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Art. 8.9 · Kinderspiel- und Ruheflächen
BZO Hausen am Albis · S. 50 · Original-PDF
8.9 Kinderspiel- und Ruheflächen 8.9.1 Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindesten 20 m2 Kinderspiel- oder Ruheflächen zu schaffen. Die Flächen sind möglichst zusammenhängend, zentral und für alle Wohnparteien zugänglich zu erstellen.
8.9.2 Sie sind an besonnter Lage und möglichst abseits vom Verkehr anzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.