Zone W2 · Ingenbohl

Schwyz · BFS 1364 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Hinweis: Das Geschäftsfeld Bau sitzt nicht am Hauptsitz der Gemeindeverwaltung (Parkstrasse 1, 6440 Brunnen), sondern am Heideweg 8, Postfach 554, 6440 Brunnen - Baugesuchspost ist an den Heideweg zu richten. Die Gemeinde tritt im Web unter zwei Domains auf (brunnen.ch leitet per 301 auf ingenbohl.ch).

Die Zone W2 in Ingenbohl (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ingenbohl, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 17BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 18

17 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl IV. ZONENVORSCHRIFTEN

Art. 35 Zoneneinteilung

Bauzonen

Kernzone 1 K1

Kernzone 2 K2

Kernzone 3 K3

Zentrumszone (Seeklinik) Z

Wohnzone 5 Geschosse W5

Wohnzone 4 Geschosse W4/W4b

Wohnzone 3 Geschosse W3

Wohnzone 2 Geschosse W2

Wohn- und Gewerbezone WG

Gewerbezone G

Industriezone I

Intensiverholungszone INH

Institutszone InstZ

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA

Schutzzone alte Sust

Zone Schiller und Zone Schiller-Residenz ZSch, ZSchR

Uferzone UZ

Abbau- und Rekultivierungszone ARZ

Rekultivierungs-, Ablagerungs- und

Erschliessungszone RAEZ

Gartenzone GA

Freihaltezone F

Nichtbauzonen

Landwirtschaftszone LWZ

Naturschutzzone NSZ

Landschaftsschutzzone LSZ

Gefahrenzone GFZ

Wasserschutzzone WSZ

Übriges Gemeindegebiet UeG

Geschützte Einzelobjekte

Art. 36 Kernzonen: Allgemeine Bestimmungen

1Die Kernzonen K1 und K2 bezwecken den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns mit seinen ortbildprägenden Strukturen, Bauten und Ensembles. Die Kernzonen sind für Wohnbauten, touristische sowie kulturelle Bauten und Anlagen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsbauten bestimmt.

2Die Kernzone K3 bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns. Die Bauten sind so zu gestalten, dass sich ein städtebaulich guter Übergang zum Dorfkern ergibt.

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Art. 25BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 26

25 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl Art. 45 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, ÖBA

Allgemein

1Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für Bauten bestimmt, die öffentlichen Zwecken dienen, ohne Rücksicht darauf, ob das Grundstück einem Gemeinwesen gehört.

2Die Bauten haben sich in ihrer Grösse (Höhe, Ausnützung) der angrenzenden Überbauung anzupassen.

3Das Erstellen von Neubauten, die dem Charakter dieser Zone widersprechen, ist untersagt. Die Bewilligungsbehörde kann in Ergänzung der öffentlichen Bauten andere Nutzungen wie Wohnen oder Gewerbe zulassen, wenn diese die öffentlichen Nutzungen nicht beeinträchtigen und aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine gemischte Nutzung zweckmässig ist.

Unterwerk CKW

4Im Werkgelände der Centralschweizerischen Kraftwerke sind zur besseren Einfügung der Anlage in die Landschaft durch die Werkeigentümerin der Zonengrenze entlang standortheimische Bäume, Sträucher oder Hecken zu pflanzen.

Föhnhafen

5Der Föhnhafen ist als Hafenanlage für die öffentliche und private Schifffahrt bestimmt. Gestattet sind die betriebsnotwendigen Bauten und Anlagen. Vorbehalten bleibt die Erteilung der erforderlichen kantonalen Bewilligungen.

Fallenbach

6Der Hafen Fallenbach ist als Hafenanlage für die private FreizeitSchifffahrt (Segel- und Motorboote) bestimmt. Gestattet sind die dem üblichen Stand entsprechenden infrastrukturellen Anlagen für die Stationierung, die Wartung (z. B. Werft), die Ver- und Entsorgung von Schiffen sowie die dazugehörenden Nebenanlagen.

Art. 46 Sc …

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Art. 26BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 27

26 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl 2Soweit das bestehende Gebäude (alte Sust) nach den Auflagen der kantonalen Denkmalpflege umgebaut und umgenutzt wird, sind dessen Bruttogeschossflächen bei der Ausnützungsziffer nicht anzurechnen. Die Nutzung kann auf die angrenzenden Flächen der Wohnzone W2 umgelagert werden.

