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Ingenbohl

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Masse in Ingenbohl

Ausnützungsziffer in Ingenbohl

Die Ausnützungsziffer ist in Ingenbohl in 10 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 1. Rechtsgrundlage ist meist Art. 51 der Bau- und Zonenordnung.

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.

ZoneAusnützungszifferFundstelle
K3≤ 1Art. 29, S. 30
W2≤ 0.5Art. 51, S. 29
W3≤ 0.75Art. 51, S. 29
W4≤ 0.9Art. 51, S. 29
W5≤ 1Art. 51, S. 29
WG2≤ 0.5Art. 51, S. 29
WG3≤ 0.75Art. 51, S. 29
WG4≤ 0.9Art. 51, S. 29
Z≤ 1Art. 51, S. 29
ZSch≤ 0.3Art. 47, S. 27

Extrahiert aus der BZO Ingenbohl (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Ingenbohl?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 1, festgelegt in 10 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Ingenbohl?

Meist in Art. 51 der Bau- und Zonenordnung Ingenbohl, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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