Zone A · Frauenfeld

Thurgau · BFS 4566 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen

Die Zone A in Frauenfeld (Thurgau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 250 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
  • Plandarstellung nach SIA 400:2000 inkl. Plankopf-Vorgaben
  • Situationsplan auf Basis Amtlicher Vermessung mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
  • Erweiterte Anforderungen an Schnitte, Ansichten und Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 3-fach in Papierform plus digital (PDF per Downloadlink)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Frauenfeld, in denen «A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.1BZO Baureglement Frauenfeld · S. 9

2.1 Bauzonen

PBV § 5, Wohnzonen

Wohnzonen

1Die Wohnzone W 1 ist für Einfamilienhäuser reserviert. Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind gestattet.

2In den Wohnzonen W 3 und W 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.

3Der Gewerbe- und Dienstleistungsanteil darf höchstens ½ der Summe der zulässigen Geschossflächen betragen.

PBV § 7, Wohn- und Arbeitszonen

Wohn- und Arbeitszonen In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3 und WA 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.

PBV § 6, Dorfzonen

Dorfzonen Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes eintritt oder gleichzeitig ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt.

Kernzone Altstadt

1Die Kernzone Altstadt bezweckt die Erhaltung und Förderung der Altstadt als städtebauliches Kulturgut und Wohnquartier sowie als lebendiges Einkaufs- und Begegnungszentrum.

2Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Betriebe sowie Mischbauten.

3Alle Bauten und baulichen Veränderungen, Reklamen, Ausstattungen und Einrichtungen haben sich ins historische Stadtbild einzufügen. Die Eigenart der Gebäude, Strassen und Plätze darf nicht beeinträchtigt werden. Bestehende Fassadenfluchten, Traufhöhen und Gestaltungselemente sind zu respektieren. Die bauliche Erneuerung hat grundsätzlich unter Wahrung der bestehenden Gebäudeform und unter möglichster Schonung der bestehenden Substanz zu erfolgen.

4Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes …

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Art. 2.5BZO Baureglement Frauenfeld · S. 13

2.5 Überlagernde Zonen Zone für publikumsintensive Nutzungen

1Die Zone für publikumsintensive Nutzungen ist für Betriebe mit hoher Publikumsdichte bestimmt. Darunter fallen insbesondere Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich wie Fachmärkte sowie Freizeitnutzungen mit grossem Publikumsaufkommen sowie im Food und Near-FoodBereich wie Nahrungsmittel, Haushalt- und Körperpflegeartikel.

2Anrechenbare Verkaufsflächen sind Geschossflächen, die dem unmittelbaren Verkauf von Gütern des Detailhandels und/oder Dienstleistungen an den Endverbraucher dienen. Sie sind als publikumsorientierte Flächen zu den üblichen Geschäftszeiten jedermann zugänglich. Nebennutzflächen, die nicht dem Publikum zugänglich sind, wie Toiletten und Lagerflächen, werden nicht dazugezählt.

3Anrechenbare Verkaufsflächen von mehr als 300 m² pro Gebäude sind in Abweichung zu Art. 12 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 zulässig. Betriebe mit Verkaufsflächen im Bereich Food / Near Food wie Nahrungsmittel, Haushalt- und Körperpflegeartikel sind bis zu einer Fläche von maximal 1'000 m² pro Gebäude zulässig.

4Innerhalb eines Gebäudes mit publikumsintensiver Nutzung sind pro Geschoss maximal 80 m² gemeinsame Verkehrsfläche für den direkten und einzigen Zugang unterschiedlicher Ladengeschäfte zulässig. Lift-, Treppen- und Fahrtreppenanlagen sind dabei nicht eingerechnet.

PBV § 19, Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen Ortsbild- und Umgebungsschutzzone

1Die Nutzungsart sowie die zulässigen Höchst- und Mindestmasse richten sich nach der jeweiligen Nutzungszone.

2Neu- und Erweiterungsbauten haben sic …

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Art. 3.1BZO Baureglement Frauenfeld · S. 14

3.1 Nachhaltiges Bauen Haushälterische Bodennutzung Sofern ein Bauvorhaben die erlaubte Geschossflächenziffer um mehr als 30 % unterschreitet, ist im Baugesuch konzeptionell aufzuzeigen, wie auf dem Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt die erlaubte Geschossflächenziffer ausgeschöpft werden kann.

PBV § 36 Abs. 4, Verdichtete Bauweise Verdichtete Bauweise

1In Zonen mit verdichteter Bauweise gilt die offene/halboffene Bauweise.

2Die verdichtete Bauweise kann in den Wohnzonen W 1, W 2a, W 2b sowie in der Wohn- und Arbeitszone WA 2 angewendet werden und hat folgende Forderungen zu erfüllen:

a)die Gebäude sind rücksichtsvoll in die bestehende Siedlungsstruktur und ins Landschaftsbild einzuordnen;

b)abgesehen von Besucherparkplätzen sind Parkfelder im Untergeschoss, in Unterniveaubauten oder in unterirdischen Bauten zu erstellen. Wo dies nicht möglich ist, müssen diese zumindest in den Randgebieten der Siedlung zusammengefasst werden;

c)die Energie ist optimal zu nutzen, insbesondere durch geeignete Orientierung der Gebäude, kurze Fassadenabwicklung und gute Wärmedämmung;

d)durch Schaffung von gemeinschaftlichen Bereichen wie Spielplätzen, Grünanlagen, Gemeinschaftsräumen und Treffpunkten ist ausserdem eine hohe Siedlungsqualität sicherzustellen;

e)das Erscheinungsbild ist insbesondere in der Dachform einheitlich zu gestalten;

f)die Wohnsiedlung muss mindestens 6 Wohneinheiten umfassen. Zulässige Gewerbebetriebe können dabei mitgezählt werden.

