, bzw. von 0.5 in der WG2 bzw. von 0.75 in der WG3, bzw. von 0.9 in der WG4 gilt für reine Wohnbauten; bei reinen gewerblichen Bauten bzw. bei gemischten Bauten wird die gewerbliche Bruttogeschossfläche bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nur zu 2/3 angerechnet. Dienstleistungsbetriebe werden wie Gewerbebetriebe behandelt. Ein Zweckänderungsverbot kann als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch angemerkt werden.
*7 = Die Überbauungsziffer kann überschritten werden, wenn der Nachweis einer genügenden Erschliessung und Parkierung auf privatem Grund erbracht wird oder die Voraussetzungen von Art.
40Abs. 4 erfüllt sind.
Art. 52 Landwirtschaftszone, LWZ
Die Nutzungsvorschriften bestimmen sich nach kantonalem Recht.
Art. 53 Übriges Gemeindegebiet, UeG
1Das übrige Gemeindegebiet umfasst Land, das keiner Nutzungszone zugewiesen oder dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist.
2Neubauten und Änderungen von Bauten und Anlagen richten sich nach den Bestimmungen des Bundes und des Kantons über das Bauen ausserhalb der Bauzonen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohn- und Gewerbezone ist für Wohnbauten und für gewerbliche Bauten mit höchstens mässigen Immissionen bestimmt.» · Art. Art. 39
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 17 m | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 51, S. 29 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.9 | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Ingenbohl (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.