Zone W1.6 · Horgen

Zürich · BFS 295 · Gemeindeprofil · alle 23 Zonen

Die Zone W1.6 in Horgen (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Baumassenziffer ≤ 1.6 -. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Situationsplan vom Geometer beglaubigt
  • Farbcodierung der Plaene
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterlagen 4-fach inkl. digital

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: Papier
  • Behandlungsfrist: Anzeigeverfahren 30 Tage nach Vorprüfung; ordentliches Verfahren 2–4 Monate inkl. 20 Tage Publikation
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Horgen, in denen «W1.6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5.1BZO Horgen · S. 13

5.1 Grundmasse Zone

W1.2 W1.6 W1.9 W2.5 W2.7 W3.3 WG1.6 WG2.5 WG4.8 Baumassenziffer für Hauptgebäude max.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 5.1.2BZO Horgen · S. 13

5.1.2 In den Wohnzonen W1.2 und W1.6 ist eine Gebäudelänge/Gesamtlänge von 30,0 m zulässig, sofern eine Gesamthöhe von 7,5 m nicht überschritten wird.

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Art. 5.2.2BZO Horgen · S. 13

5.2.2 Bei Fassaden von mehr als 15,0 m Länge ist der Grundabstand um 1/4 der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5,0 m, zu erhöhen.

In den Zonen W1.2, W1.6, W1.9, W2.5, W2.7 und W3.3 werden bei der Berechnung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen die Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden zusammengerechnet, wenn der Abstand zwischen den Gebäuden weniger als die Summe der beiden kleinen Grundabstände misst.

Steht ein vor dem 1. Januar 2011 bewilligtes nachbarliches Gebäude näher an der Grenze, als es nach den Bauvorschriften zulässig ist, so kommt Absatz 2 nur zur Anwendung, wenn das neue Bauvorhaben ebenfalls näher an die gemeinsame Grenze gestellt werden soll.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 1.6 -Art. 5.1 Grundmasse (Wohnzonen), S. 130.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 5.1 Grundmasse (Wohnzonen), S. 130.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 5.1 Grundmasse (Wohnzonen), S. 130.90
Firsthöhe≤ 7 mArt. 5.1 Grundmasse (Wohnzonen), S. 130.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 5.1.2, S. 130.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 5.1.2, S. 130.90

Extrahiert aus der BZO Horgen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1.6

Was gilt in der Zone W1.6 in Horgen?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Baumassenziffer ≤ 1.6 -. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Horgen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1.6 sein?
Laut BZO Horgen: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1.6 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Horgen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Horgen?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Horgen ein?
Baugesuche in Horgen laufen über Papier. Zuständig ist Gemeindeverwaltung Horgen, Abteilung Bauen, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen. Ablauf nach der Einreichung →

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