Zone K3 · Ingenbohl
Schwyz · BFS 1364 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone K3 in Ingenbohl (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 1, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Geschäftsfeld Bau (Bauamt), Bereich Baugesuche
- +41 41 825 05 10
- bauamt@ingenbohl.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ingenbohl, in denen «K3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 17BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 18
17 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl IV. ZONENVORSCHRIFTEN
Art. 35 Zoneneinteilung
Bauzonen
Kernzone 1 K1
Kernzone 2 K2
Kernzone 3 K3
Zentrumszone (Seeklinik) Z
Wohnzone 5 Geschosse W5
Wohnzone 4 Geschosse W4/W4b
Wohnzone 3 Geschosse W3
Wohnzone 2 Geschosse W2
Wohn- und Gewerbezone WG
Gewerbezone G
Industriezone I
Intensiverholungszone INH
Institutszone InstZ
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
Schutzzone alte Sust
Zone Schiller und Zone Schiller-Residenz ZSch, ZSchR
Uferzone UZ
Abbau- und Rekultivierungszone ARZ
Rekultivierungs-, Ablagerungs- und
Erschliessungszone RAEZ
Gartenzone GA
Freihaltezone F
Nichtbauzonen
Landwirtschaftszone LWZ
Naturschutzzone NSZ
Landschaftsschutzzone LSZ
Gefahrenzone GFZ
Wasserschutzzone WSZ
Übriges Gemeindegebiet UeG
Geschützte Einzelobjekte
Art. 36 Kernzonen: Allgemeine Bestimmungen
1Die Kernzonen K1 und K2 bezwecken den Erhalt sowie die Pflege und Weiterentwicklung des Dorfkerns mit seinen ortbildprägenden Strukturen, Bauten und Ensembles. Die Kernzonen sind für Wohnbauten, touristische sowie kulturelle Bauten und Anlagen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsbauten bestimmt.
2Die Kernzone K3 bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns. Die Bauten sind so zu gestalten, dass sich ein städtebaulich guter Übergang zum Dorfkern ergibt.
Art. 28BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 29
28 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl Art. 51 Tabelle der Grundmasse
Zone K1 K2 K3 Z W2 W3 W4 W5 WG2 WG3 WG4 G I Zone K1 K2 K3 Z W2 W3 W4 W5 WG2 WG3 WG4 G I Max. Vollgeschosszahl VG (mit Planungsverfahren Art. 48) 3 (5) [*1] 3 (5) 4 4 2 3 4 [*2] 5 2 3 4 - - Gebäudehöhe in m (mit Planungsverfahren Art. 48) 10.5 (16.5) 10.5 (16.5) 13.5 13 7.50 10.5 13.5 16.5 7.50 10.5 13.5 13.5 Firsthöhe in m (mit Planungsverfahren Art. 48) 14 (20) 14 (20) 17 17 [*3] 11 14 17 20 11 14 17 17 20 Gebäudelänge [*4] 30 m 40 m 40 m 40 m 30 m 40 m 40 m Grenzabstand [*5] nach kantonalem Recht Ausnützungsziffer
[*6] - - 1.0 1.0 0.5 0.75 0.90 1.0 0.5 0.75 0.90 - - Überbauungsziffer [*7] - - - - - - - - - 50
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.
% Mehrausnützung bei
Gestaltungsplan - 10% 10% 10% 10% 10% 10% - 10% 10% - - Minimale Arealfläche bei Gestaltungsplan 1500 1500 1500 1500 3000 3000 3000 3000 - 3000 3000 3000 -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.
*1 = Beim im Kernzonenplan bezeichneten Gebiet der reduzierten Höhenentwicklung kann die Anzahl der Vollgeschosse auch mit einem qualifizierten Planungsverfahren und/oder mit einem Gestaltungsplan nicht erhöht werden.
*2 = Für den Gestaltungsplanbonus in der W4b bleiben die Einschränkungen nach Art. 65 Abs. 2 vorbehalten.
*3 = Im Gestaltungsplangebiet Seeklinik dürfen die im Gestaltungsplan und den dazugehörenden Sondervorschriften vom 20.6.1990 vorgesehenen maximalen Firsthöhen nicht überschritten werden.
*4 = Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten oberirdischen Fassade in der senkrechten Projektion, ohne Nebenbauten im Sinne von § 61 PBG. In der Kernzone 2 und 3 gilt für die str …
Art. 29BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 30
29 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl PBG ist, ausgenommen in der Kernzone Gütsch (Art. 36b Abs. 6), nicht erforderlich. Gegenüber angrenzenden Zonen sind in der Industrie-, Gewerbe und Kernzone die ordentlichen Grenzabstände gemäss §§ 60 ff. PBG einzuhalten.
*6 = Die Ausnützungsziffer von 1.0 in der Zentrumszone (Seeklinik) und der Kernzone K3, bzw. von 0.5 in der WG2 bzw. von 0.75 in der WG3, bzw. von 0.9 in der WG4 gilt für reine Wohnbauten; bei reinen gewerblichen Bauten bzw. bei gemischten Bauten wird die gewerbliche Bruttogeschossfläche bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nur zu 2/3 angerechnet. Dienstleistungsbetriebe werden wie Gewerbebetriebe behandelt. Ein Zweckänderungsverbot kann als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch angemerkt werden.
*7 = Die Überbauungsziffer kann überschritten werden, wenn der Nachweis einer genügenden Erschliessung und Parkierung auf privatem Grund erbracht wird oder die Voraussetzungen von Art.
40Abs. 4 erfüllt sind.
Art. 52 Landwirtschaftszone, LWZ
Die Nutzungsvorschriften bestimmen sich nach kantonalem Recht.
Art. 53 Übriges Gemeindegebiet, UeG
1Das übrige Gemeindegebiet umfasst Land, das keiner Nutzungszone zugewiesen oder dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist.
2Neubauten und Änderungen von Bauten und Anlagen richten sich nach den Bestimmungen des Bundes und des Kantons über das Bauen ausserhalb der Bauzonen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Kernzone K3 bezweckt funktional und baulich die Erweiterung des Dorfkerns. Die Bauten sind so zu gestalten, dass sich ein städtebaulich guter Übergang zum Dorfkern ergibt.» · Art. Art. 36
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 17 m | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 51, S. 29 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 1 | Art. 29, S. 30 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Ingenbohl (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.