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Art. 37 · Wegleitung
BZO Hausen am Albis · S. 44 · Original-PDF
37 Wegleitung Zu Ziffer 8.1 Die Gebäudelänge (§ 49 PBG) wird nach § 28 ABV bemessen.
Zu Ziffer 8.3 Zum Abstand von Verkehrsanlagen sei auch auf §§ 264 – 267 PBG verwiesen. Zu Ziffer 8.4 Die Umgebungsgestaltung von Wohnhäusern mit Gärten etc. ist in der Landwirtschaftszone grundsätzlich nicht zonenkonform. Es wird daher ein minimaler Abstand der Gebäude von der Zonengrenze verlangt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.