Zone G · Hausen am Albis

Zürich · BFS 4 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone G in Hausen am Albis (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan von Ing. GPW, Affoltern a.A.
  • Plan Trinkwassererschliessung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Dokumentbenennung im E-Bau-Portal
  • Grundbuchauszüge vom Notariat Affoltern a.A.

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hausen am Albis, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1.1BZO Hausen am Albis · S. 3

1.1 Zoneneinteilung 1.1.1 Das nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern erfasste Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet: Zonenart ES Krenzonen Kernzone I KI III Kernzone II KII III Kernzone Weiler KW III Wohnzonen Wohnzone W/1.2 II Wohnzone W/1.4 II Wohnzone W/1.8 II Wohnzone mit Gewerbeerlaubnis für mässig störende Betriebe W III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.0 III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3.0 III Gewerbezone G III Zone für öffentliche Bauten Oe II/III* *) differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan Kommunale Freihaltezone F - Erholungszonen Sportanlagen Ea - Familiengartenareale Eb - Campingplatz - Strandbad Ec III Reservezone R -

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Art. 2.9BZO Hausen am Albis · S. 30

2.9 Umgebungsgestaltung 2.9.1 Grundsatz Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit möglichst weitgehend zu übernehmen.

2.9.2 Platz- und Strassenräume Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Platz- und Strassenräume sind in ihren konzeptionellen Bestandteilen zu erhalten bzw. zu entwickeln. Prägende Merkmale wie herkömmliche Chaussierungen, Pflästerungen, Brunnenplätze, Mauern und Einfriedungen sowie Bäume und Gärten sind nach Möglichkeit zu erhalten.

2.9.3 Freiräume Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Freiräume sind zu begrünen. Zulässig sind Gärten, Sitzplätze, Spielgeräte, Pergolen oder im Rahmen der zulässigen Abmessungen gemäss Ziffer 6.2.2 auch besondere Gebäude. Für die besonderen Gebäude gilt eine Überbauungsziffer von maximal 8%. Ein untergeordneter Abtausch von Freiraumflächen ist gestattet, wenn ein flächengleicher und zusammenhängender begrünter Freiraum gewährleistet bleibt.

2.9.4 Gewässerräume Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Gewässerräume sind von Bauten und Anlagen freizuhalten.

2.9.5 Geländeveränderungen Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen. Die Gebäude sind so ins Terrain einzufügen, wie das dem herkömmlichen Terrainverlauf entspricht.

2.9.6 Bäume Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang durch standortgerechte einheimische Arten zu ersetzen.

2.9.7 Brunnen Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Brunnen sind zu erhalten. Bei einem Ersatz info …

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Art. 3.5BZO Hausen am Albis · S. 38

3.5 Nutzweise 3.5.1 In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig.

3.5.2 Als nicht störende Betriebe gelten insbesondere Nutzweisen, die zur Ausstattung eines Wohnquartiers gehören, wie Betriebe zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie Begegnungsorte für die Anwohner. Andere Nutzungen, die insbesondere durch ihre Erscheinung oder durch ihr Verkehrsaufkommen die Wohnqualität schmälern, sind nicht zulässig.

3.5.3 In den schwarz schraffierten Wohnzonen (Wohnzonen mit Gewerbeerlaubnis) sowie in den Zonen WG/2.0 und WG/3.0 (Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung) sind auch mässig störende Betriebe zulässig.

3.5.4 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG/3.0 darf der dem Wohnen dienende anrechenbare Raum höchstens 1/3 des oberirdisch umbauten Raumes betragen.

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Art. 8.9BZO Hausen am Albis · S. 50

8.9 Kinderspiel- und Ruheflächen 8.9.1 Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindesten 20 m2 Kinderspiel- oder Ruheflächen zu schaffen. Die Flächen sind möglichst zusammenhängend, zentral und für alle Wohnparteien zugänglich zu erstellen.

8.9.2 Sie sind an besonnter Lage und möglichst abseits vom Verkehr anzulegen.

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Art. 21BZO Hausen am Albis · S. 28

21 Wegleitung Zu Ziffer 2.9 Die Umgebung der Bauten, namentlich die traditionellen Vorgärten, prägt das Ortsbild entscheidend. Die herkömmliche Umgebungsgestaltung und möglichst auch das gewachsene Terrain ist deshalb zu übernehmen. Zu Ziffer 2.9.2 Die Qualitäten, die sich in einem authentischen Zusammenspiel von Vorgärten, Vorplätzen mit gekiesten oder gepflästerten Flächen, Mauern mit Zäunen, Brunnen und Bäumen äussert, gilt es in ihren konzeptionellen Ausprägungen zu erhalten bzw. zu entwickeln. Dies gilt im Übrigen auch bei Strassensanierungen. Zu Ziffer 2.9.3 Die Freiraumflächen sollen dazu dienen, Regeln für bestehende in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonforme Gärten festlegen zu können. Eine gewisse Infrastruktur im Sinne einer Gartennutzung soll daher zugelassen werden. Die Bestimmung legt dar, welche Nutzungen in den Freiräumen zulässig sind. Wichtig ist insbesondere ein begrünter Bereich im Übergang zur freien Landschaft. Autoabstellplätze, Swimmingpools udgl. sind nicht erwünscht. Die Fläche der Freiraumflächen kann abgetauscht / verschoben werden, solange ein zusammenhängender begrünter Freiraum gewährleistet bleibt.

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Art. 37BZO Hausen am Albis · S. 44

37 Wegleitung Zu Ziffer 8.1 Die Gebäudelänge (§ 49 PBG) wird nach § 28 ABV bemessen.

Zu Ziffer 8.3 Zum Abstand von Verkehrsanlagen sei auch auf §§ 264 – 267 PBG verwiesen. Zu Ziffer 8.4 Die Umgebungsgestaltung von Wohnhäusern mit Gärten etc. ist in der Landwirtschaftszone grundsätzlich nicht zonenkonform. Es wird daher ein minimaler Abstand der Gebäude von der Zonengrenze verlangt.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 3 m3/m2Art. 4.1.1, S. 330.90
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 4.1.1, S. 330.90
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 4.1.1, S. 330.90
Firsthöhe≤ 4 mArt. 4.1.1, S. 330.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 4.1.1, S. 330.90

Extrahiert aus der BZO Hausen am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Hausen am Albis?
Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hausen am Albis erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Laut BZO Hausen am Albis: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 4 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Hausen am Albis. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hausen am Albis?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hausen am Albis ein?
Baugesuche in Hausen am Albis laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau (Bauamt / Bausekretariat), Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis. Ablauf nach der Einreichung →

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