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Art. 5.1.2 · In den Wohnzonen W1.2 und W1.6 ist eine Gebäudelänge/Gesamtlänge von 30,0 m …
BZO Horgen · S. 13 · Original-PDF
5.1.2 In den Wohnzonen W1.2 und W1.6 ist eine Gebäudelänge/Gesamtlänge von 30,0 m zulässig, sofern eine Gesamthöhe von 7,5 m nicht überschritten wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.