Zone WG/3.0 · Hausen am Albis
Zürich · BFS 4 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone WG/3.0 in Hausen am Albis (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan von Ing. GPW, Affoltern a.A.
- Plan Trinkwassererschliessung
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Dokumentbenennung im E-Bau-Portal
- Grundbuchauszüge vom Notariat Affoltern a.A.
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau (Bauamt / Bausekretariat)
- 044 764 80 27
- bausekretariat@hausen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Hausen am Albis, in denen «WG/3.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3.0BZO Hausen am Albis · S. 34
3.0
Grenzabstand:
–kleiner Grundabstand min. 6.0m 6.0m 5.0m 5.0m 5.0m
–grosser Grundabstand min. 10.0m 10.0m 10.0m 10.0m 10.0m
Gebäudelänge max. 20.0m 20.0m 30.0m 30.0m 30.0m
Gesamtlänge max. 20.0m 20.0m 40.0m 40.0m 40.0m
Gebäudehöhe max. 6.0m 6.0m 7.5m 7.5m 11.4m*
Firsthöhe max. 7.0m 7.0m 7.0m 7.0m 4.0m
*) In der WG/3.0 im Gebiet Rauchmatt darf die Gebäudehöhe die Kote von 609 m ü.M. nicht übersteigen.
Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe frei.
3.1.2 Für Besondere Gebäude gilt eine Überbauungsziffer von 8 %. Bei Grundstücksflächen unter 500 m2 können Besondere Gebäude bis zu 40 m2 Gebäudegrundfläche erstellt werden.
Art. 3.1BZO Hausen am Albis · S. 34
3.1 Grundmasse 3.1.1 Für Hauptgebäude gelten folgende Grundmasse:
Zone W/1.2 W/1.4 W/1.8 WG/2.0 WG/3.0
Baumassenziffer max.
Art. 3.5BZO Hausen am Albis · S. 38
3.5 Nutzweise 3.5.1 In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig.
3.5.2 Als nicht störende Betriebe gelten insbesondere Nutzweisen, die zur Ausstattung eines Wohnquartiers gehören, wie Betriebe zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie Begegnungsorte für die Anwohner. Andere Nutzungen, die insbesondere durch ihre Erscheinung oder durch ihr Verkehrsaufkommen die Wohnqualität schmälern, sind nicht zulässig.
3.5.3 In den schwarz schraffierten Wohnzonen (Wohnzonen mit Gewerbeerlaubnis) sowie in den Zonen WG/2.0 und WG/3.0 (Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung) sind auch mässig störende Betriebe zulässig.
3.5.4 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG/3.0 darf der dem Wohnen dienende anrechenbare Raum höchstens 1/3 des oberirdisch umbauten Raumes betragen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3 m3/m2 | Art. 3.1.1, S. 27 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3.1.1, S. 27 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3.1.1, S. 27 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 3.1.1, S. 27 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11.4 m | Art. 3.1.1, S. 27 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 4 m | Art. 3.1.1, S. 27 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Hausen am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.