Zone W 1 · Frauenfeld
Thurgau · BFS 4566 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen
Die Zone W 1 in Frauenfeld (Thurgau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Plandarstellung nach SIA 400:2000 inkl. Plankopf-Vorgaben
- Situationsplan auf Basis Amtlicher Vermessung mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
- Erweiterte Anforderungen an Schnitte, Ansichten und Umgebungsplan
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 3-fach in Papierform plus digital (PDF per Downloadlink)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Amt für Hochbau und Stadtplanung
- 052 724 52 82
- ahs@stadtfrauenfeld.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Frauenfeld, in denen «W 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2.1BZO Baureglement Frauenfeld · S. 9
2.1 Bauzonen
PBV § 5, Wohnzonen
Wohnzonen
1Die Wohnzone W 1 ist für Einfamilienhäuser reserviert. Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind gestattet.
2In den Wohnzonen W 3 und W 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.
3Der Gewerbe- und Dienstleistungsanteil darf höchstens ½ der Summe der zulässigen Geschossflächen betragen.
PBV § 7, Wohn- und Arbeitszonen
Wohn- und Arbeitszonen In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3 und WA 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.
PBV § 6, Dorfzonen
Dorfzonen Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes eintritt oder gleichzeitig ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt.
Kernzone Altstadt
1Die Kernzone Altstadt bezweckt die Erhaltung und Förderung der Altstadt als städtebauliches Kulturgut und Wohnquartier sowie als lebendiges Einkaufs- und Begegnungszentrum.
2Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Betriebe sowie Mischbauten.
3Alle Bauten und baulichen Veränderungen, Reklamen, Ausstattungen und Einrichtungen haben sich ins historische Stadtbild einzufügen. Die Eigenart der Gebäude, Strassen und Plätze darf nicht beeinträchtigt werden. Bestehende Fassadenfluchten, Traufhöhen und Gestaltungselemente sind zu respektieren. Die bauliche Erneuerung hat grundsätzlich unter Wahrung der bestehenden Gebäudeform und unter möglichster Schonung der bestehenden Substanz zu erfolgen.
4Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes …
Art. 3.1BZO Baureglement Frauenfeld · S. 14
3.1 Nachhaltiges Bauen Haushälterische Bodennutzung Sofern ein Bauvorhaben die erlaubte Geschossflächenziffer um mehr als 30 % unterschreitet, ist im Baugesuch konzeptionell aufzuzeigen, wie auf dem Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt die erlaubte Geschossflächenziffer ausgeschöpft werden kann.
PBV § 36 Abs. 4, Verdichtete Bauweise Verdichtete Bauweise
1In Zonen mit verdichteter Bauweise gilt die offene/halboffene Bauweise.
2Die verdichtete Bauweise kann in den Wohnzonen W 1, W 2a, W 2b sowie in der Wohn- und Arbeitszone WA 2 angewendet werden und hat folgende Forderungen zu erfüllen:
a)die Gebäude sind rücksichtsvoll in die bestehende Siedlungsstruktur und ins Landschaftsbild einzuordnen;
b)abgesehen von Besucherparkplätzen sind Parkfelder im Untergeschoss, in Unterniveaubauten oder in unterirdischen Bauten zu erstellen. Wo dies nicht möglich ist, müssen diese zumindest in den Randgebieten der Siedlung zusammengefasst werden;
c)die Energie ist optimal zu nutzen, insbesondere durch geeignete Orientierung der Gebäude, kurze Fassadenabwicklung und gute Wärmedämmung;
d)durch Schaffung von gemeinschaftlichen Bereichen wie Spielplätzen, Grünanlagen, Gemeinschaftsräumen und Treffpunkten ist ausserdem eine hohe Siedlungsqualität sicherzustellen;
e)das Erscheinungsbild ist insbesondere in der Dachform einheitlich zu gestalten;
f)die Wohnsiedlung muss mindestens 6 Wohneinheiten umfassen. Zulässige Gewerbebetriebe können dabei mitgezählt werden.
3Die Fassadenhöhen können innerhalb einer Überbauung mit verdichteter Bauweise um maximal 2.0 …
Art. 3.6BZO Baureglement Frauenfeld · S. 20
3.6 Nebennutzflächen
PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit Nebennutzflächen
1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Stadtrat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt. SN 640 065/066, Veloparkierung
Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)
2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8 % der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.
PBG §§ 98 - 111, Bewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren PBG § 98, Bewilligungspflicht PBV §§ 51 - 55, Baubewilligungs- und Kontrollverfahren Ausnahmebewilligung Der Stadtrat kann in Dorf- und Kernzonen zum Schutz des Ortsbilds und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von den Bau- und Gestaltungsvorschriften gewähren.
PBG § 92, Ausnahmen
Seite 16
Baureglement der Stadt Frauenfeld
Schlussbestimmungen Zonenbezeichnung Die geltenden Zonenbezeichnungen der Stadt Frauenfeld werden wie folgt vereinheitlicht: Bezeichnung bisher Bezeichnung neu WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (1) W 1 Wohnzone 1 WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (2a,2b) W 2a Wohnzone 2a W2 Wohnzone 2 Vollgeschosse W 2b Wohnzone 2b W3 Wohnzone 3 Vollgeschosse W 3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 Vollgeschosse W 4 Wohnzone 4 WS Wohnzone mit Umgebungs- und Baumschutz W 2b Wohnzone 2b mit der überlagernden Zone
Bs Baumschutzzone
WG2 Wohn- und Gewerb …
Art. 19BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4
19
Seite II
Baureglement der Stadt Frauenfeld Allgemeine Bestimmungen Hinweise / Erläuterungen Zweck und Geltungsbereich RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte
1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.
2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Stadt Frauenfeld. Bestandteile der Kommunalplanung PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften. Zuständigkeiten PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde GO Art. 31, Befugnisse des Gemeinderates; Art. 32, Vorbehalt des Referendums
1Geringfügige Änderungen und Anpassungen von Baureglement und Zonenplan können durch den Stadtrat, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen werden.
2Der Stadtrat erlässt:
a)Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
–Gestaltungspläne nach § 23 und 24 PBG;
b)In eigener Kompetenz:
–Baulinienpläne nach § 25 PBG
–Versorgungs- und Entsorgungspläne
–Grenzbereinigungen nach § 59 PBG
–Landumlegungen nach § 51 PBG
–Richtpläne nach § 14 PBG
–Erschliessungsprogramm nach Art. 19 RPG
–Gestaltungspläne, die nicht dem Referendum unterstehen.
3Das Amt für Hochbau und Stadtplanung ist Auskunftsstelle in Baufragen.
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Baureglement der Stadt Frauenfel …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzone W 1 ist für Einfamilienhäuser reserviert. Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind gestattet.» · Art. 2.1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 0.55 | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 7.5 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 5 m | Art. 19, S. 4 | 0.75 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Frauenfeld (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W 1
Was gilt in der Zone W 1 in Frauenfeld?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W 1 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frauenfeld?
Wo reiche ich das Baugesuch in Frauenfeld ein?
Wo steht die Zone W 1 in der BZO Frauenfeld?
Weitere Zonen in Frauenfeld
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