Art. 25 · Intensiverholungszone, INH
BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 26 · Original-PDF
25 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl Art. 45 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, ÖBA
Allgemein
1Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für Bauten bestimmt, die öffentlichen Zwecken dienen, ohne Rücksicht darauf, ob das Grundstück einem Gemeinwesen gehört.
2Die Bauten haben sich in ihrer Grösse (Höhe, Ausnützung) der angrenzenden Überbauung anzupassen.
3Das Erstellen von Neubauten, die dem Charakter dieser Zone widersprechen, ist untersagt. Die Bewilligungsbehörde kann in Ergänzung der öffentlichen Bauten andere Nutzungen wie Wohnen oder Gewerbe zulassen, wenn diese die öffentlichen Nutzungen nicht beeinträchtigen und aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine gemischte Nutzung zweckmässig ist.
Unterwerk CKW
4Im Werkgelände der Centralschweizerischen Kraftwerke sind zur besseren Einfügung der Anlage in die Landschaft durch die Werkeigentümerin der Zonengrenze entlang standortheimische Bäume, Sträucher oder Hecken zu pflanzen.
Föhnhafen
5Der Föhnhafen ist als Hafenanlage für die öffentliche und private Schifffahrt bestimmt. Gestattet sind die betriebsnotwendigen Bauten und Anlagen. Vorbehalten bleibt die Erteilung der erforderlichen kantonalen Bewilligungen.
Fallenbach
6Der Hafen Fallenbach ist als Hafenanlage für die private FreizeitSchifffahrt (Segel- und Motorboote) bestimmt. Gestattet sind die dem üblichen Stand entsprechenden infrastrukturellen Anlagen für die Stationierung, die Wartung (z. B. Werft), die Ver- und Entsorgung von Schiffen sowie die dazugehörenden Nebenanlagen.
Art. 46 Schutzzone alte Sust
1Die der W2 überlagerte Schutzzone alte Sust bezweckt die Erhaltung und den Schutz des historischen Gebäudes "alte Sust" sowie des entsprechenden Garten- und Umgebungsbereichs.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.