Art. 47 Zone Schiller und Zone Schiller-Residenz, ZSch, ZSchR

1Die Zone Schiller ist für maximal 2-geschossige Wohnbauten bestimmt.

2Im Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht gemäss Zonenplan sind mindestens folgende zusätzliche Anforderungen zu erfüllen:

- Optimale Einordnung der kubischen Gestaltung in das Landschaftsbild; - Anpassung der kubischen Gestaltung an die charakteristischen Landschaftselemente, die nicht verändert werden dürfen, innerhalb der Zone; - Die Ausnützungsziffer von 0.30 wird über das ganze Gestaltungsplangebiet gerechnet. Der Bonus für den Gestaltungsplan ist darin inbegriffen. Eine Umlagerung und Differenzierung der Ausnützungsziffer innerhalb der Überbauung ist anzustreben.

3Die Zone Schiller-Residenz, südlich der Kantonsstrasse, ist für eine Wohnanlage mit naturnaher Umgebungsgestaltung im Seeuferbereich bestimmt. Mit Ausnahme geringfügiger Anpassungen darf das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Reglements auf Grund rechtskräftiger Baubewilligungen realisierte Gebäudevolumen nicht vergrössert werden.

4In der Zone Schiller-Residenz ist der öffentliche Zugang zum Seeufer zu gewährleisten und dessen Begehung zu erleichtern.

Art. 48 Uferzone (Uferpromenade, Sport und Tourismus), Uf

1D …

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Art. 28BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 29

28 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl Art. 51 Tabelle der Grundmasse

Zone K1 K2 K3 Z W2 W3 W4 W5 WG2 WG3 WG4 G I Zone K1 K2 K3 Z W2 W3 W4 W5 WG2 WG3 WG4 G I Max. Vollgeschosszahl VG (mit Planungsverfahren Art. 48) 3 (5) [*1] 3 (5) 4 4 2 3 4 [*2] 5 2 3 4 - - Gebäudehöhe in m (mit Planungsverfahren Art. 48) 10.5 (16.5) 10.5 (16.5) 13.5 13 7.50 10.5 13.5 16.5 7.50 10.5 13.5 13.5 Firsthöhe in m (mit Planungsverfahren Art. 48) 14 (20) 14 (20) 17 17 [*3] 11 14 17 20 11 14 17 17 20 Gebäudelänge [*4] 30 m 40 m 40 m 40 m 30 m 40 m 40 m Grenzabstand [*5] nach kantonalem Recht Ausnützungsziffer

[*6] - - 1.0 1.0 0.5 0.75 0.90 1.0 0.5 0.75 0.90 - -
Überbauungsziffer
[*7] - - - - - - - - - 50

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.

% Mehrausnützung bei

Gestaltungsplan - 10% 10% 10% 10% 10% 10% - 10% 10% - -
Minimale Arealfläche
bei Gestaltungsplan 1500 1500 1500 1500 3000 3000 3000 3000 - 3000 3000 3000 -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.

*1 = Beim im Kernzonenplan bezeichneten Gebiet der reduzierten Höhenentwicklung kann die Anzahl der Vollgeschosse auch mit einem qualifizierten Planungsverfahren und/oder mit einem Gestaltungsplan nicht erhöht werden.

*2 = Für den Gestaltungsplanbonus in der W4b bleiben die Einschränkungen nach Art. 65 Abs. 2 vorbehalten.

*3 = Im Gestaltungsplangebiet Seeklinik dürfen die im Gestaltungsplan und den dazugehörenden Sondervorschriften vom 20.6.1990 vorgesehenen maximalen Firsthöhen nicht überschritten werden.

*4 = Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten oberirdischen Fassade in der senkrechten Projektion, ohne Nebenbauten im Sinne von § 61 PBG. In der Kernzone 2 und 3 gilt für die str …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 51, S. 290.90
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 51, S. 290.90
Firsthöhe≤ 11 mArt. 51, S. 290.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 51, S. 290.90
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 51, S. 290.90

Extrahiert aus der BZO Ingenbohl (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2

Was gilt in der Zone W2 in Ingenbohl?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ingenbohl erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Laut BZO Ingenbohl: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ingenbohl?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ingenbohl ein?
Baugesuche in Ingenbohl laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Geschäftsfeld Bau (Bauamt), Bereich Baugesuche, Heideweg 8, Postfach 554, 6440 Brunnen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W2 in der BZO Ingenbohl?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ingenbohl erwähnen die Zone W2 namentlich, darunter Art. 17, Art. 25, Art. 26. BZO Ingenbohl lesen →

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