Zone WG/3.0 · Hausen am Albis

Zürich · BFS 4 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone WG/3.0 in Hausen am Albis (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan von Ing. GPW, Affoltern a.A.
  • Plan Trinkwassererschliessung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Dokumentbenennung im E-Bau-Portal
  • Grundbuchauszüge vom Notariat Affoltern a.A.

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hausen am Albis, in denen «WG/3.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3.0BZO Hausen am Albis · S. 34

3.0

Grenzabstand:

–kleiner Grundabstand min. 6.0m 6.0m 5.0m 5.0m 5.0m

–grosser Grundabstand min. 10.0m 10.0m 10.0m 10.0m 10.0m

Gebäudelänge max. 20.0m 20.0m 30.0m 30.0m 30.0m

Gesamtlänge max. 20.0m 20.0m 40.0m 40.0m 40.0m

Gebäudehöhe max. 6.0m 6.0m 7.5m 7.5m 11.4m*

Firsthöhe max. 7.0m 7.0m 7.0m 7.0m 4.0m

*) In der WG/3.0 im Gebiet Rauchmatt darf die Gebäudehöhe die Kote von 609 m ü.M. nicht übersteigen.

Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe frei.

3.1.2 Für Besondere Gebäude gilt eine Überbauungsziffer von 8 %. Bei Grundstücksflächen unter 500 m2 können Besondere Gebäude bis zu 40 m2 Gebäudegrundfläche erstellt werden.

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Art. 3.1BZO Hausen am Albis · S. 34

3.1 Grundmasse 3.1.1 Für Hauptgebäude gelten folgende Grundmasse:

Zone W/1.2 W/1.4 W/1.8 WG/2.0 WG/3.0

Baumassenziffer max.

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Art. 3.5BZO Hausen am Albis · S. 38

3.5 Nutzweise 3.5.1 In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig.

3.5.2 Als nicht störende Betriebe gelten insbesondere Nutzweisen, die zur Ausstattung eines Wohnquartiers gehören, wie Betriebe zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie Begegnungsorte für die Anwohner. Andere Nutzungen, die insbesondere durch ihre Erscheinung oder durch ihr Verkehrsaufkommen die Wohnqualität schmälern, sind nicht zulässig.

3.5.3 In den schwarz schraffierten Wohnzonen (Wohnzonen mit Gewerbeerlaubnis) sowie in den Zonen WG/2.0 und WG/3.0 (Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung) sind auch mässig störende Betriebe zulässig.

3.5.4 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG/3.0 darf der dem Wohnen dienende anrechenbare Raum höchstens 1/3 des oberirdisch umbauten Raumes betragen.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 3 m3/m2Art. 3.1.1, S. 270.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 3.1.1, S. 270.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 3.1.1, S. 270.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 3.1.1, S. 270.90
Gebäudehöhe≤ 11.4 mArt. 3.1.1, S. 270.90
Firsthöhe≤ 4 mArt. 3.1.1, S. 270.90

Extrahiert aus der BZO Hausen am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG/3.0

Was gilt in der Zone WG/3.0 in Hausen am Albis?
Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hausen am Albis erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG/3.0 sein?
Laut BZO Hausen am Albis: Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Firsthöhe ≤ 4 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG/3.0 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Hausen am Albis. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hausen am Albis?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hausen am Albis ein?
Baugesuche in Hausen am Albis laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau (Bauamt / Bausekretariat), Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis. Ablauf nach der Einreichung →

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