Zone Dorfzone · Frauenfeld

Thurgau · BFS 4566 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen

Die Zone Dorfzone in Frauenfeld (Thurgau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
  • Plandarstellung nach SIA 400:2000 inkl. Plankopf-Vorgaben
  • Situationsplan auf Basis Amtlicher Vermessung mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
  • Erweiterte Anforderungen an Schnitte, Ansichten und Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 3-fach in Papierform plus digital (PDF per Downloadlink)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Frauenfeld, in denen «Dorfzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3.5BZO Baureglement Frauenfeld · S. 19

3.5 Zusätzliche Gestaltungsvorschriften für die Dorfzone Allgemein

1Neu- und Erweiterungsbauten haben durch ihre Stellung und Gliederung der Baukörper sowie Weiterführung der ortsüblichen Aussenraumgestaltung den Massstab und die Bebauungsstruktur zu wahren. Die ortsbildprägende Fassadenstruktur und -gliederung ist beizubehalten und die Gestaltung muss dem jeweiligen Gebäudetyp entsprechen.

2Bei Projekten, die aufgrund des Ortsbildes besondere Anforderungen zu erfüllen haben, kann der Stadtrat ein beratendes Fachgremium beiziehen. Dächer

1Bauten sind mit symmetrischen Giebeldächern und Dachneigungen von 30-45° zu versehen. Die kleine Kniestockhöhe darf 1.0 m nicht überschreiten. Das Dach muss allseitig vorspringen. Die Trauflinie des Hauptdaches darf bei Giebellukarnen und Schleppgauben nicht unterbrochen werden.

2Dachaufbauten sind als Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden. Giebellukarnen und Schleppgauben dürfen gesamthaft 1/3 der Gebäudelänge, der einzelne Bauteil 2.5 m Breite nicht überschreiten. Auf dem gleichen Dach ist jeweils nur eine Art von Dachaufbauten zulässig.

3Vereinzelte Dachflächenfenster sind zulässig. Das einzelne Fenster darf das Mass von 1.0 m2 (Lichtfläche) nicht übersteigen.

4Dacheinschnitte sind nicht gestattet.

5Pult- und Flachdächer sind nur bei An- und Kleinbauten zugelassen. Fassaden

1Die Gliederung, die Materialwahl, die Proportionen der einzelnen Bauteile und die Farbgebung von Fassaden, Fenstern, Fensterläden und Türen haben der ortsüblichen Bauweise zu entsprechen.

2Balkone sind zulässig, sofern sie …

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Art. 3.6BZO Baureglement Frauenfeld · S. 20

3.6 Nebennutzflächen

PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit Nebennutzflächen

1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Stadtrat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt. SN 640 065/066, Veloparkierung

Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)

2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8 % der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.

PBG §§ 98 - 111, Bewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren PBG § 98, Bewilligungspflicht PBV §§ 51 - 55, Baubewilligungs- und Kontrollverfahren Ausnahmebewilligung Der Stadtrat kann in Dorf- und Kernzonen zum Schutz des Ortsbilds und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von den Bau- und Gestaltungsvorschriften gewähren.

PBG § 92, Ausnahmen

Seite 16

Baureglement der Stadt Frauenfeld

Schlussbestimmungen Zonenbezeichnung Die geltenden Zonenbezeichnungen der Stadt Frauenfeld werden wie folgt vereinheitlicht: Bezeichnung bisher Bezeichnung neu WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (1) W 1 Wohnzone 1 WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (2a,2b) W 2a Wohnzone 2a W2 Wohnzone 2 Vollgeschosse W 2b Wohnzone 2b W3 Wohnzone 3 Vollgeschosse W 3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 Vollgeschosse W 4 Wohnzone 4 WS Wohnzone mit Umgebungs- und Baumschutz W 2b Wohnzone 2b mit der überlagernden Zone

Bs Baumschutzzone

WG2 Wohn- und Gewerb …

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Art. 14BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4

14 3.5 Zusätzliche Gestaltungsvorschriften für die Dorfzone

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Art. 19BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4

19

Seite II

Baureglement der Stadt Frauenfeld Allgemeine Bestimmungen Hinweise / Erläuterungen Zweck und Geltungsbereich RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte

1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.

2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Stadt Frauenfeld. Bestandteile der Kommunalplanung PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften. Zuständigkeiten PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde GO Art. 31, Befugnisse des Gemeinderates; Art. 32, Vorbehalt des Referendums

1Geringfügige Änderungen und Anpassungen von Baureglement und Zonenplan können durch den Stadtrat, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen werden.

2Der Stadtrat erlässt:

a)Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

–Gestaltungspläne nach § 23 und 24 PBG;

b)In eigener Kompetenz:

–Baulinienpläne nach § 25 PBG

–Versorgungs- und Entsorgungspläne

–Grenzbereinigungen nach § 59 PBG

–Landumlegungen nach § 51 PBG

–Richtpläne nach § 14 PBG

–Erschliessungsprogramm nach Art. 19 RPG

–Gestaltungspläne, die nicht dem Referendum unterstehen.

3Das Amt für Hochbau und Stadtplanung ist Auskunftsstelle in Baufragen.

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Baureglement der Stadt Frauenfel …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≥ 30 %Art. 3.5, S. 190.75
Dachneigung≤ 45 %Art. 3.5, S. 190.75

Extrahiert aus der BZO Frauenfeld (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Dorfzone

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frauenfeld?
16 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Frauenfeld ein?
Baugesuche in Frauenfeld laufen über Papier. Zuständig ist Amt für Hochbau und Stadtplanung, Bankplatz 3, 8501 Frauenfeld. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Dorfzone in der BZO Frauenfeld?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld erwähnen die Zone Dorfzone namentlich, darunter Art. 3.5, Art. 3.6, Art. 14. BZO Frauenfeld lesen →

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