Zone WA 2 · Frauenfeld
Thurgau · BFS 4566 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen
Die Zone WA 2 in Frauenfeld (Thurgau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Plandarstellung nach SIA 400:2000 inkl. Plankopf-Vorgaben
- Situationsplan auf Basis Amtlicher Vermessung mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
- Erweiterte Anforderungen an Schnitte, Ansichten und Umgebungsplan
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 3-fach in Papierform plus digital (PDF per Downloadlink)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Amt für Hochbau und Stadtplanung
- 052 724 52 82
- ahs@stadtfrauenfeld.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Frauenfeld, in denen «WA 2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3.1BZO Baureglement Frauenfeld · S. 14
3.1 Nachhaltiges Bauen Haushälterische Bodennutzung Sofern ein Bauvorhaben die erlaubte Geschossflächenziffer um mehr als 30 % unterschreitet, ist im Baugesuch konzeptionell aufzuzeigen, wie auf dem Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt die erlaubte Geschossflächenziffer ausgeschöpft werden kann.
PBV § 36 Abs. 4, Verdichtete Bauweise Verdichtete Bauweise
1In Zonen mit verdichteter Bauweise gilt die offene/halboffene Bauweise.
2Die verdichtete Bauweise kann in den Wohnzonen W 1, W 2a, W 2b sowie in der Wohn- und Arbeitszone WA 2 angewendet werden und hat folgende Forderungen zu erfüllen:
a)die Gebäude sind rücksichtsvoll in die bestehende Siedlungsstruktur und ins Landschaftsbild einzuordnen;
b)abgesehen von Besucherparkplätzen sind Parkfelder im Untergeschoss, in Unterniveaubauten oder in unterirdischen Bauten zu erstellen. Wo dies nicht möglich ist, müssen diese zumindest in den Randgebieten der Siedlung zusammengefasst werden;
c)die Energie ist optimal zu nutzen, insbesondere durch geeignete Orientierung der Gebäude, kurze Fassadenabwicklung und gute Wärmedämmung;
d)durch Schaffung von gemeinschaftlichen Bereichen wie Spielplätzen, Grünanlagen, Gemeinschaftsräumen und Treffpunkten ist ausserdem eine hohe Siedlungsqualität sicherzustellen;
e)das Erscheinungsbild ist insbesondere in der Dachform einheitlich zu gestalten;
f)die Wohnsiedlung muss mindestens 6 Wohneinheiten umfassen. Zulässige Gewerbebetriebe können dabei mitgezählt werden.
3Die Fassadenhöhen können innerhalb einer Überbauung mit verdichteter Bauweise um maximal 2.0 …
Art. 3.6BZO Baureglement Frauenfeld · S. 20
3.6 Nebennutzflächen
PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit Nebennutzflächen
1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Stadtrat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt. SN 640 065/066, Veloparkierung
Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)
2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8 % der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.
PBG §§ 98 - 111, Bewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren PBG § 98, Bewilligungspflicht PBV §§ 51 - 55, Baubewilligungs- und Kontrollverfahren Ausnahmebewilligung Der Stadtrat kann in Dorf- und Kernzonen zum Schutz des Ortsbilds und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von den Bau- und Gestaltungsvorschriften gewähren.
PBG § 92, Ausnahmen
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Baureglement der Stadt Frauenfeld
Schlussbestimmungen Zonenbezeichnung Die geltenden Zonenbezeichnungen der Stadt Frauenfeld werden wie folgt vereinheitlicht: Bezeichnung bisher Bezeichnung neu WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (1) W 1 Wohnzone 1 WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (2a,2b) W 2a Wohnzone 2a W2 Wohnzone 2 Vollgeschosse W 2b Wohnzone 2b W3 Wohnzone 3 Vollgeschosse W 3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 Vollgeschosse W 4 Wohnzone 4 WS Wohnzone mit Umgebungs- und Baumschutz W 2b Wohnzone 2b mit der überlagernden Zone
Bs Baumschutzzone
WG2 Wohn- und Gewerb …
Art. 19BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4
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Baureglement der Stadt Frauenfeld Allgemeine Bestimmungen Hinweise / Erläuterungen Zweck und Geltungsbereich RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte
1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.
2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Stadt Frauenfeld. Bestandteile der Kommunalplanung PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften. Zuständigkeiten PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde GO Art. 31, Befugnisse des Gemeinderates; Art. 32, Vorbehalt des Referendums
1Geringfügige Änderungen und Anpassungen von Baureglement und Zonenplan können durch den Stadtrat, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen werden.
2Der Stadtrat erlässt:
a)Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
–Gestaltungspläne nach § 23 und 24 PBG;
b)In eigener Kompetenz:
–Baulinienpläne nach § 25 PBG
–Versorgungs- und Entsorgungspläne
–Grenzbereinigungen nach § 59 PBG
–Landumlegungen nach § 51 PBG
–Richtpläne nach § 14 PBG
–Erschliessungsprogramm nach Art. 19 RPG
–Gestaltungspläne, die nicht dem Referendum unterstehen.
3Das Amt für Hochbau und Stadtplanung ist Auskunftsstelle in Baufragen.
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Baureglement der Stadt Frauenfel …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 0.75 | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 11.5 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 9 m | Art. 19, S. 4 | 0.75 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 19, S. 4 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Frauenfeld (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WA 2
Was gilt in der Zone WA 2 in Frauenfeld?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA 2 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frauenfeld?
Wo reiche ich das Baugesuch in Frauenfeld ein?
Wo steht die Zone WA 2 in der BZO Frauenfeld?
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