3Die Fassadenhöhen können innerhalb einer Überbauung mit verdichteter Bauweise um maximal 2.0 …

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Art. 3.4BZO Baureglement Frauenfeld · S. 18

3.4 Allgemeine Gestaltungsvorschriften

PBG §§ 78 und 79, Gestaltung Gebäude, Bauten und Anlagen Gebäude, Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

a)die bestehende benachbarte Bebauung;

b)Stellung, Form und Proportionen;

c)die Gliederung, Materialwahl und Farbgebung von Fassaden (Fenster, Balkone), Dächern (Dachaufbauten, -einschnitte, Solaranlagen), Antennen und Reklamen;

d)die Anordnung der Erschliessungsanlagen, Parkplätze und Eingänge sowie;

e)die topografische Einbettung. Dachlandschaft

1Dachform, -aufbauten und -einschnitte sowie das Bedachungsmaterial haben sich gut in die Dachlandschaft einzufügen.

2Aufbauten und Einschnitte dürfen gesamthaft ½ der Gebäudelänge nicht überschreiten.

StrWV. § 11, Oberflächenwasser SN 640 050, Grundstückzufahrten Aussenraum

1Aussenräume privater Grundstücke sind so zu gestalten, dass zusammen mit den Bauten und Anlagen eine gute Gesamtwirkung entsteht.

2Der Raum zwischen strassenseitiger Fassadenflucht und Strasse ist in der Regel zu begrünen. Die Bepflanzung hat zur guten Gestaltung dieser Aussenräume beizutragen. Die versiegelten Flächen sind auf das erschliessungstechnisch bedingte Minimum zu beschränken.

3Das Oberflächenwasser von privaten Vorplätzen, Zufahrten etc. darf nicht frei auf Strassen und Wege der Gemeinde abgeleitet werden.

PBG § 79, Terrainveränderung

bfu-Geländer und Brüstungen SIA Norm 358, Geländer und Brüstungen Terrainveränderung

1Bauten …

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Art. 3.6BZO Baureglement Frauenfeld · S. 20

3.6 Nebennutzflächen

PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit Nebennutzflächen

1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Stadtrat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt. SN 640 065/066, Veloparkierung

Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)

2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8 % der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.

PBG §§ 98 - 111, Bewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren PBG § 98, Bewilligungspflicht PBV §§ 51 - 55, Baubewilligungs- und Kontrollverfahren Ausnahmebewilligung Der Stadtrat kann in Dorf- und Kernzonen zum Schutz des Ortsbilds und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von den Bau- und Gestaltungsvorschriften gewähren.

PBG § 92, Ausnahmen

Seite 16

Baureglement der Stadt Frauenfeld

Schlussbestimmungen Zonenbezeichnung Die geltenden Zonenbezeichnungen der Stadt Frauenfeld werden wie folgt vereinheitlicht: Bezeichnung bisher Bezeichnung neu WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (1) W 1 Wohnzone 1 WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (2a,2b) W 2a Wohnzone 2a W2 Wohnzone 2 Vollgeschosse W 2b Wohnzone 2b W3 Wohnzone 3 Vollgeschosse W 3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 Vollgeschosse W 4 Wohnzone 4 WS Wohnzone mit Umgebungs- und Baumschutz W 2b Wohnzone 2b mit der überlagernden Zone

Bs Baumschutzzone

WG2 Wohn- und Gewerb …

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Art. 6BZO Baureglement Frauenfeld · S. 3

6

Arbeitszone a (Kleingewerbe und Dienstleistung)

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Art. 19BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4

19

Seite II

Baureglement der Stadt Frauenfeld Allgemeine Bestimmungen Hinweise / Erläuterungen Zweck und Geltungsbereich RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte

1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.

2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Stadt Frauenfeld. Bestandteile der Kommunalplanung PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften. Zuständigkeiten PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde GO Art. 31, Befugnisse des Gemeinderates; Art. 32, Vorbehalt des Referendums

1Geringfügige Änderungen und Anpassungen von Baureglement und Zonenplan können durch den Stadtrat, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen werden.

2Der Stadtrat erlässt:

a)Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

–Gestaltungspläne nach § 23 und 24 PBG;

b)In eigener Kompetenz:

–Baulinienpläne nach § 25 PBG

–Versorgungs- und Entsorgungspläne

–Grenzbereinigungen nach § 59 PBG

–Landumlegungen nach § 51 PBG

–Richtpläne nach § 14 PBG

–Erschliessungsprogramm nach Art. 19 RPG

–Gestaltungspläne, die nicht dem Referendum unterstehen.

3Das Amt für Hochbau und Stadtplanung ist Auskunftsstelle in Baufragen.

Seite 1

Baureglement der Stadt Frauenfel …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 22.5 mArt. 19, S. 40.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 20 mArt. 19, S. 40.75
Gebäudelänge≤ 250 mArt. 19, S. 40.20
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 19, S. 40.90
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 19, S. 40.90

Extrahiert aus der BZO Frauenfeld (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone A

Was gilt in der Zone A in Frauenfeld?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 250 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone A einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frauenfeld?
16 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Frauenfeld ein?
Baugesuche in Frauenfeld laufen über Papier. Zuständig ist Amt für Hochbau und Stadtplanung, Bankplatz 3, 8501 Frauenfeld. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone A in der BZO Frauenfeld?
7 Artikel der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld erwähnen die Zone A namentlich, darunter Art. 2.1, Art. 2.5, Art. 3.1. BZO Frauenfeld lesen →

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